Telemedicus

, von

Wochenrückblick: Landesverrat, Hasskommentare, Akkreditierung

+++ Landesverrat: Skandal um Ermittlungen gegen netzpolitik.org mit neuen Wendungen

+++ Anja Reschke fordert mehr „Haltung zeigen gegen Hater im Internet

+++ OLG Celle reagiert auf unverpixelte Bilder und entzieht Bild Akkreditierung
Landesverrat: Skandal um Ermittlungen gegen netzpolitik.org mit neuen Wendungen
Der Bundesjustizminister Heiko Maas hat nach einer umstittenen Pressekonferenz wegen der Ermittlungen gegen Netzpolitik.org die Entlassung des Generalbundesanwalts Range beantragt. Dieser hatte eine Weisung des Justizminietsr als „unerträglichen Eingriff in der Justiz“ angeprangert. Maas ging es vor allem um ein von Range beauftragtes Gutachten, das untersuchen sollte, ob die von Netzpolitik.org veröffentlichten Dokumente tatsächlich Geheimnisse sind. In der Folge gingen bei der Berliner Staatsanwaltschaft mehrere Anzeigen gegen Maas wegen Strafvereitelung im Amt ein.
heise.de zur Entlassung des Generalbundesanwalts.
Maximilian Steinbeis mit einer Analyse zum Weisungsrecht im Verfassungsblog.

Anja Reschke fordert mehr „Haltung zeigen gegen Hater im Internet
Anja Reschke vom NDR hat sich diese Woche in den Tagestehmen engagiert vor allem gegen flüchtlingsfeindliche Kommentare im Internet geäußert. Anlass seien die deutlich gestiegenen Zahlen fremdenfeindlicher Übergriffe und Äußerungen in der letzten Zeit. Insbesondere bemerkte sie, dass Trollkommentare zunehmend nicht mehr anonym veröffentlicht werden. Diese Hassschreiber müssten kapieren, dass sie von der Gesellschaft nicht toleriert würden. Deshalb müsse es erneut einen Aufstand der Anständigen geben. Innerhalb von sehr kurzer Zeit entbrannte daraufhin eine heftige Diskussion – sowohl mit Unterstützung für Reschke als auch einem Shitstorm.
Mehr Infos auf rp-online.de.

OLG Celle reagiert auf unverpixelte Bilder und entzieht Bild Akkreditierung
Das OLG Celle hat für die Hauptverhandlung in einer Anklage gegen zwei Islamisten die Bild aus dem besonders für Pressevertreter vorgesehenen Bereich ausgeschlossen. Anlass hierfür ist, dass das Boulevardblatt die beiden Angeklagten unverpixelt abgebildet hatte. Dies verstoße gegen eine entsprechende Sitzungsverfügung, in der eine identifizierende Berichterstattung untersagt wurde. Eine Beschwerde gegen den Ausschluss blieb erfolglos, wie Kai Diekmann diese Woche bekannt gab. Das Boulevard-Blatt hatte dagegen argumentiert, die Angeklagten seien bereits zuvor öffentlich identifiziert worden. Außerdem hätten die Anklagen besonders schwere Straftaten zum Gegenstand.
Der Beschluss im Volltext in der Telemedicus-Datenbank.

, Telemedicus v. 09.08.2015, https://tlmd.in/a/2980

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Newsletter

In Kooperation mit

Kommunikation & Recht

Hosting

Domainfactory