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Wochenrückblick: IT-Gipfel, Sampling, virtuelles Hausrecht

+++ BGH entscheidet über Sampling

+++ 3. nationaler IT-Gipfel in Darmstadt

+++ WDR plant Kompetenzzentrum für 3-Stufen-Test

+++ OLG Hamm bejaht virtuelles Hausrecht

+++ Europaparlament kritisiert PNR-Speicherung

+++ VG Braunschweig befreit Verein von Rundfunkgebühr

+++ BKA-Gesetz findet keine Mehrheit im Bundesrat

+++ Deutsche Wikipedia wieder erreichbar

+++ Europas digitale Bibliothek „Europeana“ online

BGH entscheidet über Sampling
Am Donnerstag hat der BGH entschieden, dass die Verwendung von „Samples“ gegen das Urheberrecht verstößt: Wer diese kurzen Tonausschnitte aus fremden Musikwerken in seine eigenen Lieder einbaut, greift in das Recht des Tonträgerherstellers aus § 85 UrhG ein. Grundsätzlich können diese Eingriffe über das Benutzungsrecht (§ 24 Abs. 1 UrhG) gerechtfertigt sein. Dann muss aber ein neues selbständiges Werk entstehen. Der Rückgriff auf diese Norm ist laut BGH in zwei Fällen ausgeschlossen. Zum einen gilt der § 24 Abs. 1 UrhG dann nicht, wenn nach dem Abs. 2 der Norm die übernommene Tonfolge eine Melodie darstellt. Außerdem ist das Sampling unzulässig, wenn der Künstler in der Lage gewesen wäre, den Tonausschnitt selbst einzuspielen. Das OLG Hamburg muss nun feststellen, ob in dem konkreten Streit zwischen den Musikern von Kraftwerk und Sabrina Setlur ein Benutzungsrecht vorliegt.
Die Meldung bei Telemedicus.
Der Musikjournalist Hans Nieswandt zu den Folgen des Urteils im D-Radio.

3. nationaler IT-Gipfel in Darmstadt
Auf dem diesjährigen IT-Gipfel am Donnerstag trafen sich Mitglieder der Bundesregierung mit Vertretern aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Medien; diskutiert wurden aktuelle Themen wie der Ausbau von Breitbandnetzen und die Förderung von Green IT. Die Familienministerin stieß mit ihrer Forderung, Internetserviceprovider zum Einsatz von Filtern zu verpflichten, auf Kritik; von der Leyen will mit einem solchen Access-Blocking die Arbeit des BKA im Kampf gegen Kinderpornographie unterstützen. Ein weiteres Thema war der Datenschutz im Netz. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat in diesem Zusammenhang eine „Charta des digitalen Datenschutzes und der Informationsfreiheit“ (PDF) vorgeschlagen. Außerdem wurde auf dem Gipfel die DE-Mail für den Dialog zwischen Bürgern und Behörden vorgestellt.
Alle Themen des Gipfels beim BMWI.

WDR plant Kompetenzzentrum für 3-Stufen-Test
Der WDR-Rundfunkrat will ein Kompetenzzentrum für den 3-Stufen-Test an der Universität Köln einrichten. Hier sollen zehn bis zwölf Experten prüfen, ob ein Online-Angebot des WDR den Anforderungen des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrages standhält. Dieser Test dient dazu, festzustellen, ob digitale Angebote noch vom Auftrag an die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gedeckt sind und damit von der Rundfunkgebühr finanziert werden dürfen. Der WDR will nun auch die anderen Sendeanstalten von diesem Konzept überzeugen.
Die Meldung bei DWDL.

OLG Hamm bejaht virtuelles Hausrecht
Letzte Woche wurde ein Urteil des OLG Hamm vom 10. Juni 2008 veröffentlicht, in dem das Gericht ein virtuelles Hausrecht bejaht hatte: Es sprach der Beklagten das Recht zu, ihre Webseite für den Nutzer mit einer bestimmten IP-Adresse zu sperren, wenn dieser sich nicht wie ein normaler Nutzer verhält. Die Klägerin hatte innerhalb kürzester Zeit massenhaft Unterseiten der Beklagten aufgerufen. Darauf reagierte das Sicherheitssystem der Homepage und sperrte den Zugriff. In dieser Sperrung sah die Klägerin die gezielte Behinderung eines Mitbewerbers (§ 4 Nr. 10 UWG). Das Gericht folgte dem nicht: Vielmehr warf es der Klägerin selbst durch den Massenabruf unzulässiges Verhalten vor. Die Beklagte habe mit einer angemessenen Schutzreaktion reagiert.
Details bei Heise Online.

