+++ EU-Parlament: Gegenwind für Europäisches Leistungsschutzrecht
+++ BVerfG weist Eilanträge in Sachen Vorratsdatenspeicherung zurück
+++ Bündnis gegen NetzDG
+++ Regierungskoalition setzt auf Deep Packet Inspection und Netzsperren
+++ Bundeskabinett verabschiedet Entwurf zum Urheberwissenschaftsrecht
+++ WP29 veröffentlicht Leitlinien zur Datenschutz-Folgenabschätzung
EU-Parlament: Gegenwind für Europäisches Leistungsschutzrecht
Im Rahmen der geplanten EU-Copyright-Reform formiert sich im EU-Parlament fraktionsübergreifend Widerstand gegen die Pläne der EU-Kommission, allen voran das geplante 20-jährige Leistungsschutzrecht für Presseverleger im Internet. Allein im federführenden Rechtsausschuss unterstützen 69 Abgeordnete den Änderungsantrag der Piratin Julia Reda, der eine Streichung des Leistungsschutzrechtes vorsieht. Das Vorhaben, das von dem ehemaligen Digitalkommissar Günther Oettinger vorangetrieben wurde, stößt aber auch in den eigenen Reihen auf Ablehnung. Derzeit lägen Schätzungen zufolge etwa 1.500 Änderungsanträge vor. Nach der Abstimmmung im Rechtsausschuss wird das Parlament voraussichtlich Verhandlungen mit dem Rat und der Kommission aufnehmen.
Zur Meldung auf heise.de.
BVerfG weist Eilanträge in Sachen Vorratsdatenspeicherung zurück
Das BVerfG hat weitere Eilanträge gegen die Einführung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland zurückgewiesen. Nach Auffassung des Gerichts seien die einer Entscheidung zugrundeliegenden Fragestellungen für eine Klärung im Eilrechtsschutzverfahren nicht geeignet. Daran ändere auch die vor kurzem ergangene Entscheidung des EuGH (Rs. C-203/15 u. C-698/15) gegen die Vorratsdatenspeicherung in Schweden und Großbritannien vom Dezember vergangenen Jahres nichts. Internetserviceprovider müssen nun bis zum 1. Juli die notwendige Infrastruktur für die Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung bereitstellen.
Zur Pressemeldung des BVerfG.
Zur Meldung auf heise.de.
Bündnis gegen NetzDG
Die Kritik am Gesetzentwurf des Justizministers gegen Hassbotschaften im Netz („Netzdurchsetzungsgesetz”, kurz NetzDG) reißt nicht ab. Ein Bündnis aus Wirtschaftsverbänden, Netzaktivisten, Juristen und Journalisten hat das Gesetz in einer gemeinsamen Erklärung scharf kritisiert und vor den Folgen für die Meinungsfreiheit gewarnt. Mit dem Gesetz will Heiko Maas Unternehmen wie Facebook und Twitter verpflichten, strafrechtlich relevante Inhalte umgehend zu löschen. Im Kern sind sich dabei alle einig: Strafrechtlich relevante Inhalte sollen aus dem Netz verschwinden. Die Kritiker sehen hier jedoch den Staat in der Pflicht, der seine Verantwortung nicht einfach auf die Unternehmen abwälzen könne. Aus Angst vor Sanktionen würden diese dann eher zu viel als zu wenig löschen und die ungeliebte Pflicht aus Effizienzgründen vermutlich zügig automatisieren. Die Folgen einer derartig privatisierten Zensurinfrastruktur für Meinungsfreiheit aber seien katastrophal. Das Bündnis fordert daher ein durchdachtes Gesetz, dass diesen Bedenken Rechnung trage. Widerstand regt sich indes auch in den Reihen der Regierungskoalition, wohingegen den Grünen der Entwurf nicht weit genug gehe, da er lediglich strafbare Inhalte erfasse. Sie haben daher bereits einen Gegenentwurf eingebracht. Ein Gesetzesvorhaben gegen Hassbotschaften im Internet findet einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov bei der Mehrheit der Bundesbürger Anklang.
Zur Erklärung des Bündnisses (Deklaration für die Meinungsfreiheit).
Zur Meldung auf spiegel.de.
