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Wochenrückblick: iPhone-Sperre, Fanpages, Bundestrojaner

+++ Diskussion um iPhone-Sperre hält an

+++ BVerwG: Kanzleramt muss Informationen aus Nachrichtendienste nicht herausgeben

+++ Datenschutz: EuGH soll Verantwortlichkeit bei Facebook-Fanpages klären

+++ Bundesrat: Verfassungsfeindliche Propaganda im Internet bekämpfen

+++ Neuer Bundestrojaner genehmigt

+++ BGH erklärt Strafrichter wegen Facebook-Profils für befangen

+++ DJ wehrt sich gegen Nutzung eines Songs durch AfD
Diskussion um iPhone-Sperre hält an
Die Diskussion um das Entsperren des iPhones eines der Attentäter aus Kalifornien hält an. Nach der Entscheidung eines US-Gerichts weigert sich Apple bislang, die Sicherung des Handys auszuhebeln. Apple hat nun die Aufhebung der Entscheidung beantragt (PDF). Die verlangte Software ließe sich nicht auf dieses eine Gerät beschränken, betont Apple-Chef Tim Cook in einem Fernsehinterview. Die Privatsphäre von Millionen von Kunden stehe auf dem Spiel, würde man auch nur ein Smartphone mit einer Backdoor versehen. Regierungsvertreter schlagen unterdessen vor, dass Apple die Technik für eine Backdoor geheim halten könne.
Ausführlich hierzu heise.de.

BVerwG: Kanzleramt muss Informationen aus Nachrichtendienste nicht herausgeben
Das Bundeskanzleramt darf einen Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen mit der Begründung verweigern, dass die betreffenden Schriftstücke vom Bundesnachrichtendienst stammen (§ 3 Nr. 8 IFG). Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden (Az. 7 C 18.14).
Zur Pressemitteilung des BVerwG.
Mehr hierzu beim Tagesspiegel.

Datenschutz: EuGH soll Verantwortlichkeit bei Facebook-Fanpages klären
Der EuGH soll die datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit für die Nutzerdaten klären, die beim Aufruf einer Facebook-Fanpage erhoben werden. Mit einer entsprechenden Vorlagefrage hat das Bundesverwaltungsgericht den EuGH angerufen. Im konkreten Verfahren (Az. 1 C 28.14) beanstandet die schleswig-holsteinische Datenschutzbehörde den Betrieb einer Facebook-Fanpage als datenschutzrechtswidrig.
Ausführlich hierzu Telemedicus.

Bundesrat: Verfassungsfeindliche Propaganda im Internet bekämpfen
Der Bundesrat möchte mit einem Gesetzentwurf (PDF) verfassungsfeindliche Propaganda und Hetze im Internet schärfer bekämpfen. Dazu soll das deutsche Strafrecht auf Sachverhalte erweitert werden, bei denen Täter im Ausland verfassungswidrige Propaganda und Hetze in das Internet einstellen und sich damit gezielt an inländische Adressaten richten.
Meldung auf heise.de
Gesetzentwurf der Bundesländer Hamburg, Niedersachen, Schleswig-Holstein

Neuer Bundestrojaner genehmigt
Das Bundesministerium des Innern hat den Einsatz eines neuen „Bundestrojaners” zur Quellen-TKÜ genehmigt. Mit der Software des Bundeskriminalamts sollen Ermittler über das Internet Zugang zur digitalen Kommunikation verdächtiger Personen erhalten. 2008 hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass nur überragend wichtige Rechtsgüter eine derartige Überwachung rechtfertigen. Kritiker bezweifeln, dass die Software den Vorgaben des BVerfG entspricht.
Meldung auf spiegel.de
Nachricht auf deutschlandfunk.de

BGH erklärt Strafrichter wegen Facebook-Profils für befangen
Der BGH hat im Januar einen Strafrichter des Landgerichts Rostock für befangen erklärt, der sich auf seinem privaten Facebook-Profil unter anderem als „schwedische Gardinen-Verkäufer” bezeichnet hatte (Az. 3 StR 482/15). Zudem trug der Richter auf einem Foto ein T-Shirt mit der Aufschrift „Wir geben Ihrer Zukunft ein Zuhause: JVA”. Der Internetauftritt des Richters „ist insgesamt mit der gebotenen Haltung der Unvorgenommenheit eines im Bereich des Strafrechts tätigen Richters nicht zu vereinbaren”, so der BGH.
Zur Nachricht bei LTO.
Der Beschluss im Volltext.

DJ wehrt sich gegen Nutzung eines Songs durch AfD
Der DJ Paul van Dyk hat der AfD eine Unterlassungsaufforderung zukommen lassen, in der er jedwede unberechtigte Nutzung seines Songs „Wir sind wir“ untersagt. Das Lied wurde regelmäßig als Auftrittsmusik bei Kundgebungen des Thüringischen Fraktionsvorsitzenden Björn Höcke verwendet. Van Dyk möchte sich damit von der AfD distanzieren.
Meldung auf zeit.de

, Telemedicus v. 28.02.2016, https://tlmd.in/a/3057

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