+++ Patentstreit führt zu Verkaufsverbot für iPhones in Deutschland
+++ „Hacker” veröffentlicht persönliche Daten von Politikern und Prominenten
+++ LDI veröffentlicht Empfehlung zum Schutz von E-Mails
+++ VG Köln: Telekom, Vodafone und O2 klagen gegen 5G
+++ Union erwägt Lockerung des nachrichtendienstlichen Trennungsgebots
+++ Urheberrechtliche Gemeinfreiheit vieler Werke in den USA
Patentstreit führt zu Verkaufsverbot für iPhones in Deutschland
Der Chip-Hersteller Qualcomm hat vergangene Woche ein Verkaufsverbot für einige Varianten von Apples iPhone in Deutschland durchgesetzt. Das Landgericht München hatte Ende letzten Jahres entschieden, dass die iPhone-Modelle 7, 8 und X Patentrechte von Qualcomm verletzten. Vergangene Woche hinterlegte Qualcomm nun eine Sicherheitsleistung in Höhe von mehr als 1,3 Milliarden Euro, um das Urteil vorläufig vollstrecken zu können. Apple hat daraufhin den Verkauf der betroffenen iPhone-Modelle in seinen Apple Stores eingestellt – Qualcomm fordert allerdings, dass Apple auch Geräte von anderen Händlern zurückrufen soll. Apple hat unterdessen gegen das Urteil des Landgerichts Berufung eingelegt.
Hintergründe bei Heise online.
„Hacker” veröffentlicht persönliche Daten von Politikern und Prominenten
Wie vergangene Woche bekannt wurde, hat ein Unbekannter im Dezember zahlreiche persönliche Daten von verschiedenen Politikern und Prominenten per Twitter im Netz verbreitet. Betroffen sind Politiker aller im Bundestag vertretenen Parteien mit Ausnahme der AfD aber auch Personen des öffentlichen Lebens wie die Satiriker Jan Böhmermann oder Oliver Welke. Woher die Daten stammen ist derzeit noch unklar. Ein besonders technisch versierter Hack erscheint jedoch eher unwahrscheinlich. Auch der genaue Hergang der Veröffentlichung ist noch nicht abschließend geklärt. Nach Informationen der dpa sollen das Bundeskriminalamt (BKA) und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bereits sehr mehreren Wochen informiert sein. Inwiefern diese Betroffene über den Hack informiert haben, ist allerdings noch offen.
Ausführlich beim Tagesspiegel.
LDI veröffentlicht Empfehlung zum Schutz von E-Mails
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW (LDI) hat vergangene Woche Empfehlungen zur sicheren Kommunikation per E-Mail veröffentlicht. Die Empfehlungen sollen Datenverarbeitern eine Orientierung geben, welche Maßnahmen sie nach Art. 32 DSGVO zum Schutz von E-Mail-Kommunikation umsetzen müssen. Demnach bedürfe E-Mail-Kommunikation „mindestens” einer Verschlüsselung auf Transportebene. Bei besonders sensiblen Daten soll „möglicherweise” auch eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung verwendet werden, etwa bei Finanz-, Gesundheits- oder Daten von Mandanten von Anwälten oder Steuerberatern.
Zur Empfehlung des LDI.
Analyse von Carlo Piltz.
VG Köln: Telekom, Vodafone und O2 klagen gegen 5G
Die drei großen Netzbetreiber Telekom, Vodafone und O2 haben vor dem VG Köln Klage gegen die von der BNetzA aufgestellten Bedingungen für die Frequenzvergabe beim zukünftigen Mobilstandard 5G eingelegt. Welches Recht die Unternehmen verletzt sehen, ist bisher noch nicht bekannt. Klar ist aber, dass sich die Netzbetreiber insbesondere gegen „unverhältnismäßig hohe Auflagen“ bei der Frequenzvergabe und „unklare Regelungen in Sachen Roaming“, die zu „Rechtsunsicherheit“ führten, wenden. Daneben reichten auch sechs kleinere Unternehmen Klage bei VG Köln ein. Die Vergabe der Frequenzen kann aber dennoch wie geplant im Frühjahr stattfinden, denn die Klagen haben keine aufschiebende Wirkung.
Meldung auf lto.
Meldung auf spiegel.de.
Union erwägt Lockerung des nachrichtendienstlichen Trennungsgebots
Die Bundestagsfraktion der CDU/CSU strebt eine Lockerung des Trennungsgebots zwischen den Nachrichtendiensten und der Polizei an. Das historische Trennungsgebot sei nicht mehr zeitgemäß, äußerte sich Innenpolitiker Marian Wendt vergangene Woche der WELT. Inhaltlich geht es dabei um ein Verbot, Daten auszutauschen und die fehlende Befugnis von Geheimdiensten, polizeiliche Aufgaben wie Festnahmen durchführen zu können. Durch eine Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes sollen Polizisten leichter auf Informationen der Geheimdienste zugreifen können. Denn nach der aktuellen Gesetzeslage ist es der Polizei nur möglich, Identitätsangaben bei Personenkontrollen zu überprüfen. Zu spät – nämlich erst im Zeitpunkt des unmittelbaren Bevorstehens einer Straftat oder eines Anschlags – werde aber die Information übermittelt, ob eine bestimmte Person als sog. Gefährder geführt wird. Deswegen sei „die Aufhebung des Trennungsgebots erforderlich“, so Wendt.
Zur Meldung auf welt.de.
Urheberrechtliche Gemeinfreiheit vieler Werke in den USA
Zum 1. Januar 2019 sind in den USA die Urheberrechte vieler bedeutender Kunstwerke erloschen. Bücher, Musikstücke, Gedichte und Filme aus dem Jahr 1923 sind nun gemeinfrei. Interessant ist dies vor allem deshalb, weil nun eine schnellere und weltweite Veröffentlichung und Verbreitung über das Internet möglich ist. In den USA erlischt das Urheberrecht grundsätzlich 75 Jahre nach der Veröffentlichung des Werkes. Der 1999 eingeführte „Sonny Bono Copyright Term Extension Act“ führte dann aber zu einer Verlängerung des Urheberrechts um weitere 20 Jahre. Der amerikanische Kongress nahm vor dem jetzigen Ablauf dieser 20 Jahre keine Veränderungen mehr am Gesetz vor, sodass auch bald Werke wie Micky Maus oder der Große Gatsby freigegeben werden.
Zur Meldung auf sueddeutsche.de.