Zur Meldung auf urheberrecht.org.
Zum Gegenentwurf der Grünen.
Zur Umfrage auf yougov.de.
Regierungskoalition setzt auf Deep Packet Inspection und Netzsperren
Union und SPD haben im Innenausschuss eine Beschlussempfehlung verabschiedet, die Deep Packet Inspection (DPI) und Netzsperren als zulässiges Mittel der Netzsicherheit etablieren soll. Die Beschlussempfehlung ergänzt den Regierungsentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/1148 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2016 über Maßnahmen zur Gewährleistung eines hohen gemeinsamen Sicherheitsniveaus von Netz- und Informationssystemen in der Union (NIS). Internetzugangsanbieter sollen demnach künftig die Möglichkeit erhalten, „Steuerdaten“ aus den höheren Schichten von Datenpaketen nach dem OSI-Modell für Netzwerkprotokolle auszulesen und zu analysieren, um Rückschlüsse auf Schadsoftware zu erhalten. Ein Auslesen von Kommunikationsdaten bleibe unzulässig und auch ansonsten seien der Anwendung der DPI durch Kontroll- und Meldepflichten enge Grenzen gesetzt. Daneben soll es Internetzugangsanbieter gestattet sein, zum Schutz von Telekommunikations- und Datenverarbeitungsdiensten den Datenverkehr gezielt einzuschränken, umzuleiten oder zu unterbinden. Ziel der Beschlussempfehlung ist es, Netzbetreibern mehr Mittel zur Bekämpfung von Bot-Netzen, Cyberangriffen und zur Eindämmung der Verbreitung von Malware an die Hand zu geben. Das Gesetz soll am 27. April ohne weitere Korrekturen vom Bundestag verabschiedet werden – laut Tagesordnung gegen 23:00 Uhr.
Zur Beschlussempfehlung des Innenausschusses.
Zur Meldung auf heise.de.
Bundeskabinett verabschiedet Entwurf zum Urheberwissenschaftsrecht
Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zur Reform des Urheberwissenschaftsrechts verabschiedet (UrhWissG-E, PDF). Der Entwurf enthält einen neuen Schrankenkatalog für Forschung und Bildung. Im Regierungsentwurf sind gegenüber zum Referentenentwurf vom Februar (PDF) wenige Regelungen geändert worden, etwa zum Umfang der erlaubten Nutzung zur Veranschaulichung des Unterrichts (15 statt wie zuvor 25 Prozent).
Ausführlich zum Inhalt des UrhWissG-E bei iRights.
WP29 veröffentlicht Leitlinien zur Datenschutz-Folgenabschätzung
Am Dienstag hat die Art. 29 Datenschutzgruppe (WP29) ihren Entwurf für Leitlinien zur Datenschutz-Folgenabschätzung („Privacy Impact Assessment”, kurz „PIA”) nach der Datenschutzgrundverordnung (Art. 35 DSGVO) veröffentlicht. Ab dem 25. Mai 2018 muss der Verantwortliche vor Beginn einer geplanten Datenverarbeitung in bestimmten Fällen deren Folgen für den Schutz personenbezogener Daten abwägen und das Ergebnis dokumentieren. Dies gilt etwa dann, wenn die geplante Verarbeitung nach Art, Umfang, den Umständen oder Verarbeitungszwecken voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge hat. Dagegen verpflichtet die Verordnung die Aufsichtsbehörden eine Liste mit Verarbeitungsvorgängen aufzustellen, für die ihrer Meinung nach eine Folgenabschätzung erforderlich ist. Mit dem nun veröffentlichten Entwurf konkretisiert die Art. 29 Datenschutzgruppe aus ihrer Sicht die weitestgehend offen gehaltenen Begrifflichkeiten und stellt Kriterien auf, anhand derer sich ermitteln lasse, wann bspw. von einem „hohen Risiko” auszugehen sei und damit eine Datenschutz-Folgenabschätzung notwendig mache. Da es sich bisher nur um einen Entwurf handelt, haben Interessierte die Möglichkeit diesen bis zum 23. Mai 2017 zu kommentieren.
Zum Leitfaden (Entwurf) der WP29.
Ausführlich bei Carlo Piltz.