+++ Ex-Kanzler Schröder mahnt ab
+++ EuGH: Urheberrecht darf Datenschutzrecht nicht untergraben
+++ Bayern: Überwachung von Skype-Telefonaten?
+++ BVerfG klärt Zuständigkeit zur Vorratsdatenspeicherung
+++ Spickmich.de – Stellungnahme der bayerischen Datenschützer
+++ BGH: Multifunktionsgeräte in voller Höhe vergütungspflichtig
+++ Verfassungsbeschwerde gegen neues Urhebergesetz
+++ Verfassungsbeschwerde gegen biometrischen Pass
Ex-Kanzler Schröder mahnt ab
Bundeskanzler a.D. Gerhard Schröder hat die Organisation Lobby Control abgemahnt. Diese hatte in einer Studie behauptet, Schröder arbeite als Berater für das chinesische Außenministerium. Weil dies nicht der Fall sei, ließ Schröder die Organisation abmahnen. Der Haken: Lobby Control hatte die Studie vor Veröffentlichung Schröder zur Kenntnisnahme vorgelegt. Eine Korrektur erfolgte daraufhin nicht. Schröder hat jedoch angekündigt, auf den Ersatz seiner Anwaltskosten zu verzichten, weil er die Arbeit von Lobby Control „grundsätzlich schätze“.
Die Details bei Lobby Control.
EuGH: Urheberrecht darf Datenschutzrecht nicht untergraben
Ein Internet-Provider kann nicht dazu verpflichtet werden, Kundendaten zu einer IP-Adresse in einem Zivilverfahren herauszugeben. Denn grundsätzlich darf der Datenschutz nicht durch die Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte untergraben werden. Das entschied der Europäische Gerichtshof vergangene Woche. Hintergrund war eine Einstweilige Verfügung, die die Vereinigung von Musikproduzenten Promusicae gegen den spanischen Internet-Provider Telefè³nica erwirkt hatte. Der Provider sollte dazu verpflichtet werden, die Daten eines Kunden herauszugeben, der illegal Musikdateien über eine Tauschbörse verteilt hatte.
Ausführlich bei Telemedicus.
Bayern: Überwachung von Skype-Telefonaten?
Bayrische Strafverfolgungsbehörden sind offenbar in der Lage, verschlüsselte Telefonate über die Voice-over-IP Software Skype abzuhören. Auf der Internetseite wikileaks.org wurde ein internes Schreiben des Bayrischen Justizministeriums veröffentlicht. In diesem werden Details einer solchen Überwachungsmaßnahme genannt. Tenor des Schreibens an die Generalstaatsanwaltschaft: Wer übernimmt die Kosten? Über Quelle und Echtheit des Schreibens ist derzeit jedoch noch nichts bekannt.
Das Schreiben als PDF bei wikileaks.org.
BVerfG klärt Zuständigkeit zur Vorratsdatenspeicherung
Das Bundesverfassungsgericht hat die Zuständigkeit im Fall der Vorratsdatenspeicherung geklärt. Demnach seien sowohl der erste als auch der zweite Senat des Gerichts zuständig. Der erste Senat habe über die Massenverfassungsbeschwerde zu entscheiden, der zweite über die Beschwerden, die sich im Schwerpunkt gegen strafverfahrensrechtliche Vorschriften richten. Widersprüchliche Entscheidungen sind dennoch nicht zu erwarten, denn die beiden Senate müssen sich untereinander absprechen.
Die Details bei Telemedicus.
Spickmich.de – Stellungnahme der bayerischen Datenschützer
Die Benotung und Bewertung von Lehrern auf der Internetseite spickmich.de ist datenschutzrechtlich unzulässig. Zu diesem Ergebnis kommt die Bayerische Datenschutzaufsichtsbehörde für den nicht-öffentlichen Bereich in einem heute veröffentlichten Gutachten. Anders als das OLG Köln im November hält die Behörde die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Lehrer für höherrangig gegenüber dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit.
Eine kritische Erwiderung bei Telemedicus.
BGH: Multifunktionsgeräte in voller Höhe vergütungspflichtig
Für Multifunktionsgeräte ist die gesetzlich festgelegte Urheberpauschale fällig. Das entschied der BGH am Mittwoch und bestätigte damit ein Urteil des OLG Stuttgart. Dieses hatte eine Zahlungspflicht des Druckerherstellers Hewlett-Packard für solche Geräte festgestellt, mit denen man sowohl scannen als auch drucken kann. Durch diese Funktionen seien sie zur Herstellung von Kopien gemäß § 54 a UrhG a. F. bestimmt. Damit ist die vollständige Geräteabgabe nach § 54 d UrhG a. F. an die Verwertungsgesellschaft (VG) Wort zu zahlen.
Das Urteil bei Telemedicus.
Verfassungsbeschwerde gegen neues Urhebergesetz
Eine Gruppe deutscher Filmschaffender hat Verfassungsbeschwerde gegen das neue Urheberrecht eingereicht, das am 1. Januar in Kraft getreten ist. Begründung: Durch die neue Regelung zu unbekannten Nutzungsarten würden die Künstler erheblich benachteiligt. Die neue Vorschrift erlaubt die Lizenzierung von Werken auch für Nutzungsarten, die bisher nicht bekannt sind. Widersprechen Urheber nicht bis zum Ende dieses Jahres gilt dies automatisch auch für bestehende Lizenzen. Der Staat greife damit unverhältnismäßig in das Eigentum der Urheber ein, so ein Beschwerdeführer.
Weiter bei Heise online.
Verfassungsbeschwerde gegen biometrischen Pass
Die Schriftstellerin Juli Zeh hat Verfassungsbeschwerde hat gegen den biometrischen Reisepass vor dem Bundesverfassungsgericht eingereicht. Dies berichtet die aktuelle Printausgabe der Zeit. Seit November letzten Jahres gibt es neue Reisepässe auf denen neben dem Gesichtsbild auch der Fingerabdruck des Passinhabers in digitaler Form gespeichert ist. Die bekannte und preisgekrönte Schriftstellerin, die auch Juristin ist, ahnt die Missbrauchsanfälligkeit des neuen Pass. Zudem empfindet sie es als entwürdigend gleich einem Kriminellen einen Fingerabdruck abgeben zu müssen.
Die Meldung bei Telemedicus.