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Wochenrückblick: Kabelverträge, Störerhaftung, Roaming

+++ ARD und ZDF: Künftig kein Geld mehr an Kabelgesellschaften

+++ Vorschlag der Digitalen Gesellschaft zur WLAN-Störerhaftung

+++ EuGH bestätigt Strafe gegen Microsoft im Wesentlichen

+++ Stiftung Datenschutz soll im Oktober kommen

+++ Sozialgericht Düsseldorf weist Klage gegen elektronische Gesundheitskarte ab

+++ EU-Einheitspatent: Gericht mit Hauptsitz in Paris

+++ Roaming in der EU seit 1. Juli gedeckelt
ARD und ZDF: Künftig kein Geld mehr an Kabelgesellschaften
KabelBW, Kabel Deutschland und Unitymedia – an diese Kabelunternehmen zahlen ARD und ZDF bislang Einspeiseentgelte für die Übertragung der öffentlich-rechtlichen Programme. Nun haben sie die Verträge gekündigt. Die Entgelte sind historisch bedingt zum Aufbau der Kabelnetze in Deutschland geflossen. Jetzt sind sie nicht mehr marktgerecht, moniert die MDR-Intendantin Karola Wille. Die von ARD und ZDF gezahlten Einspeiseentgelte belaufen sich bisher auf ungefähr 60 Millionen Euro im Jahr. Nachteile für Kabelkunden hält Wille für unwahrscheinlich: Die meisten Programme fallen unter die Must-Carry-Regel, weshalb die Kabelunternehmen ihren Kunden nicht einfach den Saft abdrehen dürfen; außerdem verlören weniger reichhaltige Kabelangebote an Attraktivität.
Zur Meldung auf tagesschau.de.
Zur Meldung auf heise.de.

Vorschlag der Digitalen Gesellschaft zur WLAN-Störerhaftung
Die Digitale Gesellschaft e.V. hat einen Gesetzesvorschlag veröffentlicht, der die Störerhaftung von Funknetzbetreibern regeln soll. Hierfür soll § 8 TMG ergänzt werden: „Gewerbliche und nichtgewerbliche Betreiber von Funknetzwerken, die sich an einen nicht im Voraus namentlich bestimmten Nutzerkreis richten“, sollen von der Verantwortlichkeit bei der Durchleitung von Informationen ausgenommen werden. Klartext: Keine Störerhaftung für WLAN-Betreiber, ob nun privat oder im Café. § 8 TMG regelt dieses Durchleitungsprivileg bislang nur für Diensteanbieter, in erster Linie Internetprovider. Wer hingegen ein WLAN offen betreibt oder unzureichend absichert, läuft Gefahr, für Rechtsverletzungen Dritter zu haften. Die Digitale Gesellschaft möchte hier nun Rechtssicherheit schaffen: „Wer sein WLAN anderen zur Mitnutzung zur Verfügung stellt, tut etwas Gutes und sollte dafür nicht potenziell bestraft werden“, erklärt Markus Beckedahl.
Zum Gesetzesvorschlag auf digitalegesellschaft.de.
Zur Meldung auf Telemedicus.

EuGH bestätigt Strafe gegen Microsoft im Wesentlichen
Der Europäische Gerichtshof hat die kartellrechtliche Strafe der EU-Kommission gegen Microsoft im Wesentlichen bestätigt. Der Softwareriese muss 860 Millionen Euro zahlen. Grund: Microsoft hatte Wettbewerbern ungerechtfertigte Lizenzgebühren für technische Schnittstellen-Informationen berechnet. Die Kommission sah den kartellrechtlichen Tatbestand des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung erfüllt. Die ursprüngliche Strafe belief sich auf 899 Millionen Euro; der EuGH milderte die Strafe geringfügig, weil die Kommission bei der Berechnung der Strafe eine Erlaubnis nicht berücksichtigt hatte.
Zum Urteil des EuGH.
Zur Meldung auf ZEIT ONLINE.

Stiftung Datenschutz soll im Oktober kommen
Der Bundestag hat einen schwarz-gelben Antrag zur Errichtung der „Stiftung Datenschutz“ beschlossen. Die Stiftung soll bis Oktober in Leipzig errichtet werden. Erklärtes Ziel ist es, den „Selbstdatenschutz durch Aufklärung und Bildung im Bereich des Datenschutzes zu stärken“. Außerdem soll die Stiftung zur Entwicklung eines Datenschutz-Gütesiegels beitragen. Der geplante Daten-TÜV ist harscher Kritik ausgesetzt: Von einem „Papiertiger“, einem „Desaster im Beschäftigtendatenschutz“ und „fehlender demokratischen Legitimation“ sprechen Opposition und Verbände.
Zur Meldung auf heise.de.
„Eine Stiftung ohne Nutzen für den Datenschutz“ auf ZEIT ONLINE.

Sozialgericht Düsseldorf weist Klage gegen elektronische Gesundheitskarte ab
Das Sozialgericht Düsseldorf hat entschieden, dass kein Anspruch auf Befreiung von der elektronische Gesundheitskarte besteht. Der Kläger wollte medizinische Leistungen in Zukunft auch ohne die Karte erhalten – die hielt er für datenschutzrechtlich bedenklich: Immerhin enthält sie vertrauliche Informationen, etwa über die Krankheitsgeschichte des Versicherten. Der bestimme jedoch selbst über die Informationen, die auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert würden, so das Gericht. Deshalb ging es auf die datenschutzrechtlichen Bedenken der freiwilligen Angaben nicht ein. Die Pflichtangaben seien daneben identisch mit der bisherigen Gesundheitskarte.
Zur Pressemitteilung des SG Düsseldorf.
Golem.de ausführlich und mit kritischen Stimmen zur eGK.

EU-Einheitspatent: Gericht mit Hauptsitz in Paris
Ist der letzte Schritt auf dem Weg zum EU-Einheitspatent getan? Auf einem Gipfeltreffen in Brüssel haben sich die Staats- und Regierungschefs über den ausstehenden Punkt geeinigt: Den Sitz des Patentgerichts. Deutschland, England und Frankreich hatten sich bisher nicht einigen können. Der nun beschlossene Kompromiss sieht vor, dass das Hauptgericht in Paris errichtet wird, Zweigstellen in London und München. Das neue Schutzrecht soll EU-weit gelten und die Verfahrensabläufe vereinfachen.
Telemedicus zum Europäischen Patentgericht.
Kritische Punkte zum EU-Einheitspatent auf heise.de.

Roaming in der EU seit dem 1. Juli gedeckelt
Seit heute (1. Juli) ist auch der Preis für Datenroaming in der EU gedeckelt: Die neuen Preisobergrenzen für Telefonate, SMS und Datenroaming im EU-Ausland sind per Verordnung in Kraft getreten. Mobilfunkkunden, die sich im EU-Ausland befinden, zahlen nunmehr höchstens 35 Cent für Anrufe, 11 Cent für SMS und 83 Cent für jedes heruntergeladene Megabyte; Mehrwertsteuer eingerechnet. Die EU hatte die Kosten erstmals 2008 gedeckelt, hatten doch viele Mobilfunkkunden astronomische Preise für Telefonate und SMS im Ausland gezahlt. Am Roaming seiner Kunden verdienten die Betreiber vor der Deckelung jedenfalls kräftig.
Zur Meldung auf tagesschau.de.

, Telemedicus v. 01.07.2012, https://tlmd.in/a/2353

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