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Wochenrückblick: Lindemann, Tesla und EU-Videokonferenzsystem

+++ Till Lindemann vor LG Hamburg erfolgreich

+++ EU-Videokonferenzsystem immer noch nicht einsatzfähig

+++ DSGVO: Tesla-Dashcams unzulässig

Till Lindemann vor LG Hamburg erfolgreich
Der Rammstein-Sänger Till Lindemann ist erfolgreich gegen die Youtuberin Kayla Shyx vor dem LG Hamburg vorgegangen. Die Youtuberin hatte u.a. behauptet, dass bei Rammstein-Aftershowpartys junge Frauen „unter Drogen gesetzt“ wurden. Die Äußerung ist laut dem LG Hamburg als Vorwurf gegen Lindemann zu verstehen, den die Youtuberin aber nicht belegen könne. Deshalb hat das Gericht Shyx diese und weitere Äußerungen untersagt.
Zur Meldung auf LTO.

DSGVO: Tesla-Dashcams unzulässig
Laut dem Datenschutzbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern verstoßen Dashcams, wie sie in Autos von Tesla verbaut sind, gegen geltendes Datenschutzrecht. Denn permanente Videoaufnahmen im öffentlichen Straßenverkehr seien unzulässig. Etwas anderes gelte nur für kurzzeitige und anlassbezogene Videoaufzeichnungen. Tesla-Fahrer müssten deshalb die Kamerafunktion ausschalten, so der Datenschutzbeauftragte.
Zur Meldung auf heise.de.
Zur Mitteilung des Datenschutzbeauftragten.

EU-Videokonferenzsystem immer noch nicht einsatzfähig
Der EU-Rat scheitert offenbar daran, sein bereits für Sommer 2022 angekündigtes Videokonferenz-System einzurichten. Das neue System soll sichere Besprechungen ermöglichen, insbesondere solche mit den Sicherheitsstufen „Secret“ und „Top Secret“. Das Vorhaben war bereits im Jahr 2020 gestartet. Damals waren wegen der ersten Welle der Corona-Pandemie echte Treffen nicht möglich; die EU-Diplomaten griffen deshalb auf Softwarelösungen von Drittanbietern wie Zoom oder WhatsApp zurück. Dies führte aber u.a. dazu, dass ein niederländischer Journalist uneingeladen an einem Treffen der EU-Verteidigungsminister teilnehmen konnte.Zur Meldung auf netzpolitik.org.
Zur Meldung auf heise.de.

, Telemedicus v. 30.07.2023, https://tlmd.in/-11199

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