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Wochenrückblick: Landesverrat, IT-Sicherheit, Selektorenliste

+++ Landesverrat: Generalbundesanwalt ermittelt gegen Netzpolitik.org

+++ IT-Sicherheitsgesetz tritt in Kraft

+++ BVerwG: Kein Anspruch von Journalisten auf Herausgabe von BND-Selektorenliste

+++ BGH entscheidet zu Preisdarstellung bei Flugbuchungen im Internet

+++ Google fordert Hinweise auf Benutzung von Cookies
Landesverrat: Generalbundesanwalt ermittelt gegen Netzpolitik.org
Der Generalbundesanwalt hat ein Ermittlungsverfahren gegen Journalisten des Blogs Netzpolitik.org wegen Landesverrates eingeleitet. Grund sind interne Haushaltspapiere des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV), die Netzpolitik.org im Februar und April 2015 veröffentlicht hatte. Daraus geht unter anderem hervor, dass das BfV die Einrichtung einer neuen Referatsgruppe zu „Massendatenauswertung von Internetinhalten“ plane. Die Dokumente waren als „Verschlusssache – vertraulich” gekennzeichnet. Der Generalbundesanwalt sieht in der Veröffentlichung einen Landesverrat nach § 94 Abs. 1 Nr. 2 StGB. Das Vorgehen stieß in Medien und Politik auf breite Kritik. Auch Bundesjustizminister Heiko Maas äußerte Zweifel daran, „ob die Journalisten mit ihrer Veröffentlichung die Absicht verfolgt haben, die Bundesrepublik Deutschland zu benachteiligen oder eine fremde Macht zu begünstigen”. Am Freitag demonstrierten zudem in Berlin 2.500 Menschen gegen die Ermittlungen. Der Generalbundesanwalt kündigte unterdessen an, die Ermittlungen vorerst ruhen zu lassen, bis ein Gutachten geklärt habe, ob es sich bei den Dokumenten tatsächlich um Staatsgeheimnisse handelt.
Zur Einleitung des Ermittlungsverfahrens bei ZEIT online.
Zur Reaktion des Generalbundesanwaltes bei faz.net.

IT-Sicherheitsgesetz tritt in Kraft
Am Samstag ist das IT-Sicherheitsgesetz in Kraft getreten. Das Gesetz sieht zahlreiche neue Sicherheitspflichten für Betreiber von IT-Systemen vor und soll die Stellung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) stärken. Das Gesetz richtet sich zwar primär an Betreiber sog. „kritischer Infrastrukturen”, wie Energie-, Telekommunikations- und Finanzunternehmen. Aber auch Betreiber von Online-Shops oder Webseiten sind betroffen. Diese müssen in Zukunft u.a. „ausreichende, dem Stand der Technik entsprechende technische und organisatorische Maßnahmen” treffen, um IT-Systeme gegen Angriffe abzuwehren. Betreiber kritischer Infrastrukturen sollen zudem erhebliche sicherheitsrelevante Vorfälle an das BSI melden müssen.
Details bei futurezone.at.
Eine Übersicht über das Gesetz bei datenschutzbeauftragter-info.de.

BVerwG: Kein Anspruch von Journalisten auf Herausgabe von NSA-Selektorenliste
Der Bundesnachrichtendienst (BND) muss Journalisten nicht die Selektorenliste der NSA herausgeben. Das hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) vergangene Woche entschieden (Az. 6 VR 1.15). Hintergrund war die Presseanfrage einer Tageszeitung. Diese wollte vom BND Details darüber erfahren, welche deutschen Unternehmen und Personen auf der Selektorenliste der NSA vermerkt sind. Die Selektorenliste ist eine Liste mit Suchbegriffen, nach denen der BND den internationalen Internetverkehr durchsucht. Auf dieser Liste stehen auch Suchbegriffe, die der BND von dem US-Geheimdienst NSA erhält. Der BND lehnte das Auskunftsersuchen der Tageszeitung ab, weil es sich um operative Details des Nachrichtendienstes handele. Den Antrag der Zeitung auf Erlass einer einstweiligen Anordnung lehnte das BVerwG nun ab. Dem Anspruch auf Auskunft stünden berechtigte Interessen des BND entgegen. Der BND sei gesetzlich befugt, Informationen geheim zu erheben. Diese Aufgabe könne der BND nur erfüllen, wenn er operative Details wie die Selekorenliste nicht an Journalisten herausgeben muss.
Zur Pressemitteilung des BVerwG.

BGH entscheidet zu Preisdarstellung bei Flugbuchungen im Internet
Airlines müssen bei Flugbuchungen über das Internet immer den Endpreis der jeweiligen Flüge angeben. Es genügt nicht, wenn der Endpreis am Ende des Bestellprozesses angezeigt wird. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) vergangene Woche entschieden (Az. I ZR 29/12). Hintergrund war das Buchungssystem einer Fluggesellschaft, bei dem zunächst sämtliche Preise exklusive einer „Service Charge” angezeigt wurden. Erst nachdem der Kunde seine Daten eingegeben hatte, wurde der Endpreis inklusive Service Charge angezeigt. Der BGH hatte das Verfahren zunächst ausgesetzt und dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegt. Nachdem der EuGH klargestellt hatte, dass der Endpreis auch in den ersten Schritten des Buchungsvorgangs angezeigt werden müsse, schloss sich der BGH dieser Ansicht nun an.
Zur Pressemeldung des BGH.

Google fordert Hinweise auf Benutzung von Cookies
Internetseiten, die Googles Werbedienst AdSense verwenden, müssen in Zukunft ihre Besucher prominent auf den Gebrauch von Cookies hinweisen. Das hat Google vergangene Woche seinen Kunden mitgeteilt. Damit schafft Google in einem rechtlich hochumstrittenen Bereich des Online-Datenschutzrechtes Fakten. Denn in Deutschland ist derzeit unklar, welche genauen Anforderungen beim Gebrauch von Cookies gelten. Während sich Bundesregierung, Europäische Kommission und Datenschützer darüber streiten, ob lediglich ein Hinweis in der Datenschutzerklärung, ein prominenter Banner oder gar eine Einwilligung erforderlich sind, hat Google nun zumindest für seine Kunden eine Regelung vorgegeben. Danach müssen Webseiten, die Googles Werbedienst AdSense verwenden, unabhängig von der Gesetzeslage einen deutlichen Hinweis in Form eines Banners anbringen, in dem der Gebrauch von Cookies erklärt wird.
Hintergründe bei Heise online.

, Telemedicus v. 02.08.2015, https://tlmd.in/a/2978

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