+++ Diskussion und Personalwechsel in Sachen Leistungsschutzrecht
+++ WhatsApp und Yahoo im Fokus der Datenschutzaufsicht
+++ AG Oldenburg: 10 Monate Haft wegen Volksverhetzung in sozialen Medien
+++ Pokémon Go-AGB: Niantic gibt Unterlassungserklärung ab
+++ Innenminister fordert mehr Verantwortung für IT-Sicherheit
+++ Nichtzulassungsbeschwerde in Sachen „Tagesschau-App”
Diskussion und Personalwechsel in Sachen Leistungsschutzrecht
Wie am Freitag bekannt wurde, wird EU-Digitalkommissar Günther Oettinger künftig das Haushaltsressort führen. Damit verlieren die Verfechter eines europäischen Leistungsschutzrechts ihren wichtigsten Fürsprecher. Was der Personalwechsel für die Zukunft des Leistungsschutzrechts bedeutet, ist ungewiss. Der noch im September von der Kommission vorgelegte Entwurf wird derzeit von Parlament und Ministerrat geprüft. Die Bundesregierung unterstützt laut einer Meldung des Handelsblatts wie auch der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) die Pläne. Ein parteiübergreifender Zusammenschluss einiger Europa-Abgeordneter sieht dagegen das freie Netz in Gefahr und hat die Kampagne Safe The Link ins Leben gerufen. Sie sehen in der Einführung eines europäischen Leistungsschutzrechts eine Gefahr für die Meinungsfreiheit und das freie Internet (zur Kritik auf YouTube).
Zur PM der EU-Kommission.
Zur Meldung auf golem.de.
Zur PM des BDZV.
Zur Stellungnahme der IGEL.
WhatsApp und Yahoo im Fokus der Datenschutzaufsicht
WhatsApps Datenaustausch mit Facebook sowie die jüngsten Meldungen um den Datenklau und Geheimdienstkooperationen bei Yahoo haben die EU-Datenschützer auf den Plan gerufen. In zwei öffentlichen Briefen kritisiert die Artikel-29-Datenschutzgruppe (WP29) die beiden Unternehmen scharf und kündigt weitere Untersuchungen an. Die beteiligten Unternehmen wurden aufgefordert, den Behörden alle verfügbaren Informationen zu den fraglichen Vorgängen zur Verfügung zu stellen. Im Falle WhatsApps kritisieren die Datenschützer die Weitergabe der Daten an den Mutterkonzern Facebook im Wege geänderter AGB sowie deren Kommunikation. Die betroffenen Nutzer hätten hier keine Möglichkeit gehabt, ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung wahrzunehmen. Im Falle von Yahoo fordern die Datenschützer das Unternehmen auf, den Diebstahl der Login-Daten von über 500 Mio. Accounts, der sich bereits im Jahr 2014 ereignete, endlich aufzuklären und die betroffenen Nutzer über Gegenmaßnahmen zu informieren. Ferner solle sich Yahoo zu den Berichten über eine Kooperation mit den US-Geheimdiensten, deren Rechtsgrundlagen und Vereinbarkeit mit EU-Recht äußern.
Zur Meldung auf heise.de.
Öffentlicher Brief der WP29 an WhatsApp.
Öffentlicher Brief der WP29 an Yahoo.
AG Oldenburg: 10 Monate Haft wegen Volksverhetzung in sozialen Medien
Weil er auf Facebook gegen Ausländer hetzte und ein Bild mit nationalsozialistischen Symbolen veröffentlichte, hat das AG Oldenburg einen 47-Jährigen wegen Volksverhetzung und des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer zehnmonatigen Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt. Der Angeklagte war bereits vorbestraft und stand unter Bewährung, weshalb eine Aussetzung der Haftstrafe zur Bewährung nicht in Betracht kam. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, da der Angeklagte Berufung eingelegt hat. Der Fall wird nun vor dem LG Oldenburg verhandelt. In einem ähnlichen Fall hatte das LG Würzburg vor wenigen Wochen einen ebenfalls einschlägig vorbestraften Mann zu eineinhalb Jahren Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt. Justizminister Maas kündigte zwischenzeitlich Konsequenzen für die Betreiber sozialer Netzwerke an, sollte es bis März 2017 keine deutlichen Verbesserungen bei der Löschung strafbarer Hasskommentare geben.
Zur Meldung auf heise.de.
Pokémon Go-AGB: Niantic gibt Unterlassungserklärung ab
Die Entwickler des Spiels „Pokémon Go” (Niantic Labs) haben gegenüber dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) eine Unterlassungserklärung abgegeben (Pressemitteilung des vzbv). Damit reagiert Niantic auf eine Abmahnung des vzbv, die dieser wegen einiger Bestimmungen in den „Pokémon Go”-AGB ausgesprochen hatte. Unter anderem konnte Niantic den Vertrag jederzeit einseitig verändern oder fristlos kündigen und den Zugang nach eigenem Ermessen sperren. Die Rückerstattung von mit echtem Geld getätigten In-App-Käufen war ausgeschlossen. Zudem sollte die Weitergabe personenbezogener Daten der Nutzer an private Dritte ohne gesonderte Einwilligung möglich sein.
Zur Pressemitteilung des vzbv.
Innenminister fordert mehr Verantwortung für IT-Sicherheit
Bundesinnenminister de Maizière mahnt in seinem Vortrag anlässlich des zehnjährigen Bestehens der Initiative „Deutschland sicher im Netz” (DSiN) zu mehr Verantwortung für die IT-Sicherheit sowie für eine fairere Verantwortungsverteilung. Nicht nur Softwarehersteller und Diensteanbieter sollten IT-Sicherheitsstandards standardmäßig berücksichtigen, sondern auch die Nutzer müssten einen Teil der Verantwortung für die Sicherheit ihrer Systeme übernehmen. Konkret fordert der Minister einen Schadensersatzanspruch nach IT-Sicherheitsvorfällen. Gegen die daraus resultierenden Risiken könnten sich Softwarehersteller und Diensteanbieter wiederum versichern.
Zur Meldung auf heise.de.
Nichtzulassungsbeschwerde in Sachen Tagesschau-App
In Sachen „Tagesschau-App” hat der federführende NDR beim BGH Nichtzulassungsbeschwerde eingereicht. Das OLG Köln hatte mit Urteil vom 30. September die „Tagesschau-App” für unzulässig erklärt, die Revision jedoch nicht zugelassen. Hiergegen wendet sich nun der NDR.
Zur Meldung auf urheberrecht.org.
Weitere Hintergründe zum Streit um die „Tagesschau-App” auf Telemedicus.