+++ OLG Hamburg: Linux-Entwickler scheitert mit Klage gegen VMware
+++ BfDI kritisiert Uploadfilter
+++ EuGH: Generalanwalt gegen Pflicht zur telefonischen Erreichbarkeit von Online-Händlern
+++ EU-Kommission fordert mehr Transparenz bei der Bekämpfung von Desinformation
+++ EuGH: BGH legt Fragen zum Auskunftsanspruch gegen YouTube vor
+++ Zensus 2021: Gesetzesentwurf für Durchführung über Volkszählung
+++ BfDI: Kelber kritisiert „Datensammelwut“
+++ eco veröffentlicht Whitepaper zum Crypto-Mining
OLG Hamburg: Linux-Entwickler scheitert mit Klage gegen VMware
Das OLG Hamburg hat die Klage eines Linux-Entwicklers gegen das Softwareunternehmen VMware, wie bereits die Vorinstanz, abgewiesen. Der Kläger wirft dem Unternehmen vor, Teile des unter der GPLv2-Lizenz stehenden Linux Codes in eigene Produkte integriert zu haben, ohne deren Quellcode offen zu legen. Das Gericht erachtete das Vorbringen des Klägers jedoch nicht für ausreichend, um die Klage zu begründen. Eine inhaltliche Auseinandersetzung mit den aufgeworfenen Fragen ist nicht erfolgt.
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BfDI kritisiert Uploadfilter
Nachdem vergangene Woche die EU-Mitgliedsstaaten dem kontrovers diskutierten Entwurf der EU-Urheberrechtsrichtlinie zugestimmt haben, äußert nun auch der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI) Kritik. Die EU-Urheberrechtsrichtlinie sieht unter anderem verschärfte Haftungsregelungen für Plattformbetreiber vor, wenn diese auf ihrer Plattform keine angemessenen Maßnahmen gegen die Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke implementieren. Dies kommt praktisch einer Pflicht zum Einsatz von Uploadfiltern auf Plattformen gleich. Der BfDI sieht hier die Gefahr, dass insbesondere kleinere Plattformbetreiber die Filtersoftware von etablierten Internetmogulen einsetzen werden. Durch ihre Filtersoftware würden die Filteranbieter Zugriff auf hochgeladene Inhalte von Nutzern erhalten und somit ihre Datensätze weiter anreichern können. Laut BfDI dürfte der Schutz von geistigem Eigentum zulasten der Informationsfreiheit gehen.
Zur Pressemitteilung des BfDI.
EuGH: Generalanwalt gegen Pflicht zur telefonischen Erreichbarkeit von Online-Händlern
Der zuständige EU-Generalanwalt spricht sich in seinen Schlussanträgen gegen eine Pflicht für Online-Händler aus, für ihre Kunden auch telefonisch erreichbar zu sein. Unternehmen müssten jedoch sicherstellen, dass Kontaktinformationen verständlich einsehbar bereit stünden und sie schnell erreichbar wären. Bei der Auswahl möglicher Kontaktoptionen seien auch die Interessen des Unternehmens zu berücksichtigen. Die Einrichtung eines Telefonservices würde vor allem kleinere Unternehmen unangemessen belasten. Die Aufzählung der Kontaktmöglichkeiten in der EU-Richtlinie sei beispielhaft, nicht zwingend. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) hatte gegen Amazon geklagt, das Unternehmen sei seinen Informationspflichten nicht nachgekommen, da es weder eine Fax- noch eine Telefonnummer, bzw. letztere erst nach mehreren Schritten, angegeben habe (C-649/17).
Zur Pressemitteilung des EuGH.
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EU-Kommission fordert mehr Transparenz bei der Bekämpfung von Desinformation
Am 28. Februar veröffentlichte die EU-Kommission Berichte von Facebook, Google und Twitter über deren Fortschritte zur Bekämpfung von Desinformation. Die Berichte ermöglichen der EU festzustellen, ob der Verhaltenskodex zur Bekämpfung von Desinformation, dem sich die genannten Plattformbetreiber freiwillig unterworfen haben, auch in der Praxis seine Wirksamkeit entfaltet. Der Verhaltenskodex ist Teil des Aktionsplans gegen Desinformation, der unter anderem die Integrität der Wahlen zum Europaparlament im Mai 2019 fördern soll. Vertreter der EU bemängeln, dass die Social Media Plattformen keine hinreichenden Angaben gemacht hätten, aus denen hervorginge, ob die bisher ergriffenen Maßnahmen und Strategien der Plattformbetreiber Wirkung zeigten. Der Verhaltenskodex verpflichtet Plattformbetreiber insbesondere dazu, einschlägigen Accounts die Refinanzierungsmöglichkeit über Werbung zu beschneiden und eine Kennzeichnungspflicht für politische Werbung durchzusetzen sowie Bots und Fake Accounts zu identifizieren und zu schließen. Bis Ende 2019 will die EU die Fortschritte beobachten, um anschließend weitere regulatorische Maßnahmen zu erörtern.
