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Wochenrückblick: Leistungsschutzrecht, Street View, GEZ

+++ LG Hamburg: Vertragsbedingungen des Bauer-Verlags mit Journalisten rechtswidrig

+++ VG Wiesbaden: BKA verletzt Persönlichkeitsrechte von Claudia Pechstein

+++ Leistungsschutzrecht für Presseverleger: Gesetzesentwurf öffentlich

+++ Enquête-Kommission nimmt Arbeit auf

+++ 869. Bundesratssitzung: „Street View”, „ACTA” & Kinderpornos

+++ Kirchhof-Gutachten zur Rundfunkfinanzierung veröffentlicht

+++ NRW: Datenschutzbeauftragter verhängt 120.000 Euro Bußgeld gegen Postbank AG
LG Hamburg: Vertragsbedingungen des Bauer-Verlags mit Journalisten rechtswidrig
Das Landgericht Hamburg hat die Vertragsbedingungen des Bauer-Verlags für freie Fotojournalisten am letzten Mittwoch in weiten Teilen für rechtswidrig erklärt (Urteil v. 05.05.2010, Az. 312 O 703/09). Der Verlag wollte sich im Rahmen von Buy-Out-Klauseln unter anderem pauschal sämtliche Rechte für die Werkverwertung durch Dritte und unbekannte Nutzungsarten einräumen lassen. Des Weiteren sollten dabei Schadensersatzansprüche im Falle fehlender Urheberrechtsnennung ausgeschlossen werden. Das Gericht hielt insbesondere diese Klauseln der Honorarvereinbarung für unangemessen und daher für rechtswidrig. Bereits im vergangenen Herbst hatte das LG Hamburg Teile der damaligen Buy-Out-Klauseln des Bauer-Verlags für unwirksam erklärt.
Zur Pressemitteilung des Deutschen Journalisten-Verbands (DJV).

VG Wiesbaden: BKA verletzt Persönlichkeitsrechte von Claudia Pechstein
Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat entschieden, dass das Bundeskriminalamt (BKA) durch eine Pressemitteilung anlässlich einer Entscheidung des internationalen Sportgerichtshofs CAS die Persönlichkeitsrechte der Eisschnellläuferin Claudia Pechstein verletzt hat (Beschluss v. 22.4.2010, Az. 4 L 243/10.WI). In der streitgegenständlichen Pressemitteilung wurde dem VG Wiesbaden zufolge suggeriert, dass Pechstein professionelles Blutdoping betrieben habe. Diese Aussage des BKA sei allerdings unwahr und daher in hohem Maße ehrverletzend, so das Gericht. Daher wurde der Behörde nun die weitere Verbreitung dieser Pressemitteilung untersagt.
Zu den Hintergründen bei beck-aktuell.

Leistungsschutzrecht für Presseverleger: Gesetzesentwurf öffentlich
Zu dem von Verlegern seit längerem geforderte Leistungsschutzrecht für Presseverlage ist in der letzten Woche ein erster Gesetzesentwurf öffentlich geworden. Das Papier stellt die Verlagsposition der gemeinsamen Position der Journalistenverbände DJV und dju/ver.di gegenüber. Es wurde durch das Urheberrechtportal irights.info veröffentlicht und dort auch bereits eingehend analyisert. Der Entwurf sieht demnach vor, dass Presseverleger das ausschließliche Recht zur Verbreitung ihrer Presseerzeugnisse haben. Davon wären im Internet insbesondere Dienste wie „Google News” oder auch „Rivva” betroffen. Sie müssten sich demnach eine Lizenz zur Darstellung von Snippets mit einer ebenfalls neu zu gründenden Verwertungsgesellschaft aushandeln.
Zum Entwurf und zur Stellungsnahme bei irights.info.

