+++ Fake-Profile auf Dating-Plattform? – LKA stürmt Loovoo-Zentrale
+++ Bußgelder wegen Safe Harbor verhängt
+++ Bundesliga-Rechte und Alleinerwerbsverbot – Sky legt Beschwerde ein
+++ Datenschutz bei Smart-TVs – Samsung muss nachbessern
+++ Keine automatische Freischaltung des beA
+++ EGMR prüft Verbot anonymer SIM-Karten
Fake-Profile auf Dating-Plattform? – LKA stürmt Loovoo-Zentrale
Am Mittwoch morgen hat das sächsische Landeskriminalamt (LKA) in einer großangelegten Aktion die Zentrale der internationalen Dating-Plattform Loovoo gestürmt. Hintergrund sind Berichte auf c’t vom letzten Jahr, nach denen Nutzer durch Fake-Profile zu kostenpflichtigen Handlungen veranlasst worden sein sollen. Insgesamt werde zwölf Beschuldigten gewerbsmäßiger Betrug vorgeworfen. Zwei Personen wurden aufgrund von Haftbefehlen in U-Haft genommen.
Zum Bericht auf MOPO24.
Die Pressemitteilung zum Einsatz des Landeskriminalamts Sachsen.
Bußgelder wegen Safe Harbor verhängt
Hamburgs Datenschutzbeauftragter Johannes Caspar hat Bußgelder gegen drei Unternehmen verhängt, die personenbezogene Daten auch nach Ende der Übergangsfrist noch auf der Grundlage von Safe Harbor in die USA übermittelten. Der EuGH hatte das Safe-Harbor-Abkommen im Oktober vergangenen Jahres mit sofortiger Wirkung für unwirksam erklärt. Die Aufsichtsbehörden hatten den Unternehmen jedoch eine Übergangsfrist bis Ende Januar gewährt, um ihre Prozesse anzupassen. Die Bußgelder zwischen 8.000 und 11.000 Euro fielen moderat aus, auch weil die Unternehmen im Zuge des Verfahrens ihre Prozesse umgestellt hatten.
Zur Meldung auf golem.de.
Bundesliga-Rechte und Alleinerwerbsverbot – Sky legt Beschwerde ein
Der PayTV-Sender Sky hat vor dem OLG Düsseldorf Beschwerde gegen die Entscheidung des Bundeskartellamts wegen der Vergabe der Bundesliga-Verwertungsrechte eingelegt. Die Behörde hatte wettbewerbliche Bedenken gegen die vorherige Rechtevergabe-Praxis und deshalb ein Alleinerwerbsverbot ausgesprochen. Demnach sollten die Rechte auf mehrere Sender aufgeteilt werden. Sky sieht sich durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt.
Mehr dazu auf dwdl.de.
Datenschutz bei Smart-TVs – Samsung muss nachbessern
Das Landgericht Frankfurt hat den Smart-TV Hersteller Samsung dazu verurteilt, Nutzer künftig darauf hinzuweisen, dass bereits beim Anschluss ihres Smart-TV personenbezogene Daten an das Unternehmen übermittelt werden, selbst wenn die Internet-Funktionalität des Geräts nicht genutzt wird (Az. 2-03 O 364/15). Zudem erklärte es zahlreiche AGB-Klauseln für unwirksam und kritisierte die umfangreiche Datenschutzerklärung als intransparent. Die Zustimmung hierzu sei daher nicht als wirksame Einwilligung in die Datenverarbeitung zu werten. Die klagende Verbraucherzentrale NRW erzielte jedoch nur einen Teilerfolg: Die Erhebung und Übermittlung personenbezogener Daten bei der Inbetriebnahme des TV ohne Zustimmung des Nutzers wollte das Gericht mangels Zuständigkeit nicht grundsätzlich untersagen.
Zur Meldung auf heise.de.
Keine automatische Freischaltung des beA
Der Anwaltsgerichtshof Berlin hat entschieden, dass das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) erst nach ausdrücklicher Zustimmung des jeweiligen Anwalts freigeschaltet werden dürfe. Geklagt hatte die Kanzlei Werner Rechtsanwälte. Mit der Klage soll verhindert werden, dass Schriftstücke an das Postfach gesendet werden können, obwohl einzelne Anwälte (noch) nicht über die technische Zugriffsmöglichkeit verfügten. Die unterlegene Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) muss die Software nun so umgestalten, dass eine Einzelfreischaltung möglich ist. Die Mehrkosten hierfür werden auf 500.000 Euro geschätzt.
Zur Meldung auf heise.de.
EGMR prüft Verbot anonymer SIM-Karten
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrecht (EGMR) hat eine Klage gegen das Verbot des anonymen Kaufs von Prepaid-Mobilfunkkarten in Deutschland zugelassen und die Bundesregierung zur Stellungnahme aufgefordert. Mit der Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) hatte die Bundesregierung Anbieter verpflichtet, beim Verkauf von Prepaid-SIM-Karten im Mobilfunkbereich Daten wie Name, Anschrift und Geburtsdatum des Kunden zu erheben. Dies schränke den Klägern zufolge die Nutzer in ihren Grundrechten auf Kommunikations- und Meinungsfreiheit ein. Die Bundesregierung hat nun Zeit bis zum 10. Oktober hierzu Stellung zu beziehen. Aktuellen Plänen der Bundesregierung zufolge soll der Identifizierungszwang beim Kauf von Prepaid-Karten dagegen im Zuge des Anti-Terror-Pakets zukünftig noch verschärft werden.
Das Schreiben des EGMR im Volltext.
Zur Meldung auf heise.de.