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Wochenrückblick: LSR, L2-BSA, DigiNetzG, NIS-RL

+++ Entwurf zum DigiNetzG vom Bundestag verabschiedet

+++ Cybersicherheit: NIS-Richtlinie verabschiedet

+++ Leistungsschutzrecht: VG Media legt Klage gegen DPMA-Entscheidung ein

+++ Online-Banking: BKartA untersagt Weitergabeverbot für PIN und TAN

+++ Netzsperren: Innenausschuss des EU-Parlaments verständigt sich auf Terrorismus-RL

+++ Layer-2-Bitstromzugang: BNetzA verschiebt Bereitstellungstermin erneut

+++ Open-Data-Gesetz in Planung
Entwurf zum DigiNetzG vom Bundestag verabschiedet
Der Bundestag hat einen Gesetzentwurf zum Glasfaserausbau verabschiedet (DigiNetzG), mit dem weitreichende Änderungen des TKG erfolgen sollen. Danach sollen öffentliche Versorgungsnetzbetreiber ihre Infrastruktur für efiizienteren Breitbandausbau öffnen. Dafür soll insbesondere bei Straßenbauarbeiten weitere Breitbandinfrastruktur angelegt werden, zum Beispiel Leerrohre. Wettbewerber können anschließend Mitnutzungsansprüche für diese Infrastruktur geltend machen. Das DigiNetzG dient der Umsetzung der sogenannten Kostensenkungsrichtlinie (2014/61/EU). In diesem Zusammenhang steht auch eine ebenso aufgenommene Infrastrukturausbaupflicht für Gebäude. Diese war im ersten Entwurf für das Gesetz noch nicht enthalten.
Zur Nachricht bei Heise.

Cybersicherheit: NIS-Richtlinie verabschiedet
Das EU-Parlament hat die geplante EU-Richtlinie zur Cybersicherheit (NIS-Richtlinie) angenommen. Neben dem Energie-, Banken-, Verkehrs- und Gesundheitsbereich sollen auch Internetdienste wie Suchmaschinen oder Cloudanbieter verpflichtet sein, ihre Widerstandsfähigkeit gegen Cyberangriffe zu verbessern. Die Sicherheits- und Berichtspflichten sind für diese Anbieter jedoch weniger streng; Kleinunternehmen sind davon ausgenommen. Die Richtlinie ist einer der „ersten Rechtsrahmen, der Plattformen in seinen Anwendungsbereich aufgenommen hat”, so Berichterstatter Andreas Schwab (EVP). Die NIS-Richtlinie wird bald in Amtsblatt der EU veröffentlicht und am 20. Tag nach der Veröffentlichung in Kraft treten. Die Mitgliedstaaten müssen die Bestimmungen dann binnen 21 Monaten in nationales Recht umsetzen.
Zur Pressemitteilung des EU-Parlaments.

Leistungsschutzrecht: VG Media legt Klage gegen DPMA-Entscheidung ein
Golem.de zufolge klagt die VG Media gegen das ihr vom Patent- und Markenamt (DPMA) ausgesprochene Verbot, Google für die Nutzung von Inhalten, die unter das Presseleistungsschutzrecht fallen, eine Gratislizenz zu erteilen. 2015 hatten die in der VG Media organisierten Verlage Google für die Nutzung von Snippets in den Suchergebnissen eine widerrufliche Gratiseinwilligung erteilt. Das DPMA sah darin einen Verstoß gegen das Verbot der Nulllizenzierung bzw. des Gleichbehandlungsgebotes. Die VG Media geht nunmehr offenbar vor dem VG München gegen das Verbot vor.
Zur Nachricht bei golem.de.

