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Wochenrückblick: Kartellamt und DSGVO, Threads, Fanpage-Verbot

+++ EuGH billigt DSGVO-Prüfung durch Bundeskartellamt

+++ Meta startet Kurznachrichtendienst Threads

+++ Sächsische Datenschutzbeauftragte untersagt Staatskanzlei Facebook-Fanpage

EuGH billigt DSGVO-Prüfung durch Bundeskartellamt
Das OLG Düsseldorf hat dem EuGH verschiedene Kompetenz- und DSGVO-Auslegungsfragen vorgelegt. Dem Verfahren zu Grunde liegt eine Anordnung des Bundeskartellamtes gegen die Geschäftspraxis von Meta im Umgang mit Nutzerdaten. Der EuGH hat mit seinem Urteil C-252/2 entschieden, dass mitgliedstaatliche Kartellbehörden einschreiten können, wenn Unternehmen ihre marktbeherrschende Stellung ausnutzen. Geht es dabei auch um Datenschutzverstöße, müssen sie sich aber mit der zuständigen Datenschutzaufsichtsaufsicht abstimmen. Im Fall von Meta ist das u.A. die irische Data Protection Commission (DPC). Für die Verarbeitung von Verbraucherdaten bestätigt der EuGH eine sehr strenge, verbraucherfreundliche Auslegung des europäischen Datenschutzrechtes, die erheblich von Metas bisheriger Praxis abweichen dürfte. Das OLG Düsseldorf wird nun sein Urteil anhand der Auslegung des EuGH sprechen.
Meldung bei Spiegel.de.
Stellungnahme des Verbraucherzentrale Bundesverband.

Meta startet Kurznachrichtendienst Threads
Nur zwei Tage nach dem Start am 6. Juli verzeichnet Metas Twitter-Konkurrent Threads laut Unternehmensangaben über 70 Millionen Neuanmeldungen. Zum Vergleich: Twitters aktive Nutzerschaft wird auf 450 Millionen geschätzt. Eine Anmeldung bei Threads ist nur mit einem Instagram-Account möglich. Auch dies dürfte ein Grund sein, weshalb der Dienst nur über Umwege innerhalb der EU nutzbar ist. Die Plattform will seinen Schwerpunkt weniger in der politischen Diskussion, sondern mehr auf spezifische Nutzerinteressen legen.
Meldung bei Heise.de.
Hintergrund bei Golem.de.

Sächsische Datenschutzbeauftragte untersagt Staatskanzlei Facebook-Fanpage
Die sächsische Staatskanzlei muss die von ihr betriebene „offizielle Seite“ des Freistaates auf Facebook abschalten. Dies hat die Datenschutzbeauftragte des Bundeslands, Juliane Hundert, angeordnet. Sie beklagt darin unter anderem Verletzungen der Datenschutz-Grundverordnung. Ein ähnliches Verfahren des Bundesdatenschutzbeauftragten gegen die Bundesregierung liegt derzeit beim VG Köln. Auch die sächsische Regierung prüft, den Rechtsweg gegen die Anordnung zu beschreiten.
Meldung bei Heise.de.

, Telemedicus v. 09.07.2023, https://tlmd.in/-11129

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