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Wochenrückblick: Jugendschutz, Cookies, Personenkennziffer

+++ Jugendschutzgesetz im Bundestag verabschiedet

+++ OVG NRW: Keine Einbaupflicht von intelligenten Stromzählern

+++ Gruppenmerkmale statt Usertracking bei Google

+++ Trump Comeback auf YouTube möglich

+++ Registermodernisierungsgesetz: Einheitliche Personenkennziffer

Jugendschutzgesetz im Bundestag verabschiedet
Der Bundestag hat vergangene Woche ein neues Jugendschutzgesetz verabschiedet, das Jugendliche besser vor Gefahren in der Onlinewelt und Computerspielen schützen soll. So sollen bei der Altersfreigabe Risiken, die sich aus der Interaktion mit den Inhalten ergeben, mit erfasst werden. Dies soll in Spielen vor allem Chats und Kostenrisiken durch Upgrades betrefen. Über die wesentlichen Gründe für die Altersfreigabe eines Mediums kann durch erläuternde Mittel hingewiesen und informiert werden. Außerdem soll die bisherige Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) zu einer Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz aus- und umgebaut werden. Interessenverbände sehen in der Novelle vor allem eine verpasste Chance für zeitgemäßen Schutz Jugendlicher vor gewissen Medieninhalten.
Zur Meldung bei golem.de
Zum Beitrag „Regulierung des Jugendmedienschutzes“ auf der Telemedicus Soko20.

OVG NRW: Keine Einbaupflicht von intelligenten Stromzählern
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat vergangene Woche eine Allgemeinverfügung des Bundesamtes für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) gestoppt. Darin hatte das BSI festgestellt, dass es technisch möglich sei, Stromzähler mit intelligenten Messsystemen (Smart-Meter-Gateways) auszurüsten. Dem lag zugrunde, dass verschiedene intelligente Messsysteme verfügbar seien, die den gesetzlichen Anforderungen in Bezug auf Sicherheit und Interoperabilität (Funktionalität) genügen würden. Die Feststellung der technischen Möglichkeit hatte insbesondere für Stadtwerke die Pflicht zur Folge, Messstellen innerhalb gewisser Zeiträume mit den intelligenten Messsystemen auszurüsten. Faktisch bewirkte die Feststellung ein Verwendungsverbot für andere Messsysteme. Nach Ansicht des OVG erfüllten die Geräte aber die Interoperabilitätsanforderungen nicht wie gesetzlich vorgeschrieben. Mit der Aussetzung der Allgemeinverfügung im einstweiligen Rechtsschutz dürfen vorläufig weiterhin andere Messsysteme eingebaut werden.
Zur Pressemitteilung des OVG NRW.
Zur Meldung bei heise.de.

Gruppenmerkmale statt Cookies bei Google
Google wird das Usertracking durch Drittanbieter-Cookies abschaffen und es auch nicht durch Alternativtechnologien ersetzen. Das hat der Konzern letzte Woche mitgeteilt. Stattdessen werde zukünftig zur Ausspielung von Werbung auf Gruppenmerkmale anhand von FLoC (Federated Learning of Cohorts) gesetzt. Google begründet die Entscheidung mit Datenschutzinteressen der Nutzenden und möchte die direkte Kundenbeziehung stärken. Im Rahmen der sogenannten Privacy Sandbox würde die Werbeansprache durch pseudonymisierte Einordnung über Googles Datensammlung erfolgen. Die Maßnahmen würden die ohnehin vorhandene Marktmacht von Google noch verstärken, befürchten u.a. Kritiker*innen wie die Electronic Frontier Foundation. Zwar sei der Verzicht auf Personalisierung zu begrüßen, die Werbewirtschaft würde aber in eine noch größere Abhängigkeit von Google geraten, befürchtet der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar.
Zur Pressemitteilung von Google.
Zur Meldung bei heise.de.

Trump Comeback auf YouTube möglich
Der YouTube-Kanal des ehemaligen US-Präsidenten Trump wird nicht dauerhaft gesperrt bleiben, hat Google vergangene Woche mitgeteilt. Der Account Trumps wurde – wie auf vielen anderen Netzwerken auch – im Januar gesperrt, nachdem Trump-Anhänger*innen das US-Kapitol gewalttätig gestürmt hatten. Trumps YouTube-Kanal werde wieder zugelassen, sobald das Risiko von Gewalt gesunken sei. Trump selbst schloss eine Kandidatur zur Präsidentschaftswahl 2024 nicht aus.
Zur Meldung bei heise.de.

Registermodernisierungsgesetz: Einheitliche Personenkennziffer
Nach dem Bundestag hat letzte Woche auch der Bundesrat einer Erweiterung der Steuer-ID zur individuellen Identifikationsnummer im Kontakt mit der öffentlichen Verwaltung zugestimmt. Das sogenannte Registermodernisierungsgesetz dient den Ländern als Voraussetzung, um die im Onlinezugangsgesetz vorgesehenen digitalen Dienstleistungen umzusetzen. Die zentrale Kennung ist zuvor von vielen Seiten kritisiert worden, u.a. vom Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages und der Datenschutzaufsicht.
Zur Meldung bei golem.de.
Zur Meldung bei heise.de.

, Telemedicus v. 08.03.2021, https://tlmd.in/-9101

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