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Wochenrückblick: Konferenztools, Corona-Falschmeldungen, beA

+++ Bund und Länder sprechen sich für Corona-Tracing-App aus

+++ Facebook geht stärker gegen Corona-Falschmeldungen vor

+++ Videokonferenztools: BSI-Kompendium und Datenschutzdiskussion

+++ Anwaltsgericht Nürnberg: beA-Bußgeld wegen fehlender Anbindung

+++ Presse-LSR in Frankreich: Google muss mit Verlagen verhandeln

+++ Europarat veröffentlicht Empfehlungen zu KI und Grundrechten
Bund und Länder sprechen sich für Corona-Tracing-App aus
Bund und Länder unterstützen in der Coronakrise nun offiziell ein freiwilliges Contact-Tracing über eine App. Menschen sollen damit zügig „erfahren, dass sie Kontakt zu einer infizierten Person hatten, damit sie schnell darauf reagieren können”. Dabei soll nach dem Konzept des „Pan-European Privacy-Preserving Proximity Tracing“ (PEPP-PT) die Bluetooth-Technologie zum Einsatz kommen und auf die Auswertung von GPS-Daten verzichtet werden. Innerhalb des PEPP-PT-Konsortiums ist umstritten, ob die App-Server-Architektur zentral oder dezentral laufen soll. Apple und Google arbeiten außerdem für eine betriebssystemübergreifende Schnittstelle zusammen.
netzpolitik.org hat die Entwicklung begleitet.

Facebook geht stärker gegen Corona-Falschmeldungen vor
Facebook benachrichtigt jetzt User, die Corona-Falschmeldungen liken oder kommentieren. Hunderttausende von Facebook als falsch eingestufte Meldungen habe das Netzwerk bereits gelöscht. Facebook versieht zudem Verschwörungsinhalte mit Bezug zur Corona-Pandemie mit Verlinkungen zu verlässlichen Quellen, etwa zur Weltgesundheitsorganisation WHO. Facebook begründet das Vorgehen mit dem hohen Schadenspotenzial von Corona-Falschinformationen. Die Bürgerrechtsbewegung Avaaz drängte unterdessen zur schnelleren Reaktion und einer umfassenderen Kennzeichnung mit Warnhinweisen.
Mehr bei tagesschau.de.

Videokonferenztools: BSI-Kompendium und Datenschutzdiskussion
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat vergangene Woche ein Kompendium über Videokonferenzsysteme veröffentlicht (PDF). Es soll Wirtschaft und Verwaltung helfen, den „gesamten Lebenszyklus organisationsinterner Videokonferenzsysteme sicher zu gestalten“. Entscheidungsträger aus Unternehmen und Verwaltung finden darin Informationen über den gesamten Prozess von der Auswahl bis zur Aussonderung eines Tools. Der durch die Corona-Pandemie verstärkte Einsatz von Videokonferenztools hat zu einer anhaltenden Diskussion um Datenschutz und Datensicherheit geführt. So sorgte der Anbieter Zoom in den letzten Tagen vermehrt für Schlagzeilen: Nach den Feiertagen wurde über Kaufangebote von Zugangsdaten für hunderttausende Accounts im Darknet berichtet. Dazu kommen Hinweise auf Sicherheitslücken, über die insbesondere das Mithören von Gesprächen möglich sein könnte. Kritik wurde auch an der Praxis der Datenschutzbehörden laut.
Zum Kompendium beim BSI.

Anwaltsgericht Nürnberg: beA-Bußgeld wegen fehlender Anbindung
Erstmals hat ein Anwaltsgericht gegen eine Anwältin ein Bußgeld wegen fehlender Anbindung an das besondere elektronische Anwaltspostfach beA verhängt, wie vergangene Woche bekannt wurde. Auch nach Aufforderung der Rechtsanwaltskammer Nürnberg war die Anwältin ihrer Pflicht nicht nachgekommen, das beA empfangsbereit zu halten. Das Anwaltsgericht Nürnberg verurteilte sie schließlich im März zu einem Bußgeld von 3.000 EUR (Az. I-13/19 5 EV 42/19). Seit 2018 gilt die sogenannte passive Nutzungspflicht für Anwälte (§ 31a Abs. 6 BRAO).
Mehr bei LTO.

Presse-LSR in Frankreich: Google muss mit Verlagen verhandeln
Die französische Wettbewerbsbehörde Autorité de la concurrence hat Google angewiesen, mit Verlagen und Presseagenturen über die Vergütung zum Anzeigen von Pressse-Snippets zu verhandeln. Google bewegt die Verlage in Frankreich derzeit dazu, die neuerdings lizenzpflichtige Anzeige von Presse-Snippets mit Bildern und Ausschnitten kostenlos zu ermöglichen. Um keinen Traffic zu verlieren, gehen viele Verlage darauf ein. Dass Google Zahlungsverhandlungen um das Presse-Leistungsschutzrecht verweigere, sei ein Marktmachtmissbrauch, so die französische Behörde.
Mehr bei golem.de.

Europarat veröffentlicht Empfehlungen zu KI und Grundrechten
Das Ministerkommittee des Europarates hat Empfehlungen für die Entwicklung von den Einsatz von algorithmischen Systemen veröffentlicht. Darin erkennt der Europarat die Potenziale für Kommunikation, Bildung, Transport, Verwaltung und Gesundheit an. Die 47 Mitgliedstaaten müssten aber bei den Auswirkungen von lernenden Algorithmen auf Menschenrechte wachsam sein und ein wirksames Risikomanagement vorsehen. Dies betreffe sowohl das Design von Diensten als auch die Auswahl von Daten und ihre Analyse. Öffentliche Stellen seien „verpflichtet, wirksame und vorhersehbare Rechts-, Regulierungs- und Kontrollrahmen zu schaffen, durch die Menschenrechtsverletzungen verhindert, aufgedeckt, untersagt und behoben werden können“.
Heise.de ausführlich zu den Leitlinien.
Pressemitteilung des Europarats.

, Telemedicus v. 19.04.2020, https://tlmd.in/a/3495

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