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Wochenrückblick: Kinderpornos, Schleichwerbung, Bushido

+++ Netzsperren gegen Kinderpornos noch in diesem Jahr – ISPs fordern klare Regeln

+++ Christian Klar erwirkt einstweilige Verfügung gegen Berichterstattung – Verlag legt Widerspruch ein

+++ Bayern verbietet Nachdruck von Zeitungen aus der NS-Zeit

+++ OVG Rheinland-Pfalz bestätigt Schleichwerbevorwurf gegen Sat.1

+++ Verhandlungsauftakt vor dem LG Hamburg im Urheberrechtsstreit gegen Bushido

+++ Regierungsentwurf für neues BSI-Gesetz vorgelegt

+++ Regierungsentwurf für novelliertes TMG erlaubt Speicherung von IP-Adressen

+++ Vorratsdatenspeicherung: Bundesregierung legt Stellungnahme zur Verfassungsbeschwerde vor

+++ Diskussion um Rundfunkmitteilung der EU-Kommission in Brüssel
Netzsperren gegen Kinderpornos in diesem Jahr – ISPs fordern klare Regeln
Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen hat sich in einem Treffen mit Spitzenvertretern der Internetprovider (ISPs) Anfang der Woche in Berlin durchgesetzt: Noch in diesem Jahr sollen deutsche ISPs Seiten mit kinderpornografischen Inhalten blockieren. Das BKA soll dazu zukünftig täglich aktualisierte Sperrlisten an die Provider verschicken. Diese zeigten sich grundsätzlich damit einverstanden, verlangen aber klare gesetzliche Grundlagen für solche Maßnahmen.
Die Hintergründe zu den Plänen der Bundesfamilienministerin bei der ZEIT.
Zur Position der ISPs gibt heise.de einen Überblick.

Christian Klar erwirkt einstweilige Verfügung gegen Berichterstattung – Verlag legt Widerspruch ein
Zu Beginn der Woche hat der Ex-Terrorist Christian Klar vor dem LG Hamburg im einstweiligen Rechtsschutz die ungenehmigte Veröffentlichung von aktuellen Photos seiner Person verbieten lassen. Betroffen waren davon die „BILD“ sowie die „B. Z.“. Letzere legte umgehend Widerpruch gegen diese einstweilige Verfügung ein und argumentiert dabei mit dem Vorrang der Pressefreiheit gegenüber den Persönlichkeitsrechten Klars. Seit der Lebach-Entscheidung im Jahre 1973 erkennt das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) allerdings darauf, dass die Pressefreiheit grundsätzlich zurücktreten muss, wenn durch eine Berichterstattung die Resozialisierung des Betroffenen gefährdet wird. Das BVerfG bestätigte dies nochmals 1992 in der Lebach II-Entscheidung; hier wurde einem verurteilten Täter insbesondere das Recht zugebilligt, mit der Tat „allein gelassen zu werden“.
Meldung der Frankfurter Rundschau zum Erlass der einstweiligen Verfügung von Christian Klar.
Meldung bei dwdl.de zum Widerpruch gegen die einstweilige Verfügung durch die B.Z.

Bayern verbietet Nachdruck von Zeitungen aus der NS-Zeit
Die Edition „Zeitungszeugen“ war mit einem großen Medienecho gestartet, nun droht das vorzeitige Aus. Das ehrgeizige Zeitungsprojekt wollte anhand nachgedruckter Original-Zeitungsausgaben aus den Jahren 1933 bis 1945 einen fundierten Blick auf die Medienlandschaft des Nationalsozialismus werfen. Doch das Bayerische Finanzministerium hat dem Verlag nun die Veröffentlichung der nationalsozialistischen Zeitungen verboten. Das Land Bayern hält nämlich exklusiv sämtliche Lizenzrechte an den Presseerzeugnissen der damaligen Zeit. Begründet wird das Veröffentlichungsverbot im Einzelnen mit dem Respekt vor den Opfern des Holocaust. Die Redaktion hat bereits angekündigt, sich gegen die Maßnahmen juristisch zu wehren.
Ein ausführlicher Bericht auf Spiegel Online.

OVG Rheinland-Pfalz bestätigt Schleichwerbevorwurf gegen Sat.1
In einer erst letzte Woche bekannt gewordenen Entscheidung des OVG Rheinland-Pfalz von Dezember 2008 erkennt das Gericht Beanstandungen der Landesmedienanstalt Rheinland-Pfalz bezüglich unzulässiger Schleichwerbung in einer Sat.1-Sendung an. Im Verfahren ging es um eine 2006 ausgestrahlte Oster-Show. Darin wurde ein acht Meter großer „Goldhase“ mit dem Label eines schweizer Schokoladenherstellers in der Deko platziert und mehrfach im Bild gezeigt. Das Gericht fand, ähnlich wie die Vorinstanz, deutliche Worte, dies als unzulässige Schleichwerbung einzustufen.
Die Einzelheiten und die Leitsätze der Entscheidung bei horizont.net.