Online-Banking: BKartA untersagt Weitergabeverbot für PIN und TAN
Nach Auffassung des BKartA beschränken die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken den Wettbewerb der verschiedenen Anbieter von Bezahlverfahren im Internet und verstoßen gegen deutsches und europäisches Kartellrecht. Der vom BKartA beanstandete Punkt betrifft Vorgaben beim Umgang mit den personalisierten Sicherheitsmerkmalen PIN (Persönliche Identifikationsnummer) und TAN (Transaktionsnummer). Demnach dürfen Online-Banking-Kunden im Zusammenhang mit der Nutzung bankenunabhängiger Bezahlverfahren ihre PIN und TAN nicht als Zugangsinstrumente bei Dritten eingeben, zu denen auch sogenannte Zahlungsauslösedienste gehören. Das deutsche Bankenwesen verwendet seit vielen Jahren gemeinsam abgestimmte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), zu denen auch diese „Sonderbedingungen für das Online-Banking“ zählen. Durch diese Regelung werde die Nutzung von bankenunabhängigen und innovativen Bezahlverfahren beim Einkauf im Internet erheblich behindert, so das BKartA.
Zur Pressemitteilung des BKartA.

Netzsperren: Innenausschuss des EU-Parlaments verständigt sich auf Terrorismus-RL
Der Innenausschuss des EU-Parlaments hat sich offenbar nun auf eine Terrorismusrichtlinie verständigt. Sie beinhaltet, dass Provider deutlich schärfer gegen extremistische Propaganda im Internet vorgehen. Artikel 14a des Entwurfs räumt Mitgliedstaaten das Recht ein, die „erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen”, um „illegale Inhalte” zeitnah zu entfernen, die „öffentlich zu terroristischen Straftaten anstiften”. Lässt sich der inkriminierte Inhalt nicht löschen, sollen die EU-Nationen aber auch Maßnahmen treffen können, mit denen der Zugang dazu blockiert wird. Dieser Punkt ist besonders heikel, zumal Netzsperren seit jeher als ungeeignet kritisiert werden. Unterdessen schlägt die Kommission zur Bekämpfung der Terrorfinanzierung vor, dass Umtausch-Plattformen für virtuelle Zahlungssysteme wie Bitcoin und Anbieter elektronischer Geldbörsen die Identität ihrer Kunden zentral speichern sollen.
Mehr bei der Süddeutschen.

Layer-2-Bitstromzugang: BNetzA verschiebt Bereitstellungstermin erneut
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat per Eilbeschluss erneut den Bereitstellungstermin für die Telekom verschoben, zu dem sie ihren Wettbewerbern zwingend den sogenannten Zugang zu Bitstrom auf Layer 2 (L2-BSA) bereitstellen muss. Dies geht aus einer Pressemitteilung der Behörde von dieser Woche hervor, mit der ebenso die Gelegenheit zur weiteren Stellungnahme im Vectoring-II-Verfahren bekannt gegeben wird. Die Pflicht zur Bereitstellung von Bitstromzugang besteht,wenn die Telekom Anschlüsse mit VDSL2-Vectoring ausbaut. Ursprünglich bis zum 31.12.2015 umfasste dies lediglich die Bereitstellung von Bitstromzugang auf Layer 3; danach sollte L2-BSA bereitzustellen sein. Dabei handelt es sich um ein hochwertigeres Vorleistungsprodukt, auf dessen Basis hochbitratige Endkunden-Anschlüsse realisiert werden können.
Zur Pressemitteilung der Bundesnetzagentur.

Open-Data-Gesetz in Planung
Die schwarz-rote Koalition im Bund will noch in dieser Legislaturperiode den Zugang zu Daten der Bundesverwaltung erleichtern. Danach sollen die Behörden in dem Gesetz verpflichtet werden, von sich aus Daten zu veröffentlichen, etwa Verkehrs-, Wetter- oder Geodaten. Open Data soll nicht nur der Information der Bürger dienen, sondern auch der Wirtschaft ermöglichen, in der digitalen Welt neue Geschäfte aufzubauen. Die Daten sollen unter Creativ-Commons-Lizenzen gestellt werden, die eine freie Weiterverwendung ermöglichen.
Mehr beim Handelsblatt.

, Telemedicus v. 10.07.2016, https://tlmd.in/a/3109

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