+++ Facebook setzt vorläufig Klarnamenpflicht durch
+++ EGMR Urteil zum Verhältnis von Urheberrecht und Meinungsfreiheit
+++ Abmahngesetz kommt noch in dieser Legislaturperiode
+++ Neue Plattform: Lobbyplag und der Copy & Paste Gesetzgeber
+++ Arbeitsbedingungen bei Amazon
Facebook setzt vorläufig Klarnamenpflicht durch
Facebook muss vorerst keine pseudonyme Nutzung des sozialen Netzwerks zulassen. Das hat das schleswig-holsteinische Verwaltungsgericht in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes entschieden: Es hob die sofortige Vollziehung einer Anordnung des Unabhängigen Zentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) auf. Das ULD hatte versucht, die pseudonyme Facebook-Nutzung per Verwaltungsakt durchzusetzen. Eine Klarnamenspflicht verstoße zwar gegen deutsches Datenschutzrecht, doch erklärte das Verwaltungsgericht deutsches Recht für nicht anwendbar. Wenn User sich unter Pseudonym anmelden, kann Facebook die Profile damit vorerst weiterhin sperren. Das VG folgte damit der Rechtsansicht von Facebook und nicht der des ULD. Das ULD hat angekündigt, gegen den Beschluss des VG vorzugehen.
Ausführlich hierzu bei Telemedicus.
Zur Meldung bei Heise online.
EGMR Urteil zum Verhältnis von Urheberrecht und Meinungsfreiheit
Eine Abwägung zwischen Urheberrecht und Meinungsfreiheit ist im Einzelfall möglich. Das geht aus einer Entscheidung des EGMR von Januar dieses Jahres hervor, wie vergangene Woche bekannt wurde. Im Urheberrecht besteht systematisch bedingt für eine Interessenabwägung im Einzelfall sehr wenig Spielraum. Laut EGMR gebe es aber eine Wechselwirkung zwischen dem Urheberrecht und der Meinungsfreiheit. Letztere kann nach Ansicht des EGMR im Einzelfall die urheberrechtlichen Interessen überwiegen. Im konkreten Fall sah der EGMR dies jedoch nicht gegeben. Kurzfristig sind die Auswirkungen des Urteils daher nicht so weitreichend, wie von einigen Medien vergangene Woche behauptet.
Zur ausführlichen Urteilsbesprechung bei Telemedicus.
Abmahngesetz kommt noch in dieser Legislaturperiode
Das Gesetz zur Deckelung der Abmahnkosten bei Urheberrechtsverletzungen soll noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden. Inzwischen hat sich die Koalition offenbar auf den Entwurf des Bundesministeriums der Justiz geeinigt. Der Entwurf sieht vor, die Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen für Privatpersonen auf 1.000 Euro zu begrenzen. In der schwarz-gelben Koalition ist das Thema zwar ein Zankapfel. Es gebe jedoch „keinen vernünftigen Grund, warum das Gesetz nicht in dieser Legislaturperiode zustande kommen sollte”, hieß es aus FDP-Kreisen.
Ausführlich zu den Koalitionsstreitigkeiten bei Golem.
Zur Meldung bei Heise Online.
Neue Plattform: Lobbyplag und der Copy & Paste-Gesetzgeber
Das Projekt Lobbyplag ist vergangene Woche an den Start gegangen. Die Plattform soll die Einwirkung von Lobbyisten auf die Gesetzesentstehung beleuchten: So finden sich im Entwurf zur neuen Datenschutzrichtlinie der EU offenbar große Textbausteine aus Positionspapieren von Internetkonzernen wie Amazon und eBay – wörtlich übernommen. Netzaktivisten sehen dadurch das Ziel der Richtlinie – die Stärkung der Verbraucherrechte – in Gefahr. Durch den „Copy & Paste-Gesetzgeber aus Brüssel” sei eine Aushöhlung des Datenschutzes in der EU zu befürchten. Mitbegründer von LobbyPlag ist der bekannte Journalist Richard Gutjahr.
Zur Meldung bei Golem.
Ausführlich zur juristischen Netzwerkanalyse bei Legal Tribune Online.
Arbeitsbedingungen bei Amazon
Eine ARD-Doku über die Arbeitsbedingungen bei Amazon hat für Aufsehen gesorgt. In den deutschen Logistikzentren des Internet-Riesen herrschen dem Bericht zufolge mitunter schlechte Arbeitsbedingungen. Besonders heftige Vorwürfe – wie Rassismus und Verletzung der Persönlichkeitsrechte – muss sich ein Amazon-Subunternehmer gefallen lassen: So würden etwa ausländische Leiharbeiter schikaniert und Zimmerdurchsuchungen vorgenommen. Amazon sieht sich scharfer Kritik ausgesetzt. Aus der Bundes- sowie der hessischen Landesregierung werden inzwischen Stimmen nach Aufklärung laut.
Die gesamte Reportage bei Youtube.
Zum Bericht bei Carta.
Zur Meldung bei Heise.