+++ BGH: Verurteilung wegen Betriebs von kino.to und kinox.to rechtskräftig
+++ Kabinett beschließt Regeln für Drohnen
+++ FAZ und Thalia schließen Vergleich im Rechtsstreit um Buchrezensionen
+++ LG Düsseldorf: Provider darf Datenpakete nicht automatisch hinzubuchen
+++ Barack Obama begnadigt Chelsea Manning
BGH: Verurteilung wegen Betriebs von kino.to und kinox.to rechtskräftig
Der BGH hat vergangene Woche die Revision eines Mitbetreibers der illegalen Streaming-Plattformen kino.to und kinox.to verworfen. Die Verurteilung des Angeklagten ist damit rechtskräftig. Der 29-Jährige war im Jahr 2015 vom LG Leipzig zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte mitgeholfen hat, das Streaming-Portal kino.to zu betreiben. Nachdem dieses im Jahr 2011 durch die Staatsanwaltschaft geschlossen wurde, soll der Angeklagte das Nachfolgeportal kinox.to aufgebaut haben. Zudem soll er die Internetseiten von Wettbewerbern gehackt haben.
Details bei Juris.
Kabinett beschließt Regeln für Drohnen
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch neue Regeln für Drohnen beschlossen. Abhängig vom Gewicht der Drohne, soll diese künftig mit dem Namen und der Anschrift des Besitzers gekennzeichnet werden müssen. Bei besonders schweren Drohnen, soll zudem ein Kenntnisnachweis erforderlich sein – etwa in Form eines Pilotenscheines oder eines abgeschlossenen Kurses. Die Benutzung von Drohnen ab 5kg soll zudem nur mit behördlicher Genehmigung zulässig sein. Außerdem sieht die Verordnung Flugbegrenzungen für Drohnen vor, etwa auf bestimmte Flughöhen oder für bestimmte Gebiete – etwa Wohngebiete oder Polizeistationen.
Hintergründe bei Heise online.
Zusammenfassung des Bundesverkehrsministeriums.
FAZ und Thalia schließen Vergleich im Rechtsstreit um Buchrezensionen
Die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) und der Buchhändler Thalia haben ihren Streit um Urheberrechtsverletzungen an Buchrezensionen beigelegt. Die FAZ hatte Thalia vorgeworfen, auf ihrer Internetseite buch.de zahlreiche Buchrezensionen, die von FAZ-Autoren geschrieben waren, auszugsweise übernommen und dadurch die Verwertungsrechte der FAZ verletzt zu haben. Seit 2012 stritten die Parteien darüber vor Gericht. Nun haben sich FAZ und Thalia auf eine Lizenzzahlung geeinigt.
Die Nachricht bei urheberrecht.org.
Die Hintergründe im Börsenblatt des Deutschen Buchhandels.
LG Düsseldorf: Provider darf Datenpakete nicht automatisch hinzubuchen
Mobilfunkprovider dürfen nicht automatisch Datenpakete für ihre Kunden hinzubuchen. Das hat das LG Düsseldorf vergangene Woche entschieden. Hintergrund war ein Streit zwischen dem Verbraucherzentrale Bundesverband und dem Mobilfunkprovider Vodafone. Dieser hatte seinen Kunden eine sog. „Datenautomatik” angeboten. Dabei buchte Vodafone für den Kunden auf Basis dessen Surfverhalten automatisch passende Datentarife zu dem Mobilfunkvertrag des Kunden hinzu. Dies stelle eine unzulässige Vertragsänderung dar, so der Vorwurf des vzbv. Dem schloss sich das LG Düsseldorf an. Bei der Datenautomatik handele es sich um eine Nebenleistung zum Hauptvertrag, die nicht ohne Zustimmung des Kunden erbracht werden dürfe. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Meldung bei netzpolitik.org.
Pressemeldung des vzbv.
Barack Obama begnadigt Chelsea Manning
Der ehemalige US-Präsident Barack Obama hat in den letzten Tagen seiner Amtszeit die Whistleblowerin Chelsea Manning begnadigt. Manning soll in den Jahren 2009 und 2010 vertrauliche Dokumente der US-Armee an die Whistleblower-Plattform Wikileaks weitergegeben haben, darunter Belege für zahlreiche Fälle von Folter durch US-Soldaten sowie ein Video, das den Beschuss von Zivilisten durch einen US-Kampfhubschrauber zeigt. Zudem soll Manning eine große Anzahl von Botschaftsdepeschen an Wikileaks weitergegeben haben. Im Jahr 2013 wurde Manning wegen Verrats zu einer Haftstrafe von 35 Jahren bei einer frühesten Freilassung im Jahr 2022 verurteilt. Nach Obamas Begnadigung wird Mannung nun bereits am 17. Mai 2017 das Gefängnis verlassen dürfen.
Weiter bei Spiegel Online.