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Wochenrückblick: Kartellrecht, NetzDG, „Fräulein“

+++ Facebook gewinnt im vorläufigen Rechtsschutz gegenüber Bundeskartellamt

+++ Jugendschutzbericht stellt schlechtes Zeugnis aus

+++ Online-Hetze: Bundesjustizministerin will NetzDG verschärfen

+++ Google Jobs: EU-Kommission untersucht Kartellrechtsverstoß

+++ AG Frankfurt a. M.: Kein Unterlassungsanspruch auf Benennung als „Fräulein“
Facebook gewinnt im vorläufigen Rechtsschutz gegenüber Bundeskartellamt
Facebook muss vorläufig nicht die Untersagungsverfügung des Bundeskartellamts vom 6.2.2019 umsetzen. Dies hat das OLG Düsseldorf entschieden. Demnach hat das Gericht nach einer summarischen Prüfung Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Behördenentscheidung. So habe die Behörde nicht ohne weiteres annehmen können, dass Verstöße eines marktmächtigen Unternehmens gegen das Datenschutzrecht gleichzeitig einen Marktmachtmissbrauch bedeuten. Zudem fehle es an ausreichenden Feststellungen zur Kausalität. Bis zum Ausgang des Beschwerdeverfahrens darf das Bundeskartellamt deshalb seine Verfügung nicht durchsetzen.
Zur Pressemitteilung des Gerichts vom 26.8.2019.
Der Beschluss des OLG Düsseldorf zur Anordnung der aufschiebenden Wirkung.
Telemedicus mit einer ersten Einordnung der Entscheidung des BKartA vom 6.2.2019.

Jugendschutzbericht stellt schlechtes Zeugnis aus
Kinder und Jugendliche sind im Netz, insbesondere in sozialen Netzwerken und Online-Spielen, schlecht vor Übergriffen geschützt. Dies fasst Jugendschutz.net in seinem Jahresbericht 2018 zusammen, über den heise.de diese Woche berichtete. Demnach seien sie Belästigungen, Mobbing oder beeinflussender Werbung ausgesetzt. Insbesondere würden bei Jugendlichen gerne genutzte Plattformen zunehmend für sexuelle Übergriffe missbraucht. Möglichkeiten, hiergegen durch Meldungen vorzugehen oder ein ausreichendes Community-Management bestehen danach größtenteils nicht. Jugendschutz.net ist ein gemeinsames Kompetenzzentrum des Bundes und der Länder zum Schutz von Kinder und Jugendlichen.
Zur Meldung bei heise.de.

Online-Hetze: Bundesjustizministerin will NetzDG verschärfen
Die Bundesministerin für Justiz will Möglichkeiten für ein schärferes Vorgehen gegen Hetze und Hass im Internet schaffen. Dies machte sie diese Woche in einem Interview gegenüber dem Spiegel deutlich, wie heise.de zusammenfassend berichtet. Demnach sollten Anpassungen an parallel laufenden europäische Erweiterungen erfolgen. Unter anderem sollten untätige Plattformen höhere Bußgelder erhalten.
Zum Beitrag auf Spiegel-Online.

Google Jobs: EU-Kommission untersucht Kartellrechtsverstoß
Die für die Durchsetzung des Kartellrechts zuständige EU-Kommissarin Margarete Vestager hat diese Woche in einem Vortrag bestätigt, dass gegenüber dem Suchmaschinenkonzern Google derzeit ermittelt werde. Dies berichtete reuters. Grund dafür sei dessen neuer Jobsuchen-Dienst. Dabei bestehe der Verdacht, dass der Konzern seinen eigenen Dienst in seinen Suchanzeigen gegenüber anderen Unternehmen bevorzuge. In einer ähnlichen Konstellation hatte die Behörde gegenüber Google ein hohes Bußgeld verhängt, weil dieser seinen eigenen Preisvergleichsdienst bevorzugt habe.
Zum Vortrag-Skript von Margarete Vestager.
Zum Bericht bei reuters.

AG Frankfurt a. M.: Kein Unterlassungsanspruch auf Benennung als „Fräulein“
Eine Mieterin in Frankfurt muss sich gefallen lassen, von ihren Vermietern im Treppenhausputzplan mit „Fräulein” benannt zu werden. Dies hat das AG Frankfurt am Main in einem Urteil entschieden, über das LTO diese Woche berichtete. Die Mieterin habe demnach keinen Unterlassungsanspruch, da jedenfalls ihr allgemeines Persönlichkeitsrecht durch die Bezeichnung nicht verletzt werde.
Die Hintergründe auf lto.de.

, Telemedicus v. 01.09.2019, https://tlmd.in/a/3442

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