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Wochenrückblick: Kartellrecht, StreamOn, NetzDG

+++ BKartA stellt Verfahren gegen Amazon ein

+++ EU-Kommission: Bußgeld gegen Qualcomm wegen Preis-Dumpings

+++ Fusion von Kabelnetz-Betreibern Vodafone und UnityMedia freigegeben

+++ OVG Münster: StreamOn verstößt gegen Netzneutralität und Roaming-Regeln

+++ Facebook widerspricht NetzDG-Bußgeld

+++ Bundesdatenschutzbeauftragter warnt vor FaceApp

+++ Justizministerium: Konsultationen zur Umsetzung europäischen Urheberrechts

Amazon vergleicht sich mit BKartA – EU-Kommission leitet Untersuchungen ein
Das Bundeskartellamt hat sein Verfahren gegenüber dem Plattform-Unternehmen Amazon eingestellt, nachdem dieses zugesichert hatte, seine Geschäftsbedingungen anzupassen. Diese waren Gegenstand eines Ende 2018 eingeleiteten Verfahrens der Behörde, nachdem sich eine Vielzahl an Händlern beschwert hatten. Demnach wurden zahlreiche Änderungen vorgenommen wie zum Beispiel zur Haftung, Kündigung und einem Ausgleich für von Amazon selbstständig vorgenommene unberechtigte Retouren. Am selben Tag teilte die EU-Kommission dem Plattform-Betreiber ihre kartellrechtlichen Einwände gegen die Verwertung der angefallenen Transaktionsdaten für eigene Zwecke mit.
Zur Pressemitteilung des BKartA.
Bloomberg mit einer Nachricht zum Verfahren der EU-Kommission.

Preis-Dumping bei Chip-Sätzen: EU-Kommission verhängt Bußgeld gegenüber Qualcomm
Die EU-Kommission hat den Chip-Hersteller Qualcomm mit einer Geldbuße in Höhe von 242 Mio. € belegt. Dies geht aus einer Pressemitteilung der Behörde hervor. Demnach habe das Unternehmen in einem Zeitraum zwischen 2009 und 2011 seine marktbeherrschende Stellung missbräuchlich ausgenutzt, indem es seine Produkte zu nicht kostendeckenden Preisen vertrieb und damit Wettbewerber behinderte. Dies gehe zum einen aus einer objektiv festgestellten Preis-Kosten-Schere hervor und zum anderen aus Untersuchungen über die Absicht des Unternehmens, seine Marktstellung durch eine Preispolitik strategisch auszunutzen.
Zur Pressemitteilung der EU-Kommission.

Kabelfusion: EU-Kommission genehmigt Zusammenschluss von Vodafone und UnityMedia
Die EU-Kommission hat den Zusammenschluss zwischen den beiden großen deutschen Kabelnetz-Betreibern Vodafone und UnityMedia grundsätzlich freigegeben, wie reuters diese Woche berichtete. Demnach sei durch den Zusammenschluss keine erhebliche Beeinträchtigung wirksamen Wettbewerbs zu befürchten. Allerdings verband die Kommission ihre Freigabeentscheidung mit Zugangszusagen zugunsten von Wettbewerbern. Die beiden Unternehmen sind zwar die größten Kabelnetzbetreiber, stehen jedoch lokal bereits nicht miteinander in Konkurrenz.
Zum Bericht bei reuters.de.
Mehr Hintergründe hierzu bei Heise online.

Musik- und Videostreaming-Dienst der Telekom verstößt gegen Netzneutralität und Roaming-Regeln
Die Telekom darf ihren Zero Rating-Tarif „StreamOn“ in der derzeitigen Form nicht weiter anbieten. Das hat das OVG Nordrhein-Westfalen mit Beschluss vom Montag bestätigt (OVG Nordrhein-Westfalen, 12.07.2019 – 13 B 1734/18). Beim Zero Rating wird der Datenverbrauch bestimmter Anwendungen nicht auf das im Tarif enthaltene Datenvolumen angerechnet. In der von der Telekom angebotenen Form verstoße die Tarifoption zum Musik- und Video-Streamen gegen die Gebote der Netzneutralität und die EU Roaming-Regeln, so das OVG. Die Bundesnetzagentur geht bereits seit 2017 gegen Zero Rating-Angebote verschiedener Anbieter vor. Die Telekom muss ihren Dienst jetzt ändern, da sie ankündigte, StreamOn weiter betreiben zu wollen.
Zur Nachricht bei Spiegel Netzwelt.

Transparenzbericht: Facebook widerspricht NetzDG-Bußgeld
Facebook geht gegen das Bußgeld vor, das das Bundesamt für Justiz (BfJ) wegen Verstoßes gegen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) verhängt hatte. Demnach würde das Netzwerk über die Löschung rechtswidriger Inhalte nicht genug berichten. Nach dem NetzDG sind große Netzwerke wie Facebook verpflichtet, halbjährlich transparent darüber zu informieren, wie sie mit Beschwerden über rechtswidrige Inhalte auf ihren Plattformen umgehen. Laut BfJ sei Facebooks Bericht unvollständig und das Meldeverfahren an sich nicht transparent genug. Facebook prüfe jetzt „mit Hochdruck“ nötige Änderungen und erwarte, durch das Widerspruchsverfahren weitere Klarheit zu gewinnen.
Zur Meldung bei Heise online.
Zur Meldung über das Bußgeldverfahren bei Heise online.

Ulrich Kelber warnt vor populärer FaceApp
Wichtige persönliche Daten könnten in die falschen Hände geraten, äußerte sich der Bundesdatenschutzbeauftragte über die russische Fotomanipulations-App FaceApp. Denn es sei unklar, wer hinter der App stehe. Zudem seien die Nutzungsbedingungen „schwammig“. Ähnlich äußerten sich US-Politiker über die derzeit äußerst beliebte App, die Gesichter auf Fotos künstlich altern oder verjüngern lässt.
Zur Nachricht bei welt.de.

Öffentliche Konsultation zur nationalen Umsetzung der urheberrechtlichen Richtlinien
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) führt eine öffentliche Konsultation zur Umsetzung der urheberrechtlichen Richtlinien (EU) 2019/790 (DSM-RL) und (EU) 2019/789 (Online-SatCab-RL) durch. Konkrete Fragestellungen gibt das BMJV noch nicht vor. In den Stellungnahmen können die Richtlinien kommentiert oder konkrete Regelungstexte vorgeschlagen werden. Die Frist zur Stellungnahme läuft bis zum 6. September 2019. Die Richtlinien müssen bis zum 7. Juni 2021 in deutsches Recht umgesetzt werden.
Zur öffentlichen Konsultation des BMJV.

, Telemedicus v. 21.07.2019, https://tlmd.in/a/3434

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