Europaparlament kritisiert PNR-Speicherung
Am Donnerstag hat das Europaparlament mit großer Mehrheit die Pläne der EU-Kommission zur Fluggastdatenspeicherung kritisiert. Diese will nach dem Vorbild der USA, die sog. PNR-records für 13 Jahre zu speichern. Nach Ansicht der Abgeordneten hat solch eine Maßnahme „beträchtliche Auswirkungen auf das persönliche Leben der Unionsbürger“. Die Kommission hätte nicht deutlich machen können, wie dabei der Schutz der Privatsphäre gewährleistet werden soll. Außerdem zweifeln die Parlamentarier daran, dass die Daten ein wirksames Mittel bei der Terrorismusbekämpfung darstellen können. Schlüssige Nachweise für die Notwendigkeit seien bisher von keiner Seite erbracht worden.
Zur Entschließung des Europaparlaments.

VG Braunschweig befreit Verein von Rundfunkgebühr
Erneut hat ein Gericht die Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige PCs in einem konkreten Fall abgelehnt. Das VG Braunschweig hat am vergangenen Freitag festgestellt, dass der klagende Verein nicht zur Zahlung verpflichtet ist. Es beruft sich dabei v.a. auf eine ähnliche Entscheidung des VG Münster von Ende September. Für die tatsächliche Nutzung eines PCs auch zum Rundfunkempfang müssten konkrete Anhaltspunke vorliegen. Außerdem äußerte das Gericht generell Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Abgabe: Eine solche Gebührenpflicht auch für PCs könnte gegen die Informationsfreiheit (Art. 5 GG) verstoßen.
Die Entscheidung bei Telemedicus.

BKA-Gesetz findet keine Mehrheit im Bundesrat
Im Laufe der Woche hat sich herauskristallisiert, dass das am 12. November beschlossen BKA-Gesetz keine Mehrheit im Bundesrat finden wird. Die Länder, die von einer Koalition mit den Grünen, der FDP oder der Linkspartei regiert werden, wollen sich bei der Abstimmung enthalten. Aber auch die SPD in Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein verlangt Nachbesserungen. Im Bundesrat erfordern Beschlüsse stets die Mehrheit der Gesamtstimmenzahl (Art. 52 Abs. 3 Satz 1 GG); deswegen zählen Enthaltungen faktisch als „Nein“-Stimmen. Aus diesem Grund hat Innenminister Schäuble angekündigt, diese Abstimmungsregeln zu ändern. Für eine solche Verfassungsänderung wäre aber eine 2/3-Mehrheit im Bundestag und im Bundesrat erforderlich (Art. 79 Abs. 2 GG).
Mehr zum Thema bei Heise Online.

Deutsche Wikipedia wieder erreichbar
Seit Montag ist die deutsche Seite von Wikipedia wieder erreichbar. Lutz Heilmann, ein Bundestagsabgeordneter der Linkspartei, hatte vor dem LG Lübeck eine einstweilige Verfügung erwirkt. Damit war es Wikipedia.de untersagt, auf die Enzyklopädie Wikipedia zu verlinken. Heilmann wollte sich damit gegen die Darstellung seiner Person in einem Artikel wehren. Die Sperrung erwies sich jedoch als kontraproduktiv; der Abgeordnete zog v.a. den Unmut von vielen Wikipedia-Nutzern auf sich. Vergangenen Sonntag entschuldigte sich Heilmann offiziell auf seiner Homepage und will nun von weiteren juristischen Schritten absehen. Seit Montag ist die deutsche Seite von Wikipedia wieder erreichbar.
Ausführliche Informationen bei Telemedicus.

Europas digitale Bibliothek „Europeana“ online

Am Donnerstag startete das Projekt „Europeana“ der Europäischen Union: In die Online-Bibliothek können alle Mitgliedsländer die digitalsierten Bestände ihrer Museen, Galerien und Sammlungen einpflegen. Das gilt für sämtliche Kulturgüter wie Filme, Bilder, Bücher, Manuskripte und auch Tonaufnahmen. Zurzeit sind 3 Millionen Werke zugänglich; die Hälfte stammt dabei von Frankreich, Deutschland hat bisher lediglich ein Prozent beigesteuert. Das Projekt scheint jedenfalls gut anzukommen: Denn kurz nach dem Start ist die Bibliothek wegen Überlastung der Server nicht mehr erreichbar. Der Start wurde deshalb bis Mitte Dezember verschoben.
Zur Startseite von „Europeana“.

, Telemedicus v. 23.11.2008, https://tlmd.in/a/1050

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