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Wochenrückblick: Lotto, Call-in-Shows, Wikipedia

+++ BGH: Lotterierecht der Länder unterliegt Kartellrecht

+++ Contergan-Film, die nächste Instanz: Bundesverfassungsgericht

+++ Zusätzliche Zugangsverpflichtungen für die Deutsche Telekom

+++ Neue Regeln für Call-In-Shows verabschiedet

+++ Keine einstweilige Verfügung gegen Call-in-tv.de

+++ OLG München zur Linkhaftung: Haftung auch für „Nicht“-Deeplinks

+++ Staatliche Förderung für die Wikipedia

+++ Roaming-Verordnung tritt in Kraft

BGH: Lotterierecht der Länder unterliegt Kartellrecht
Landeslottogesellschaften müssen sich als Unternehmen im Sinne des deutschen und europäischen Kartellrechts den Entscheidungen des Bundeskartellamts fügen. Das entschied der BGH in der letzten Woche. Mit der Entscheidung des BGH wird gleichzeitig ein Beschluss des Bundeskartellamts vom 23.8.2006 rechtmäßig. Darin wurde bereits festgestellt, dass der Blockvertrag und das Gebietskartell im geltenden Lotteriestaatsvertrag gegen europäisches Gemeinschaftsrecht verstoßen: Die Praxis der Länder, Lotto und Lotterien jeweils nur im eigenen Bundesland durchzuführen wurde als beachtlicher Kartellrechtsverstoß verurteilt.
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Contergan-Film, die nächste Instanz: Bundesverfassungsgericht
Die gerichtliche Auseinandersetzung um den Contergan-Film bewegt sich auf ihren Höhepunkt zu: Sowohl der Pharmahersteller Grünenthal als auch der frühere Opferanwalt von Contergan-Geschädigten, Karl-Hermann Schulte-Hillen, haben Beschwerden beim Bundesverfassungsgericht eingereicht, da sie ihre Rechte durch die Darstellungsweise der Vorgänge verletzt sehen. Grünenthal begründet den Schritt damit, dass sich das Oberlandesgericht Hamburg in seinem Berufungsurteil auf falsche Annahmen gestützt habe. Der Film enthalte nach wie vor eine Vielzahl unwahrer Behauptungen.
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Zusätzliche Zugangsverpflichtungen für die Deutsche Telekom
Die Bundesnetzagentur hat in der letzten Woche bekannt gegeben, dass die Deutsche Telekom AG auch in den kommenden zwei Jahren ihren Wettbewerbern den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung (TAL) freigeben muss. Damit kommt die BNetzA ihrer gesetzlichen Verpflichtung nach, ihre Entscheidungen bezüglich der Markt- und Zugangsregulierung alle zwei Jahre zu überprüfen.
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Neue Regeln für Call-In-Shows verabschiedet
Auf der Sitzung der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) wurden letzte Woche neue Regeln für Call-In-Shows beschlossen. Ziel des überarbeiteten Regelungskataloges soll es sein, die Gewinnspiele bzw. die Auflösungen derselben transparenter zu machen und die Chancengleichheit der Mitspieler gewährleisten. Zentrale Punkte sind dabei der Abbau von künstlichem Zeitdruck durch die Moderation, die Offenlegung der technischen Mechanismen, eine Dokumentation der ausgezahlten Gewinne und klare Referenzen bei Wortsuchspielen.
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Keine einstweilige Verfügung gegen Call-in-tv.de
Das Online-Forum Call-in-tv.de konnte sich vor dem Landgericht München gegen das Endemol-Unternehmen Callactive durchsetzen. Callactive wollte gegen das Forum eine einstweilige Verfügung erwirken: Der Betreiber solle Nutzerbeiträge verhindern, in denen behauptet wird, bei Callactive-Produktionen würden „verwirrte Anrufer“ durchgestellt. Dem Streit war bereits im Februar eine Abmahnung durch Callactive vorausgegangen. Forennutzer hatten behauptet, bei Callactive würden sog. „Fake-Anrufer“ durchgestellt. Der vom Forenbetreiber eingesetzte Filter reichte Callactive jedoch nicht aus.
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OLG München zur Linkhaftung: Haftung auch für „Nicht“-Deeplinks
Wenn einem privaten Homepagebetreiber die Publikation von Bildern erlaubt wird, bedeutet dies nicht, dass diese aus redaktionellen Kontexten frei verlinkt werden dürfen. Das entschied das LG München, vor dem ein bekannter Rechtsanwalt gegen einen IT-Verlag geklagt hatte. Die Berufung gegen das Urteil wurde nun zurückgewiesen.
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Staatliche Förderung für die Wikipedia
Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz plant eine gezielte Förderung der Online-Enzyklopädie Wikipedia. Das Ministerium wolle Wikipedia dabei unterstützen, Fachartikel zu nachwachsenden Rohstoffen zu erstellen. Das gab Wikimedia in der letzten Woche bekannt. Zunächst soll dabei eine Stichwortliste erstellt werden, die alle Begriffe enthält, zu denen dann Artikel verfasst werden sollen. Für die Ausarbeitung der Beiträge sollen Workshops und Experten-Anhörungen stattfinden.
Weiter bei Netzeitung.

Roaming-Verordnung tritt in Kraft
Gestern ist die „Roaming-Verordnung“ in Kraft getreten: Die Preise für Handygespräche ins Ausland sollen erheblich sinken. Durch die neue Regelung wurden Preisobergrenzen für Endkundenpreise, die so genannten „Eurotarife“ festgelegt. Weitere Preissenkungen sollen in den nächsten Jahren folgen. Darüber hinaus enthält die Verordnung weitgehende Transparenz- und Verbraucherschutzvorschriften.
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, Telemedicus v. 01.07.2007, https://tlmd.in/a/287

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