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Wochenrückblick: WhatsApp, Netzneutralität, Luca-App

+++ Irland: 225 Millionen Euro DSGVO-Bußgeld gegen WhatsApp

+++ EuGH zu Zero-Rating: Telekom und Vodafone haben gegen Netzneutralität verstoßen

+++ BGH: Keine öffentliche Wiedergabe bei 70-Zeichen-URL

+++ OLG Rostock zur Luca-App: Konkurrent kann Neuvergabe in MV nicht erzwingen

+++ Apple vertagt umstrittenen Inhalte-Scan auf Kinderpornographie und Nacktbilder

Irland: 225 Millionen Euro DSGVO-Bußgeld gegen WhatsApp
Die Irische Datenschutzbehörde hat gegen WhatsApp ein Bußgeld in Höhe von 225 Millionen Euro verhängt. Die Facebook-Tochter soll Nutzerdaten an andere Facebook-Unternehmen übermittelt haben, ohne dies ausreichend transparent zu machen. Die Datenschutzbehörde hat Facebook außerdem angewiesen, Datenverarbeitungsprozesse zu ändern. Facebook will gegen das Bußgeld vorgehen.
Mehr bei Zeit Online.

EuGH zu Zero-Rating: Telekom und Vodafone haben gegen Netzneutralität verstoßen
Bestimmte Zero-Rating-Optionen bei Mobilfunktarifen verstoßen gegen die Netzneutralität. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden (Az. C-854/19, C-5/20 und C-34/20). Bei Zero-Rating-Tarifen wird die Nutzung bestimmter Angebote wie z.B. Streamingdiensten nicht vom Datenvolumen abgezogen. Die Mobilfunkanbieter behandeln den Datentransfer also unterschiedlich. Die Telekom hatte in seinem Tarif die Stream-On-Funktion auf eine bestimmte Geschwindigkeit gedeckelt (1,7 Mbit/s), bei Vodafone galt die Option im Ausland nicht. Der Verbraucherzentrale Bundesverband sowie die Bundesnetzagentur gingen hiergegen in unterschiedlichen Verfahren vor. Es verstoße gegen die Pflicht aus der EU-Netzneutralitäts-Verordnung, den Verkehr „ohne Diskriminierung oder Störung gleich zu behandeln“, so der EuGH.
Mehr bei Netzpolitik.org.

BGH: Keine öffentliche Wiedergabe bei 70-Zeichen-URL
Wer ein nicht lizenziertes Foto aus einem Internetangebot entfernt, eine Unterlassungserklärung abgibt und das Foto nur noch unter einer 70-Zeichen-URL abrufbar hält, verletzt nicht (zwingend) das Urheberrecht. Das hat der BGH im Mai entschieden; die Entscheidung liegt jetzt im Volltext vor (Az. I ZR 119/20). Im konkreten Fall klagte ein Fotograf, der zuvor vom Beklagten verlangt hatte, die urheberrechtswidrige Nutzung eines Fotos auf eBay-Kleinanzeigen unterlassen. Der Beklagte gab eine Unterlassungserklärung ab und entfernte das Foto aus der Anzeige, ließ das Foto aber unter einer rund 70 Zeichen langen URL online. Der Fotograf klagte. Weil aber nur noch auf das Foto zugreifen könne, wer den Link aus dem früheren Angebot notiert hätte, verneinte der BGH die Urheberrechtsverletzung: Dies entspreche nicht der allgemeinen Lebenserfahrung, weshalb nicht „recht viele Personen“ Zugriff auf das Foto hätten – nur dann aber ist die Wiedergabe öffentlich.
Zur Meldung bei Beck Aktuell.

OLG Rostock zur Luca-App: Konkurrent kann Neuvergabe in MV nicht erzwingen
Der Einsatz der Luca-App an das Land Mecklenburg-Vorpommern ist vorerst nicht gestoppt. Ein Konkurrent der App scheiterte vor dem OLG Rostock mit seiner Klage gegen die Beschaffung der App durch das Land (Az. 17 Verg 2/21). Das österreichische Unternehmen wollte das Land zwingen, die App-Vergabe für die Kontaktnachverfolgung zu wiederholen und vorher auszuschreiben. Allein der Betreiber der Luca-App habe durch „Insiderwissen“ die Sormas-Schnittstelle zu den Gesundheitsämtern programmieren können, die für den Zuschlag ausschlaggebend war. Das OLG Rostock wies die Klage aber ab, weil der Kläger diese Schnittstelle bis heute nicht aufweise – und deshalb für einen Zuschlag schon nicht in Frage komme. Die Rechtmäßigkeit der Vergabe an Luca prüfte das OLG nicht.
Mehr in der taz.

Apple vertagt umstrittenen Inhalte-Scan auf Kinderpornographie und Nacktbilder
Apple vertagt seine „Kinderschutzfunktionen“, die für das kommende iPhone-Betriebssystem iOS 15 geplant waren. Das Unternehmen wolle zuerst Meinungen von Sicherheitsforscher:innen und Interessengruppen einsammeln. Beabsichtigt sei die Funktion aber weiterhin. Apple hatte unter anderem vor, die Verbreitung von Fotos einzuschränken, die sexuellen Missbrauch von Kindern zeigen. Dafür sollen derartige Bilder lokal auf dem Gerät erkannt und ab einer bestimmten Anzahl gemeldet werden, indem Hashes von Bildern aus Missbrauchsdatenbanken abgeglichen werden. Apple steht damit unter der Kritik, ein Überwachungssystem zu schaffen.
Mehr bei Netzpolitik.org.
Mehr bei heise.de.

Urheberrecht in der Wissensgesellschaft: Stellungnahmen zum UrhWissG beim BMJV
Im Jahr 2017 reformierte der Bundestag die Urheberrechtsschranken für Wissenschaft, Bildungseinrichtungen und Kulturerbe. Nun steht die Evaluierung der Regelungen an. Das Bundesjustizministerium (BMJV) hat hierfür Stellungnahmen bei Institutionen und Wirtschaft eingeholt, die auf der Seite des Ministeriums nach und nach abrufbar sind.
Zu den Stellungnahmen beim BMJV.

  • Fabian Rack

    Fabian Rack ist Teil des Telemedicus-Kernteams und Rechtsanwalt bei iRights.Law.

, Telemedicus v. 05.09.2021, https://tlmd.in/-9650

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