+++ LG Köln: Adblock Plus zulässig
+++ Rekordsumme: 635.000 Euro Schmerzensgeld für Jörg Kachelmann
+++ EuGH zur Anwendung von Datenschutzrecht auf ausländische Gesellschaft
+++ Safe Harbor: USA kritisiert Stellungnahme des Generalanwalts
+++ Bundesrat äußert Bedenken bei freier Routerwahl
LG Köln: Adblock Plus zulässig
Nach den Urteilen des LG Hamburg und des LG München hat nun auch das LG Köln das Geschäftsmodell Adblock Plus (Eyeo GmbH) als zulässig erachtet. Der Konzern Axel-Springer konnte kein Verbot des Werbeblockers durchsetzen: Das LG Köln sah weder eine gezielte Behinderung noch eine allgemeine Marktstörung; Springer hat bereits Rechtsmittel angekündigt.
Mehr dazu auf Golem.
Hintergrund und rechtliche Analyse bei Telemedicus.
Zur Besprechung des Urteils des LG Hamburg.
Adblock Plus: Sieg gegen TV-Branche und neue Entwicklungen (LG München).
Rekordsumme: 635.000 Euro Schmerzensgeld für Jörg Kachelmann
Das Landgericht Köln hat dem ehemaligen Wettermoderator Jörg Kachelmann ein Rekordschmerzensgeld von 635.000 Euro zugesprochen. Kachelmann hatte die Bild-Zeitung und Bild-Online wegen deren Berichterstattung über seinen Strafprozess auf Entschädigung in Anspruch genommen. Das Landgericht Köln sah das Persönlichkeitsrecht Kachelmanns in insgesamt 38 Fällen rechtswidriger Berichterstattung als verletzt an.
Zum Bericht bei der Süddeutschen.
EuGH zur Anwendung von Datenschutzrecht auf ausländische Gesellschaft
Das Datenschutzrecht eines Mitgliedstaats kann auf eine ausländische Gesellschaft angewendet werden, die in diesem Staat mittels einer festen Einrichtung eine tatsächliche und effektive Tätigkeit ausübt. Das hat der EuGH zur Frage der „Niederlassung“ im Sinne der Datenschutz-Richtlinie entschieden (Az. C-230/14). Das Urteil geht auf den Fall eines in der Slowakei ansässigen Webseitenbetreibers zurück, der seine Dienste auch in anderen Mitgliedsstaaten (im konkreten Fall Ungarn) anbietet. Das Urteil behandelt außerdem die Reichweite der Kompetenzen von Datenschutzbehörden, wenn das Datenschutzrecht ihres Mitgliedstaats nicht anwendbar ist.
Urteil des EuGH im Volltext.
Weiterführende Besprechung des Urteils von Carlo Piltz.
Safe Harbor: USA kritisieren Schlussanträge des Generalanwalts
Die US-Vertretung bei der Europäischen Union hat die Schlussanträge zum Safe-Harbor-Abkommen des Generalanwalts Bot kritisiert. Insbesondere die Annahmen des Generalanwalts über die Überwachungsmethoden amerikanischer Geheimdienste würden auf zahlreichen ungenauen Aussagen basieren. Ob der EuGH den Argumenten der US-Vertretung Beachtung schenkt, wird sich nächste Woche zeigen: Am kommenden Dienstag will der EuGH das Urteil verkünden.
Zum Statement der US-Vertretung bei der Europäischen Union (englisch).
Mehr dazu auf Heise Online.
Die Countdown-Serie für das Safe Harbor Verfahren auf CR Online.
Bundesrat äußert Bedenken bei freier Routerwahl
Zahlreiche Internetanbieter bestimmen für ihre Kunden, welchen Router sie für den Zugang zum Internet nutzen sollen. Eine freie Wahl des Gerätes haben die Kunden somit nicht. Im Entwurf eines Gesetzes zur Auswahl und zum Anschluss von Telekommunikationsendgeräten hat sich die Bundesregierung bereits für eine freie Gerätewahl ausgesprochen. In seiner Stellungnahme (BR-Drs. 365/15) äußert der Bundesrat jetzt Bedenken an einer freien Gerätewahl und verweist unter anderem auf die Aspekte der Sicherheit, der Netzintegrität, der Übertragungsqualität und der Funktionalität.
Stellungnahme des Bundesrates.
Hierzu kritisch Dusan Zivadinovic auf Heise Online.