+++ OVG Münster bestätigt Landesmedienanstalt NRW in Jugendschutzverfahren
+++ Irische Datenschutzbehörde verhängt Bußgeld gegen Instagram
+++ Telegram löscht einige Inhalte auf Behördenaufforderung
+++ Berliner Datenschutzbeauftragter fordert Ende von WebEx an FU Berlin
OVG Münster bestätigt Landesmedienanstalt NRW in Jugendschutzverfahren
Das OVG Münster hat auch in zweiter Instanz abgelehnt, zwei Anbietern pornographischer Webseiten Eilrechtsschutz gegen eine Anordnung der Landesmedienanstalt NRW zu gewähren. Die Medienanstalt forderte die Betreiber zu Maßnahmen auf, die den Zugang zu ihren Online-Angeboten auf Erwachsene beschränken. Bereits das VG Düsseldorf hatte Beschwerden gegen diese Anordnung im einstweiligen Verfahren zurückgewiesen. Die Antragsteller bemängelten die alleinige Zuständigkeit der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) für das inhaltliche Prüfverfahren. Außerdem gelte das Herkunftslandprinzip, weshalb die Behörden des Geschäftssitzes, hier Zypern, zuständig seien. Dem folgte das OVG in seinen Beschlüssen (13 B 1911/21, 13 B 1912/21 und 13 B 1913/21) nicht. Es sei zulässig, die Telemedienaufsicht staatsfern auszugestalten. Der Stellenwert des nationalen Jugendschutzes überwiege die unionsrechtliche Dienstleistungsfreiheit. Die Medienanstalt könnte nun versuchen, ihre Anordnung mit Netzsperren durchzusetzen.
Pressemitteilung OVG Münster.
Meldung bei Golem.de.
Irische Datenschutzbehörde verhängt Bußgeld gegen Instagram
Die irische Datenschutzbehörde verhängt eine Strafe von 405 Millionen Euro gegen das zu Meta gehörende Netzwerk Instagram. Ausgangspunkt sei ein mangelhafter Schutz von Nutzerdaten Minderjähriger. Diese konnten auf der Plattform Geschäftskonten betreiben, was die Veröffentlichung von Daten ermöglichte. Meta erklärte, es wolle die Entscheidung anfechten. Details zum Bußgeldbescheid will die irische Behörde noch veröffentlichen.
Meldung bei Euractiv.de.
Meldung bei Spiegel.de.
Telegram löscht einige Inhalte auf Behördenaufforderung
Der Messengerdienst Telegram löscht laut Tagesschau teilweise auf Behördenaufforderung Inhalte und gibt Nutzerdaten heraus. Dabei bestimme Telegram aber selbst, in welchem Umfang es den Aufforderungen nachkommt. Die Bundesregierung stuft den Dienst als soziales Netzwerk im Sinne des NetzDG ein. Damit einher gehen Pflichten gegenüber (Strafverfolgungs-)Behörden, insbesondere dem BKA. Ende August hatte Telegram seinen deutschen Nutzern eine Umfrage übersandt, wie Telegram sich in Zukunft gegenüber deutschen Behörden verhalten solle.
Bericht bei Tagesschau.de.
Beitrag zur Umfrage auf Netzpolitik.org.
Berliner Datenschutzbeauftragter fordert Ende von WebEx an FU Berlin
Der Berliner Datenschutzbeauftragte hat die Freie Universität Berlin (FU) aufgefordert, nach dem 30.09.2022 auf den Einsatz von Cisco WebEx zu verzichten. Wolle die FU die Videokonferenzsoftware weiter nutzen, habe sie die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten nachzuweisen. Dabei geht es etwa um die Einhaltung von Prinzipien wie Zweckbindung, Datenminimierung, zeitnahes Löschen und Berichtigen sowie die Speicherbegrenzung. Die FU will weiterhin an WebEx festhalten und habe bereits Maßnahmen ergriffen, um einen rechtskonformen Einsatz im Wintersemester zu gewährleisten.
Meldung bei Golem.de.
Meldung bei Heise.de.
Reaktion der FU bei Tagesspiegel.de.