Verhandlungsauftakt vor dem LG Hamburg im Urheberrechtsstreit gegen Bushido
Vor dem Landgericht Hamburg ist der Urheberrechtsprozess gegen den Rapper Bushido gestartet. Eine französische Band wirft dem streitbaren Berliner Rapper vor, unerlaubt Teile ihrer Lieder verwendet zu haben. Nun macht sie gerichtlich Unterlassungs-, Auskunfts-, Werkvernichtungs- sowie Schadensersatzansprüche geltend. Die Güteverhandlung blieb am ersten Prozesstag erfolglos. Äußerungen des vorsitzenden Richters nach zu urteilen, geht das Gericht derzeit wohl eher von einer Rechtsverletzung durch Bushido aus. Der nächste Verhandlungstermin ist für den 13. März 2009 angesetzt.
Meldung bei urheberrecht.org.

Regierungsentwurf für neues BSI-Gesetz vorgelegt
In der vergangenen Woche hat die Bundesregierung den Entwurf für ein neues Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI-G) vorgelegt. Darin werden dem BSI neue, weitreichende Befugnisse eingeräumt; unter anderem auch Kompetenzen zur Abfrage von Verbindungs- und Nutzungsdaten aus der Telekommunikation. Der Bundesdatenschutzbeauftragte, Peter Schaar, kritisierte das Gesetz bereits als zu weit gehend.
heise.de eingehend zum geplanten neuen BSI-Gesetz.
Stellungnahme des Bundesdatenschutzbeauftragten.
Der Regierungsentwurf zum neuen BSI-Gesetz (PDF).

Regierungsentwurf für novelliertes TMG erlaubt Speicherung von IP-Adressen
In Zusammenhang mit dem geplanten neuen BSI-Gesetz hat die Bundesregierung auch einen Entwurf zur Änderung des Telemediengesetzes (TMG) vorgelegt. Demnach sollen Anbieter von Telemedien künftig Nutzungsdaten zum Erkennen, Eingrenzen oder Beseitigen von technischen Störungen erheben und verwenden dürfen. Damit einhergehend soll die Speicherung von IP-Adressen zulässig sein. Die bisherige Rechtslage zu dieser Frage ist nicht eindeutig.
Telemedicus zu den geplanten Änderungen des TMG.
Der Regierungsentwurf zur Änderung des TMG (PDF).

Vorratsdatenspeicherung: Bundesregierung legt Stellungnahme zur Verfassungsbeschwerde vor
Der Bevollmächtigte der Bundesregierung Prof. Dr. Christoph Möllers, LL.M. (Uni Göttingen) hat die Vorratsdatenspeicherung gegen die derzeit anhängige Verfassungsbeschwerde verteidigt. In einer 110 Seiten umfassenden Stellungnahme führt er aus, dass die Verfassungsbeschwerde weitgehend unzulässig und zudem unbegründet sei. Insbesondere sieht Möllers die Prüfungskompetenz des Bundesverfassungsgerichts in dieser europarechtlichen Angelegenheit als nicht gegeben an.
Meldung beim juristischen Internetprojekt Saarbrücken.
Stellungnahme von Prof. Dr. Möllers (PDF, ~30 MB).

Diskussion um Rundfunkmitteilung der EU-Kommission in Brüssel
Nachdem zu Beginn der Woche das EU-Parlament den neuen Entwurf der Rundfunkmitteilung mit teilweise harschen Formulierungen als zu weitgehend kritisiert hat, setzte sich im Verlauf der Woche die Diskussion um das Papier fort. Mit der neuen Rundfunkmitteilung will die EU-Kommission noch strenger als bislang die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Europa einheitlich reglementieren. Nach dem derzeitigen Entwurfsstand würden dabei auch in Deutschland Nachbesserungen zu Lasten der Öffentlich-Rechtlichen im Rundfunkstaatsvertrag notwendig werden. Daher zeichnen sich nun auf EU-Ebene insbesondere unter deutschen Lobbyvertretern scharfe Auseinandersetzungen ab.
Einzelheiten zur Diskussion bei heise.de.
Entwurf der Rundfunkmitteilung der EU-Kommission (PDF).

, Telemedicus v. 18.01.2009, https://tlmd.in/a/1119

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