Zur Pressemitteilung der EU-Kommission.
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BGH legt Fragen zum Auskunftsanspruch gegen YouTube vor
Mit Beschluss vom 21. Februar hat der BGH dem EuGH Fragen zum Umfang der Auskunftspflicht YouTubes hinsichtlich der rechtswidrigen Zugänglichmachung urheberrechtlich geschützter Werke über die Plattform vorgelegt (I ZR 153/17). Geklagt hatte eine Filmverwertungsgesellschaft, deren Werke von drei Nutzern über die Plattform zugänglich gemacht wurden. Gegenstand der Vorlage ist die Frage, ob sich der Auskunftsanspruch auch auf die E-Mail-Adressen, Telefonnummern sowie die IP-Adressen, die zum Hochladen und die letzten Zugriffe auf die Benutzerkonten genutzt wurden, erstreckt.
Zur Pressemitteilung des BGH.
Zur Meldung auf urheberrecht.org.
Zensus 2021: Gesetzesentwurf für Durchführung über Volkszählung
Deutschland ist nach EU-Recht dazu verpflichtet, zehn Jahre nach der letzten Volkszählung einen erneuten Zensus durchzuführen. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch einen Gesetzesentwurf hierzu auf den Weg gebracht. Demnach ist erneut eine „registergestützte Erhebung“ geplant. Neben bereits vorhandenen Verwaltungsinformationen aus beispielsweise Melderegistern, sollen stichprobenartige Haushaltebefragungen die notwendigen Daten liefern. Zur Durchführung der Volkszählung würden rund eine Milliarde Euro benötigt werden, davon etwa 722 Millionen durch die Länder. Laut Innenministerium entspreche „ein umfassendes Konzept des Datenschutzes und der Datensicherheit“ den Vorgaben des Grundgesetzes und der DSGVO. Anfang des Jahres hatten Datenschutzaktivisten wegen des angelaufenen Testdurchlaufs Eilantrag beim BVerfG eingereicht. Sie kritisierten insbesondere die zentrale Zusammenführung aller Meldedaten mit Klarnamen. Die Richter lehnten zunächst ab, demnächst soll eine Verfassungsbeschwerde folgen.
Zum Gesetzentwurf der BReg.
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BfDI: Kelber kritisiert „Datensammelwut“
Der neue Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber äußert sich kritisch über den Umgang mit personbebezogenen Daten. Unternehmen aber auch staatliche Institutionen wie Sicherheitsbehörden hätten eine „wahnsinnige Datensammelwut“. Forderungen nach einer Entbürokratisierung zielten laut Kelber in Wahrheit auf eine Schwächung des Datenschutzes ab. Im Fokus der Kritik steht dabei die fehlende Löschpraxis sowie der Hang zur nachträglichen Zweckänderung. Dagegen lobt Kelber die jüngste Entscheidung des Bundeskartellamts in Sachen Facebook. Während seiner Amtszeit wolle er sich verstärkt für die Durchsetzung des neuen europäischen Datenschutzrechts einsetzen. Die erste Evaluierung der DSGVO steht 2020 an.
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eco veröffentlicht Whitepaper zum Crypto-Mining
Der Verband der Internetwirtschaft eco hat ein Whitepaper mit Regelvorschlägen für Krypto-Mining vorgestellt. Dabei geht es vor allem darum einen legalen Weg zu eröffnen, Rechenkapazitäten von Webseitenbesuchern für Krypto-Mining (sog. Browser-Krypto-Mining) zu nutzen, die Einwilligung des Nutzers vorausgesetzt. Ein solches Refinanzierungsmodell biete eine Alternative zu Werbung und erhebliches Etragspotenzial. Derzeit wird das Verfahren hauptsächlich von Kriminellen ohne Wissen und Einverständnis der betroffenen Webseitenbesucher genutzt (Cryptojacking).
Zum Whitepapter des eco.
Zur Meldung auf heise.de.