+++ LG Frankfurt a.M. zum Umfang von Löschpflichten bei Rechtsverletzungen
+++ Berliner Datenschützer gegen Facebook-Fanpages
+++ Verbraucherzentrale NRW klagt gegen Googles Cookie Banner
+++ EuGH: Booking.com unterliegt im Streit um „Buchung(s)“ Button
+++ EuGH: Vorratsdatenspeicherung nur in Ausnahmefällen
LG Frankfurt a.M. zum Umfang von Löschpflichten bei Rechtsverletzungen
Facebook sei nicht nur verpflichtet, Memes mit einem Falschzitat zu löschen, sondern müsse auch sinngleiche neue Varianten eigentständig entfernen. Eines vorherigen Hinweises bedürfe es hierzu nicht. Das Landgericht hat das (LG) Frankfurt am Main zugunsten der Politikerin Renate Künast (Grüne) entschieden (Az. 2-03 O 188/21). Sollte das Urteil rechtskräftig werden, stellt dies eine erhebliche Ausweitung der Prüfpflichten von Plattformbetreibern dar. Das Gericht sprach Künast ferner Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 Euro zu. Facebook hat angekündigt, zunächst die schriftliche Urteilsbegründung abzuwarten, bevor es weitere rechtliche Schritte prüfe.
Zur Meldung auf lto.de.
Zur Meldung auf heise.de.
Berliner Datenschützer gegen Facebook-Fanseiten
Die Berliner Datenschutzaufsichtsbehörde hat die Senatsverwaltung aufgefordert ihre Facebook-Fanpages abzuschalten. Die Seite ließe sich, einem Gutachten der Datenschutzkonferenz (DSK) zufolge, nicht datenschutzkonform betreiben. Auch der Landesdatenschutzbeauftragte Brandenburgs sowie der Bundesdatenschutzbeauftragte haben ähnliche Vorhaben angekündigt.
Zur Meldung auf heise.de.
Zum Kurzgutachten der DSK.
Verbraucherzentrale NRW klagt gegen Googles Cookie Banner
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen geht gerichtlich gegen Googles vermeintlich intransparente Cookie-Banner vor. Die Abwahl sämtlichen Trackings sei im Gegensatz zur Einwilligung ausgesprochen „mühsam“ gestaltet. Diese Praxis entspräche sogenannten „Dark Patterns“. Damit verstoße Google gegen das Telekommunikatons- & Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) und die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Wenige Tage zuvor hatte auch der Hamburger Datenschutzbeauftragte das Vorgehen des Unternehmens öffentlich gerügt und die Einführung eines „Alles-ablehnen-Button(s)“ gefordert. Google hat daraufhin mitgeteilt, eine entsprechende Funktion einführen zu wollen.
Zur Meldung auf heise.de.
EuGH: Booking.com unterliegt im Streit um „Buchung(s)“ Button
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Donnerstag Zweifel daran geäußert, ob der Begriff „Buchung“ im deutschen Sprachgebrauch eindeutig auf eine Zahlungsverpflichtung hinweise (C-249/21). Dies sei im Rahmen der sogenannten Button-Lösung Voraussetzung, damit ein wirksamer Vertrag zustande kommt. Die Auslegung des Begriffs hat der EuGH an das vorlegende Gericht, das Amtsgericht Bottrop, zurückverwiesen. Hintergrund des Verfahrens ist die Klage einer Hotelbetreiberin gegen einen Verbraucher, der über Booking.com Zimmer gebucht hatte. Die Zimmer hat er weder in Anspruch genommen noch bezahlt und sich auf eine bloße Reservierung berufen. Verbraucherzentralen und der Deutsche Hotelverband begrüßen das Urteil.
Zur Pressemitteilung des EuGH.
Zur Meldung auf heise.de.
EuGH: Vorratsdatenspeicherung nur in Ausnahmefällen
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Dienstag entschieden, dass eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung selbst dann gegen EU-Recht verstößt, wenn diese zur Bekämpfung schwerer Straftaten erfolgt (C-140/20). Diese seien einer Bedrohung der nationalen Sicherheit nicht gleichzustellen. Im Falle eines Anfangsverdachts könne dagegen eine gezielte Speicherung von Daten einzelner Personen über einen bestimmten Zeitraum hinweg („Quick-Freeze“) zulässig sein. Eine solche gezielte Vorratsdatenspeicherung sei auch ortsbezogen denkbar, sofern eine entsprechende Gefährdung gegeben sei. Hintergrund des Urteils war die Verwendung von Vorratsdaten bei der Aufklärung eines Mordfalls in Irland.
Zur Pressemeldung des EuGH.
Zur Meldung auf golem.de.