+++ EuGH: Keine erhöhten Telefongebühren bei Verbraucherverträgen
+++ Gutachten zum Presse-Leistungsschutzrecht: EU hat keine Regelungskompetenz
+++ Fake-News: BR-Intendant fordert strengere Gesetze
+++ OLG Dresden: Teilen eines Beitrags ist kein Zueigenmachen
+++ LG Köln: Expedias Bestpreisklausel ist nach der Vertikal-GVO freigestellt
+++ Reporter ohne Grenzen: Verfassungsbeschwerde gegen BND-ÜberwachungEuGH: Keine erhöhten Telefongebühren bei Verbraucherverträgen
Der EuGH hat diese Woche über die Auslegung des Begriffs „Grundtarif“ aus der Verbraucherrechte-Richtlinie entschieden. Bei angeschlossenen Verbraucherverträgen dürften die Telefongebühren für einen Anruf unter einer Kundendienstrufnummer nicht höher sein als die Kosten für einen gewöhnlichen Anruf. Dies begründet er vor allem damit, dass höhere Kosten die Verbraucher davon abhalten könnte, ihre Rechte aus dem Vertrag gelten zu machen oder wichtige Informationen zu erhalten. Hintergrund ist ein Rechtsstreit zwischen einem Elektronikhändler und der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs wegen der gebühren einer 0180er-Nummer.
Zur Entscheidung des EuGH.
Zum Bericht auf otto-schmidt.de.
Gutachten zum Presse-Leistungsschutzrecht: EU hat keine Regelungskompetenz
Ein aktuelles Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass der EU die Kompetenz zur Umsetzung des Leistungsschutzrechts für Presseverleger fehlt. Dies machte der Internetbranchenverband Eco Anfang dieser Woche bekannt. Erstellt hat es Prof. Dr. Alexander Peukert von der Universität Frankfurt a.M. Unter anderem überschritten die derzeitigen Regelungen die EU-Binnenmarktkompetenz und seien weder mit der E-Commerce-Richtlinie noch mit europäischen Grundrechten vereinbar.
Das Gutachten von Alexander Peukert im Volltext.
Zur Bekanntgabe des eco vom 28.3.2017.
Fake-News: BR-Intendant fordert strengere Gesetze
Ulrich Wilhelm, der Intendant des Bayerischen Rundfunks hat sich gegenüber dem Spiegel für schärferes Vorgehen gegen Fake News ausgesprochen. So verlangte er unter anderem, dass deren Verbreitung schärfer sanktioniert werden müsse. Dabei sollten auch digitale Plattform wie Facebook oder Twitter stärker zur Verantwortung gezogen werden. Wilhelm verlangt die Möglichkeit, Geldbußen gegen die Plattformbetreiber verhängen zu können, wenn diese nicht in angemessener Zeit und Form auf Hinweise reagierten. Zudem sollten Betroffene von Beleidigungen oder übler Nachrede Auskunftsansprüche durchsetzen können.
Zur Nachricht beim Spiegel.
OLG Dresden: Teilen eines Beitrags ist kein Zueigenmachen
Das OLG Dresden hat in einem Berufungsverfahren entschieden, dass ein bloßes Teilen eines Beitrages in einem sozialen Netzwerk wie Facebook nicht bedeutet, dass sich der Teilende den Inhalt des Beitrages zu eigen macht. Hierzu seien weitere Umstände erforderlich, wie zum Beispiel eine positive Bewertung oder ein „Like“. Damit hob das Gericht die Entscheidung der Vorinstanz auf.
Zur Nachricht von Marcus Beckmann.
LG Köln: Expedias Bestpreisklausel ist nach der Vertikal-GVO freigestellt
Die von der Hotelbuchungsplattform Expedia praktizierten Bestpreisklauseln sind nach der Vertikal-GVO freigestellt. Dies hat das LG Köln vor kurzem entschieden, wie Anfang der Woche bekannt wurde (88 O (Kart) 17/16). Bestpreisklauseln auf Hotelbuchungsportalen beschäftigen die Praxis bereits seit einigen Jahren. Für die größeren Konkurrenten HRS und Booking hatte das BKartA eine Freistellung wegen Überschreitens der Marktanteilsschwelle von 30 % noch abgelehnt. Das LG Köln sieht für Expedia nunmehr den Anwendungsbereich eröffnet. Zuletzt hatte das OLG Düsseldorf in einem mündlichen Termin Bestpreisklauseln angedeutet, Bestpreisklauseln könnten als notwendige Nebenabrede kartellrechtlich zulässig sein.
Auführlich zu der Entscheidung des LG Köln auf hotellerie.de.
Die Entscheidung des LG Köln im Volltext.
Zur kartellrechtlichen Diskussion um Bestpreisklauseln auf Telemedicus.
Reporter ohne Grenzen: Verfassungsbeschwerde gegen BND-Überwachung
Die Nichtregierungsorganisation Reporter ohne Grenzen hat diese Woche Verfassungsbeschwerde vor dem BVerfG wegen der Überwachungspraxis des BND eingelegt. Zuvor war eine Klage gegen die sogenannte strategische Fernmeldeüberwchung vor dem BVerwG letztinstanzlich größtenteils gescheitert. Das höchste deutsche Verwaltungsgericht begründete seine ablehnende Entscheidung damit, die Kläger hätten einen möglichen direkten Eingriff in das grundrechtlich geschützte Fernmeldegeheimnis nicht darlegen können.
Zur Nachricht auf heise.de.Zur umfangreichen Darstellung durch Reporter ohne Grenzen.