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Wochenrückblick: Leistungsschutzrecht, Datenschutz, Hooligans

+++ LG Berlin: Leistungsschutzrechtsklage abgewiesen

+++ Parlamentsgutachten demnächst öffentlich zugänglich

+++ Gutachten zum Umbrella-Agreement veröffentlicht

+++ Hamburger Datenschutzbeauftragter kritisiert „Hooligan-Datei”

+++ Verfassungsbeschwerde gegen Rundfunkstaatsvertrag

LG Berlin: Leistungsschutzrechtsklage abgewiesen
Die Kartellrechtskammer des LG Berlin hat am Freitag die Klage von 41 Verlagen, Medienhäusern und der VG Media gegen Google abgewiesen (Az. 92O5/14 Kart). Google hatte nach der Einführung des Leistungsschutzrechts für Presseverleger angekündigt, keine Snippets in seinen Diensten anzuzeigen, wenn die Verlage hierfür keine kostenlose Lizenz zur Verfügung stellten. Andernfalls beschränkt sich die Anzeige lediglich auf die Überschrift und einen Link. Nach Ansicht des LG Berlin verfüge Google zwar über eine entsprechende Vormachtstellung auf dem Suchmaschinenmarkt, das beanstandete Verhalten stelle jedoch keine Diskriminierung der Kläger dar.
Zur Nachricht auf LTO.

Parlamentsgutachten demnächst öffentlich zugänglich
Der Bundestag hat am Donnerstag angekündigt, künftig die Gutachten und Analysen des Wissenschaftlichen Dienstes auch ohne Antrag zu veröffentlichen. Der Bundestag reagiert damit auf eine Initiative der Bürgerrechtsportale Abgeordnetenwatch und Fragdenstaat, die bereits seit Jahren eine Veröffentlichung der Arbeit des Wissenschaftlichen Dienstes fordern.
Zur Pressemitteilung des Bundestags.
Zu den Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen Dienstes.
Zur Nachricht auf Netzpolitik.org.

Gutachten zum EU-US Umbrella-Agreement veröffentlicht
Die britische Bürgerrechtsorganisation „Statewatch” hat ein Gutachten des Juristischen Dienstes des EU-Parlaments zum zwischen der EU und den USA ausgehandelten Datenschutzrahmenabkommen (Umbrella-Agreement) veröffentlicht. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass das Rahmenabkommen in seiner derzeitigen Form nicht den europäischen Datenschutzstandards genügt. Ähnliche Bedenken äußerte der Hamburger Senat und hat eine entsprechende Bundesratsinitiative auf den Weg gebracht. Das Abkommen sollte nicht nur die bereits bestehenden Abkommen zum Transfer von Fluggast- und Finanzdaten datenschutzrechtlich absichern, sondern dient auch als Grundlage des Safe-Harbor-Nachfolgers EU-US Privacy Shield.
Zur Nachricht auf heise.de.
Zum Gutachten auf Statewatch.org.
Zur Bundesratsinitiative des Hamburger Senats.

Hamburger Datenschutzbeauftragter kritisiert „Hooligan-Datei”
Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar hat die langjährige Speicherpraxis der Polizei in der sog. „Hooligan-Datei“ als rechtswidrig angeprangert. Die Daten der Betroffenen müssten umgehen gelöscht werden. Seit fast zehn Jahren erhebt und speichert die Hamburger Polizei in einer Personendatenbank „Gruppen- und Szenegewalt” Daten über gewaltbereite Fußball-Fans einschließlich Daten von Kontakt- und Begleitpersonen. Die Speicherpraxis war Mitte Januar durch eine Anfrage der Linken öffentlich geworden.
Zur Nachricht auf heise.de.

Verfassungsbeschwerde gegen Rundfunkstaatsvertrag
Die ProSieben Sat.1 Media AG hat am Mittwoch Verfassungsbeschwerde gegen das seit Jahresbeginn geltende Verbot regionalisierter TV-Werbung eingereicht. Die Mediengruppe wendet sich gegen eine Regelung des im September 2015 verabschiedeten 18. Rundfunkänderungsstaatsvertrags. Regionalisierte Werbung darf danach nur dann ausgestrahlt werden, wenn das jeweilige Landesmedienrecht dies ausdrücklich erlaubt. Die Klägerin sieht hierin eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes. Argument: Verlage oder Telemediendienste unterlägen keinen derartigen Beschränkungen.
Zur Meldung auf digitalfernsehen.de.
Zur Meldung auf urheberrecht.org.

, Telemedicus v. 21.02.2016, https://tlmd.in/a/3053

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