+++ EuGH: Reichweite des Anspruchs auf Löschung
+++ BGH: Zulässigkeit von Cheats
+++ BSI: Cyber-Bedrohungslage so hoch wie nie
+++ BMJ: Quick-Freeze statt Vorratsdatenspeicherung
EuGH: Reichweite des Anspruchs auf Löschung
In einem am Donnerstag ergangenen Urteil nimmt der Europäische Gerichtshof (EuGH) zu Umfang und Reichweite des Rechts auf Löschung aus Art. 17 DSGVO Stellung (C-129/21). Danach sei der Verantwortliche verpflichtet, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um auch diejenigen, von denen er die Daten erhalten oder an die er die Daten weitergeleitet hat, von der Aufforderung zur Löschung und dem damit verbundenen Widerruf der Einwilligung der betroffenen Person in Kenntnis zu setzen. Der belgische Anbieter von Telekommunikationsdiensten Proximus hatte gegen einen Bußgeldbescheid der belgischen Datenschutzaufsichtsbehörde geklagt. Nach Auffassung von Proximus bedürfte es zur Aufnahme der Daten in ein Telefonverzeichnis keiner Einwilligung, vielmehr müsse die betroffene Person widersprechen (Opt-Out). Der EuGH hält dagegen die Einwilligung in die Veröffentlichung für erforderlich.
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BGH: Zulässigkeit von Cheats
Sind Computerspiele vor nachträglichen Manipulationen durch Cheat-Programme geschützt? Diese Frage liegt seit Donnerstag dem Bundesgerichtshof (BGH) zur Entscheidung vor. Das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg hatte die Klage Sonys gegen die Entwickler von Cheat-Software abgewiesen und lediglich einen Eingriff in den Ablauf des Spiels, nicht aber in den eigentlichen Code, erkannt. Im Fokus steht dabei die Frage, ob es sich bei Cheats um eine urheberrechtlich relevante Bearbeitung handelt, die der Einwilligung des Urhebers bedarf.
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BSI: Cyber-Bedrohungslage so hoch wie nie
Am Dienstag hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) seinen Lagebericht zur IT-Sicherheit 2022 veröffentlicht. Im Zuge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine habe sich die Gefährdungslage erheblich verschärft. Daneben seien aber auch erhöhte cyberkriminelle Aktivitäten, insbesondere Ransomware-Angriffe, zu verzeichnen.
Zum Lagebericht des BSI.
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BMJ: Quick-Freeze statt Vorratsdatenspeicherung
Das Bundesjustizministerium (BMJ) hat am Dienstag einen Vorschlag vorgelegt, der zur Ablösung der Vorratsdatenspeicherung (VDS) auf das sog. Quick-Freeze Verfahren setzt. Eine solche ist erforderlich, nachdem der EuGH kürzlich die Regelungen zur VDS für rechtswidrig erklärt hatte (Urt. v. 20.09.2022, Rs. C-793/19, C-794/19 u.a.). Dem BMJ zufolge soll im Falle des Verdachts für bestimmte schwere Straftaten auf richterlichen Beschluss hin die Sicherung vorhandener und künftig anfallender Verkehrsdaten möglich sein. Eine Auswertung der sichergestellten („eingefrorenen“) Daten solle erst in einem zweiten Schritt nach erneuter richterlicher Überprüfung möglich sein. Das Bundesinnenministerium (BMI) hält dagegen weiter an der Forderung einer weitergehenden VDS fest.
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