+++ EuGH zu Urheberrechtsverletzungen bei kommerziellen Links
+++ EuGH: Verkauf von Computern mit vorinstallierter Software nicht unlauter
+++ Generalanwalt: Fluggastdatenabkommen mit Kanada ist rechtswidrig
+++ Generalanwältin: Unterschiedliche Steuern für digitale Werke rechtmäßig
+++ Facebook löscht vorrübergehend Anti-Vietnamkriegsfoto
EuGH zu Urheberrechtsverletzungen bei kommerziellen Links
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat diese Woche entschieden, dass das bloße Verlinken auf online zugängliche Inhalte bereits eine Urheberrechtsverletzung darstellen kann. Dies sei jedenfalls der Fall, wenn der verlinkte Inhalt offensichtlich rechtswidrig veröffentlicht wurde und die Links mit Gewinnerzielungsabsicht gesetzt weden. Damit stellt sich das Gericht gegen die Empfehlung des Generalanwalts, der noch daran gezweifelt hatte, ob und wie die rechtmäßige Veröffentlichung erkannt werden könnte. Die Entscheidung wurde überwiegend kritisch aufgenommen.
Mehr dazu auf netzpolitik.org.
Die Entscheidung des EuGH vom 8. September 2016.
EuGH: Verkauf von Computern mit vorinstallierter Software nicht unlauter
Ebenso diese Woche hat der EuGH entschieden, dass sich ein Unternehmen nicht unlauter verhält, wenn es Computer mit vorinstallierter Software verkauft. Bei einem solchen Paket müssten auch keine separaten Preisangaben für die Software gemacht werden. Hintergrund war ein Fall aus Frankreich, in dem ein Computer-Käufer forderte, den Preis für eine vorinstallierte und von ihm nicht gewollte Software erstattet zu bekommen. Soweit die Bündelung aber den Erfordernissen der beruflichen Sorgfalt entspreche und das wirtschaftliche Verhalten der Verbraucher nicht beeinflusse, sie sie lauterkeitsrechtlich nicht zu beanstanden. Dabei sei insbesondere zu berücksichtigen, dass Verbraucher üblicherweise erwarten, mit einem Computer auch ein vorinstalliertes Betriebssystem zu erwerben.
Zur Pressemitteilung des EuGH vom 7. September 2016.
Generalanwalt: Fluggastdatenabkommen mit Kanada ist rechtswidrig
Der EuGH wird demnächst über das geplante Abkommen zwischen der EU und Kanada über Fluggastdaten entscheiden. Dieses sieht unter anderem den Zugriff auf die Daten durch kanadische Ermittlungsbehörden vor. Der Generalanwalt Paolo Mengozzi hat sich nun gegen dieses Abkommen ausgesprochen. Es verstoße gegen die Europäische Grundrechtecharta (GRC). Demnach sei entsprechend der bisherigen EuGH-Rechtsprechung ein örtlich oder zeitlich begrenztes Risiko oder ein Verdacht hinsichtlich einer Person erforderlich. Außerdem müssten die zugriffsberechtigten Behörden konkret benannt werden.
Zur Meldung bei heise.de.
Die begleitende Meldung zu den Schlussanträgen auf curia.europa.eu.
Generalanwältin: Unterschiedliche Steuern für digitale Werke rechtmäßig
Die Generalanwältin am EuGH Juliane Kokott hat diese Woche ihre rechtliche Einschätzung zur unterschiedlichen Besteuerung von gedruckten und digitalen Werken veröffentlicht. Es bestünden unterschiedliche Vertriebskosten, die eine unterschiedliche Besteuerung rechtfertigten. Zudem stünden gedruckte und digitale Bücher nicht zwingend in einem Wettbewerb zueinander. Hintergrund ist ein Verfahren aus Polen: Der sog. polnische Bürgerbeauftragte (Rzecznik Praw Obywatelskich) hatte beim polnischen Verfassungsgericht eine Prüfung der Ungleichbehandlung gedruckter und digitaler Werke beantragt, weil diese gegen das Gebot der steuerlichen Gleichbehandlung verstoße. Das polnische Verfassungsgericht zweifelte seinerseits ob die europäischen Regelungen der Mehrwertsteuerrichtlinie wirksam sind und legte den Fall dem EuGH vor.
Die Schlussanträge der Genralanwältin vom 8. September 2016 im Volltext.
Facebook löscht vorrübergehend Anti-Vietnamkriegsfoto
Facebook hat diese Woche unter Bezug auf seine Richtlinien zur Abbildung von Nacktheit oder Gewalt das berühmte Foto aus dem Vietnamkrieg gelöscht, das mehrere KInder nach einem Napalm-Angriff zeigt, unter anderem auch ein nacktes Mädchen. Nach erheblicher Kritik in den Medien wurde das Bild wieder freigestelt. Der Deutsche Journalisten-Verband forderte eine Unterscheidung zwischen Kinderpornografie und dem hier vorliegenden zeitgeschichtlichen Ereignis.
Zur Kritik des DJV.