Telemedicus

, von

Wochenrückblick: KJM, T-Aktie, Zattoo

+++ KJM bestätigt Ring als Vorsitzenden

+++ Petition gegen die Verlängerung der urheberrechtlichen Schutzfristen

+++ BVerwG: Vorabregulierung für Terminierungsentgelte bestätigt

+++ Prozess um T-Aktie: Strategiewechsel bei der Telekom

+++ LG Köln: Eva Herman vs. dpa

+++ ARD und ZDF jetzt auch bei Zattoo

+++ Adobe ändert umstrittene Nutzungsbedingungen
KJM bestätigt Ring als Vorsitzenden
Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat Prof. Dr. Wolf-Dieter Ring, den Präsidenten der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM), als Vorsitzenden wiedergewählt. Zum stellvertretenden Vorsitzenden der KJM wurde Manfred Helmes, Direktor der Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz (LMK), gewählt. Anlässlich seiner Wiederwahl betonte Ring, dass die KJM viel für den Jugendmedienschutz erreicht habe. Dies sei vielfach von Politik, Rechtsprechung, Wissenschaft und der Medienbranche bestätigt worden. Er werde weiterhin an dem Ziel festhalten, Medienangebote in Rundfunk und Internet für Kinder und Jugendliche sicherer zu machen.
Zur Pressemeldung der KJM.

Petition gegen die Verlängerung der urheberrechtlichen Schutzfristen
Die Initiative „Sound Copyright“ wendet sich gegen die Verlängerung der Schutzfristen für Tonaufnahmen, die derzeit von der Europäischen Kommission angedacht wird. Zu diesem Zweck hat sie eine Online-Petition gestartet. Eine Verlängerung wäre Unrecht gegenüber den europäischen Musikern und der Musikkultur und könnte zudem wirtschaftschädlich sein. Auch eine unabhängige Untersuchung im Auftrag der britischen Regierung („Gowers review“) sei zu dem Ergebnis gekommen, dass die Schutzzeit bei 50 Jahren bleiben solle.
Zur Homepage der Initiative.

BVerwG: Vorabregulierung für Terminierungsentgelte bestätigt
Das BVerwG hat eine Klage der Mobilfunknetzbetreiber T-Mobile, Vodafone, E-Plus und O2 gegen die Regulierung ihrer Terminierungsentgelte durch die Bundesnetzagentur abgewiesen. Die vier Netzbetreiber wollten eine vollständige Befreiung von der Regulierung durch die Bundesnetzagentur erreichen. Dies lehnte das BVerwG ab. Es teilt die Ansicht der Bundesnetzagentur, dass in der Vergangenheit aufgrund der beträchtlichen Marktmacht der Netzbetreiber oft überhöhte Preise berechnet wurden. Die vorgesehene Vorab-Regulierung sei geeignet, eine kostenorientierte Berechnung der Terminierungsentgelte sicherzustellen. Dies diene der Wahrnehmung der Verbraucherinteressen auf dem Mobilfunkmarkt.
Zu den Einzelheiten des Urteils bei Telemedicus.

Prozess um T-Aktie: Strategiewechsel bei der Telekom
Wie Spiegel-Online in einer Vorabmeldung berichtet, plant die Deutsche Telekom in dem am Montag beginnenden Prozess um die T-Aktie einen Wechsel ihrer Verteidigungsstrategie. In dem Musterprozess wollen die Kläger, rund 17.000 Kleinaktionäre, der DTAG Fehler in dem Prospekt zum dritten Börsengang am 19. Juni 2000 nachweisen. Bisher, so der Spiegel, habe die DTAG versucht nachzuweisen, dass die Aktienprospekte im Vorfeld des Börsengangs 2000 korrekt gewesen seien. Nun werde argumentiert, dass die Anleger damals „in einem von der New Economy geprägten Umfeld gehandelt“ hätten, in dem die heute umstrittenen Buchwerte von Immobilien überhaupt keine Rolle gespielt hätten. Die Klagen, die unter anderem fehlerhafte Buchwerte bemängeln, seien deshalb ein „bloßer Vorwand zur Begründung eines Prospektfehlers“. Die Gegenseite reagierte gelassen, so der Spiegel weiter, und spreche angesichts der neuen Verteidigungsstrategie von einem „Akt der schieren Verzweiflung“.
Zur Vorabmeldung des Spiegels.

LG Köln: Eva Herman vs. dpa
„Wenn man nicht über die Familienwerte der Nazis reden dürfe, könne man auch nicht über die Autobahnen sprechen, die damals gebaut wurden“, zitierte die Presseagentur dpa im vergangenen Jahr die ehemalige NDR-Moderatorin Eva Herman. Die Moderatorin, die diesen Satz nie gesagt hatte, ließ daraufhin die dpa abmahnen. Nachdem ein Vergleich zwischen den beiden Parteien gescheitert war, entschied das LG Köln nun im Rahmen einer Kostenentscheidung zugunsten von Eva Herman. Zwar müssten sich Betroffene Vergröberungen, Einseitigkeiten und Übertreibungen in gewissem Umfang gefallen lassen. Denn oft ließen sich komplexe Sachverhalte nicht vollständig in der Presse darstellen. Dies gelte jedoch nicht für Zitate.
Zu den Details bei Telemedicus.

ARD und ZDF jetzt auch bei Zattoo
Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind künftig mit 24 Sendern auf Zattoo vertreten. Nach einer längeren Verhandlungsphase haben sich Zattoo, ARD und ZDF darauf geeinigt, eine Testphase von einem Jahr durchzuführen, so der Mediendienst DWDL. Zu sehen sind neben den Hauptprogrammen von ARD und ZDF, die regionalen dritten Programme der ARD, die gemeinsamen Partnersender sowie die digitalen Zusatzkanäle des öffentlich-rechtlichen Fernsehens. Hinzu kommen zunächst zehn Hörfunkprogramme der ARD.
Zur Meldung von DWDL.

Adobe ändert umstrittene Nutzungsbedingungen
Adobe hat nach massiven Protesten die umstrittenen Nutzungsbedingungen seines Online-Bilderdienstes Photoshop Express überarbeitet. Wie John Nack, leitender Produktmanager der Photoshop-Programme dem Online-Dienst Futurezone zufolge betonte, habe es nie in der Absicht von Adobe gelegen, sich die Bilder seiner Nutzer anzueignen. Die ursprünglich geplanten AGB hatten dem Unternehmen u.a. das unwiderrufliche Recht auf Nutzung und Verbreitung der hochgeladenen Fotos gegeben.
Zu den neuen Nutzungsbedingungen
Zur Meldung von Futurezone.

, Telemedicus v. 06.04.2008, https://tlmd.in/a/739

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Newsletter

In Kooperation mit

Kommunikation & Recht

Hosting

Domainfactory