Enquête-Kommission nimmt Arbeit auf
Die Enquête-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft” ist am vergangenen Mittwoch zu ihrer ersten Sitzung in Berlin zusammengetreten. Das vom Deutschen Bundestag eingesetzte und mit jeweils 17 Abgeordneten und Sachverständigen besetzte Gremium hat den Auftrag, sich mit der Zukunft des Internets und den Auswirkungen auf die Gesellschaft zu befassen. In den kommenden zwei Jahren sollen für den Bundestag Handlungsempfehlungen erarbeitet werden, um die Rahmenbedingung der Informationsgesellschaft in Deutschland weiter zu verbessern. Die Arbeit der Enquête-Kommission wird im Internet ausführlich dokumentiert, dort haben interessierte Bürger auch die Möglichkeit, mit der Kommission in einen Dialog zu treten.
Zur Meldung bei heise.de.

869. Bundesratssitzung: „Street View”, „ACTA” & Kinderpornos
Auf der Tagesordnung der 869. Sitzung des Deutschen Bundesrates standen am letzten Freitag gleich mehrere informationsrechtlich relevante Themen. Zum einen haben Hamburg und das Saarland eine Gesetzesinitiative für Regulierung von georeferenzierten Photodiensten wie „Google Street View” eingebracht. Durch eine Änderung des BDSG soll für die Zulässigkeit solcher Angebote ein gesetzlicher Rahmen geschaffen werden. Ferner hat sich die Länderkammer auch mit dem geplanten Antipiraterieabkommen „ACTA” befasst. Hier forderte der Bundesrat von der Bundesregierung deutliche Einschränkungen des Abkommens, denn die Länder befürchten zu große Auswirkungen auf nationale und europäische Urheberrechtsvorschriften. Schließlich stand auch noch der Entwurf für eine EU-Richtlinie gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern auf der Tagesordnung. Die Länder begrüßten das Vorhaben grundsätzlich. Dabei unterstrichen sie aber insbesondere, dass im Kampf gegen Kinderpornographie im Internet das Löschen solcher Inhalte das primäre Ziel sein müsse.
Zur Besprechung des Hamburger Entwurfs bei Telemedicus.
Zur Meldung bezüglich „ACTA” bei heise.de
Zur Bundesrats Position beim Kampf gegen sexuellen Missbrauch von Kindern.

Kirchhof-Gutachten zur Rundfunkfinanzierung veröffentlicht
Am Donnerstag wurde das Gutachten des ehemaligen Bundesverfassungsrichters Professor Dr. Paul Kirchhof zur Reform der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland veröffentlicht. Kirchhof kommt dabei zu dem Ergebnis, dass das bisherige Finanzierungsmodell der gerätebasierten Gebührenerhebung nicht mehr zukunftstauglich sei und an dessen Stelle eine Haushalts- beziehungsweise Betriebsstättenabgabe zu treten habe. Die Ministerpräsidentenkonferenz der Länder wird sich voraussichtlich bereits am 9. Juni mit der Frage einer notwendigen Reform der Rundfunkfinanzierung und auch den diesbezüglichen Ergebnissen Kirchhofs auseinandersetzen. Zu Beginn der neuen Woche wird Telemedicus das Gutachten im Detail vorstellen.
Zur Besprechung bei Telemedicus

NRW: Datenschutzbeauftragter verhängt 120.000 Euro Bußgeld gegen Postbank AG
Der Datenschutzbeauftragte des Landes Nordrhein-Westfalen, Ulrich Lepper, hat gegen die Deutsche Postbank AG in der vergangenen Woche ein Bußgeld in Höhe von 120.000 Euro verhängt. Lepper begründet diese Sanktion mit dem Verhalten der Postbank, freien Handelsvertretern bis einschließlich 2009 zu Vertriebszwecken Einblicke auf Kundenkonten von Postbankkunden gewährt zu haben. Bei Kontodaten von Kunden würde es sich um besonders sensible Daten handeln, die weder von der Bank selbst, noch von freien Handelsvertretern zu Werbezwecken verwendet werden dürften.
Pressemitteilung der Datenschutzbehörde NRW.

, Telemedicus v. 09.05.2010, https://tlmd.in/a/1744

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