+++ Erste Beratung zum IT-Sicherheitsgesetz
+++ BGH: Vodafone darf Kunden nicht mit Schufa drohen
+++ BGH: Keine Vorabprüfung des Wahrheitsgehaltes von Online-Bewertungen
+++ LG Frankfurt: Bundesweiter Verbot des Fahrdienstes UberPOP
+++ Vorratsdatenspeicherung: Leitlinien im Juni 2015 erwartet
Erste Beratung zum IT-Sicherheitsgesetz
Am Freitag hat der Bundestag in erster Lesung über das neue IT-Sicherheitsgesetz beraten. Ziel dieses Gesetzes soll es sein, ein Mindestniveau an IT-Sicherheit für sensible Bereiche zu gewährleisten. In erster Linie gelten die Anforderungen für Einrichtungen, die wichtige Aufgaben für das Gemeinwesen erfüllen, wie z.B. Energie- und Gesundheitsversorgung. Daneben sollen auch Webseitenbetreiber und Provider zur IT-Sicherheit verpflichtet werden, um den Bürger vor potentiellen Cyberangriffen zu schützen. Sicherheitsvorfälle sollen künftig dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BMI) gemeldet werden. Der ambitionierte Gesetzesentwurf stößt jedoch auf Skepsis und wird teils sogar als verfassungswidrig eingestuft, da er noch zu ungenau sei und Behörden sowie Hersteller von IT-Produkten aus der Pflicht genommen seien.
Zum Gesetzesentwurf.
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BGH: Vodafone darf Kunden nicht mit Schufa drohen
Am Donnerstag hat der BGH einer Klage der Verbraucherzentrale Hamburg gegen Vodafone stattgegeben (Az.: I ZR 157/13). Die Verbraucherzentrale hatte gegen die Drohung geklagt, säumige Kunden der Schufa zu melden; sie sah hierin ein unzulässiges Druckmittel (§ 4 Nr. 1 UWG). Das Mobilfunkunternehmen hatte in der Vergangenheit Mahnungen mit der Formulierung an Kunden verschickt, dass es verpflichtet sei, die „unbestrittene“ Forderung der Schufa mitzuteilen. Zudem verwies Vodafone auf die finanziellen Auswirkungen eines derartigen Schufa-Eintrages. Die Verbraucherzentrale sah darin die Entscheidungsfreiheit des Verbrauchers tangiert. Der BGH teilte diese Auffassung: Vodafone hätte den Kunden erklären müssen, dass der Schufa-Eintrag grundsätzlich durch ein förmliches Bestreiten der Forderung verhindert werden kann.
Pressemitteilung des BGH.
Details bei Heise Online.
BGH: Keine Vorabprüfung des Wahrheitsgehaltes von Online-Bewertungen
Der BGH hat eine Unterlassungsklage eines Berliner Hostels gegen das Internetportal HolidayCheck abgewiesen (Urteil vom 19.03.2015, Az. I ZR 94/13). HolidayCheck hatte Online-Bewertungen von Usern ohne Vorabprüfung veröffentlicht. Im Sommer 2010 hatte dann ein User auf der Plattform behauptet, dass es Bettwanzen im Zimmer gegeben hätte. HolidayCheck hatte nach einer Abmahnung durch die Hostelbetreiber den Beitrag zwar entfernt, aber darauf bestanden, nicht gegen eine rechtliche Pflicht zur Vorabprüfung verstoßen zu haben. Der BGH gab HolidayCheck nun Recht. Er verwies auf die eingeschränkte Prüfungspflicht des Telemedienanbieters nach dem TMG und verneinte in diesem Fall einen Verstoß gegen zumutbare Sorgfaltspflichten.
Pressemitteilung des BGH.
Details bei Heise Online.
LG Frankfurt: Bundesweites Verbot des Fahrdienstes UberPOP
Das Landgericht Frankfurt hat in dieser Woche in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil dem umstrittenen Fahrdienst Uber die Vermittlung privater Autofahrten untersagt (Urteil vom 18.03.2015, Az. 3-08 O 136/14). Uber vermittelt durch seine App Fahrten, die von Privatpersonen durchgeführt werden, die keine Taxikonzession besitzen. Geklagt hatte der genossenschaftliche Zusammenschluss von Taxizentralen, Taxi Deutschland, der in dem Angebot eine Wettbewerbsverzerrung sieht. Das Gericht gab der Klage statt: Das Geschäftsmodell von UberPOP verstoße gegen das Personenbeförderungsgesetz, da es die Nutzer zu einer vertraglich geregelten Beförderung gegen Entgelt anstifte. Eine im vergangenen Jahr ergangene einstweilige Verfügung gegen Uber war zuvor aus formalen Gründen wieder aufgehoben worden.
Die Pressemitteilung des LG Frankfurt.
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Vorratsdatenspeicherung: Leitlinien im Juni 2015 erwartet
Nach Angaben des „Spiegel” arbeitet das Bundesjustizministerium an einem Entwurf zur Vorratsdatenspeicherung. Nachdem sich Vizekanzler Sigmar Gabriel letzte Woche für eine Vorratsdatenspeicherung im verfassungs- und europarechtlich vertretbaren Rahmen ausgesprochen hatte, sollen die Leitlinien des Entwurfes nun vor einem SPD-Konvent am 20. Juni vorgestellt werden. Die Vorratsdatenspeicherung ist nicht nur bei der SPD und im Bundestag ein höchst umstrittenes Thema. In Anbetracht der juristischen Hürden, die von der EU-Kommission gestellt worden sind, gilt eine Umsetzung auch in der Praxis als schwierig.
Details bei Spiegel Online