+++ EU-Kommission präsentiert Verordnungsentwurf zu TK-Regulierung und Netzneutralität
+++ Vodafone erwirbt 75 % der Kabel Deutschland-Aktien
+++ Touch ID: Datenschützer warnt vor Fingerscanner im iPhone
+++ GEMA vs. Musikpiraten: LG Frankfurt weist Berufung zurück
+++ OLG Frankfurt: Anlasslose Speicherung von IP-Adressen durch Telekom zulässig
+++ Online-Partnervermittlung erwirkt einstweilige Verfügung gegen Verbraucherzentrale
+++ Angreifer kopiert zwei Millionen Kundendaten von Vodafone
EU-Kommission präsentiert Verordnungsentwurf zu TK-Regulierung und Netzneutralität
Die EU-Kommission hat am Donnerstag den Entwurf einer Verordnung zum „europäischen Binnenmarkt der elektronischen Kommunikation” vorgelegt. Dieser Entwurf (PDF) sieht unter anderem Regelungen zur Netzneutralität vor. Diese solle geschützt werden, behauptet EU-Kommissarin Kroes – es würde ein „Zweiklassen-Internet” entstehen, kritisiert u.a. Netzpolitik.org. Tatsächlich sieht die Verordnung nicht nur einen grundsätzlichen Schutz der Netzneutralität vor, sondern auch zahlreiche Ausnahmen. Telemedicus wird dazu in der kommenden Woche berichten.
Zeit Online zum Verordnungsentwurf
E-comm liefert einen ersten Überblick.
Vodafone erwirbt 75 % der Kabel Deutschland-Aktien
Vodafone hat vergangene Woche die erforderliche Anzahl Aktien von Kabel Deutschland aufkaufen können, um den Kabelbetreiber zu übernehmen. Ende Juli hatte Vodafone ein öffentliches Übernahmeangebot gemacht, Vorstand und Aufsichtsrat von Kabel Deutschland hatten daraufhin Aktionären die Übernahme empfohlen. Vodafone bietet Telekommunikationsdienstleistungen im Mobil- und Festnetzbereich an; Kabel Deutschland kommt ursprünglich aus dem TV-Kabelgeschäft, vermarktet aber mit großem Erfolg auch Telefonieangebote und Internet-Zugänge. Durch die Fusion entstünde ernsthafte Konkurrenz für die Deutsche Telekom. Die Übernahme muss aber noch von der EU-Kommission abgesegnet werden; diese führt derzeit ein Fusionskontrollverfahren durch.
Die Meldung bei golem.de.
Touch ID: Datenschützer warnt vor Fingerscanner im iPhone
Der Hamburger Datenschützer Johannes Caspar warnt vor der Funktion, das neue iPhone 5S per Fingerabdruck zu entsperren: Weil man biometrische Merkmale wie Fingerabdrücke nicht löschen kann, solle man sie nicht für alltägliche Authentifizierungsverfahren abgeben. Erst vergangene Woche hatte Apple das neue iPhone 5S vorgestellt. Mit einem eingebauten Scanner können die Fingerabdrücke des Nutzers erfasst und auf dem Gerät verschlüsselt gespeichert werden. Auf diese Weise kann das Gerät mit dem Fingerabdruck entsperrt oder Käufe in Apples AppStore freigegeben werden. Ob die Fingerabdrücke jedoch wirklich nur auf dem Handy gespeichert werden, könne der Nutzer nicht überprüfen, so Caspar. Wo es nicht sein muss, solle man seine biometrischen Daten daher nicht hinterlassen – schon gar nicht aus Bequemlichkeit.
Ausführlich bei Spiegel Online.
Das Lawblog zum selben Thema.
GEMA vs. Musikpiraten: LG Frankfurt weist Berufung zurück
Müssen GEMA-Gebühren gezahlt werden, wenn man Musikstücke nutzt, die unter Pseudonym veröffentlicht wurden? Um diese Frage ging es in dem Rechtsstreit zwischen der GEMA und dem Verein „Musikpiraten”. Ende August 2012 hatte das AG Frankfurt entschieden, dass auch in diesem Fall die GEMA-Vermutung gilt – auch für Musikstücke, die unter Pseudonym veröffentlicht wurden fallen also Gebühren an die GEMA an. Vergangene Woche hat nun das LG Frankfurt die Berufung der Musikpiraten zurückgewiesen. Weitere Rechtsmittel gegen das Urteil gibt es nicht.
Ausführlich bei urheberrecht.org.
OLG Frankfurt: Anlasslose Speicherung von IP-Adressen durch Telekom zulässig
Wie vergangene Woche bekannt wurde, hat das OLG Frankfurt Ende August erneut über die Frage entschieden, unter welchen Umständen Provider die IP-Adressen ihrer Kunden speichern dürfen. Danach ist eine siebentägige Speicherung der IP-Adressen zur Eingrenzung und Erkennung von Fehlern nach § 100 Abs. 1 TKG zulässig. Der BGH hatte in dem konkreten Streit bereits im Jahr 2011 entschieden, dass sich die beklagte Telekom nicht auf eine Speicherung zu Abrechnungszwecken berufen könne – sie hatte nicht dargelegt, warum die IP-Adressen bei Flatrates benötigt werden. Allerdings stellte der BGH klar, dass IP-Adressen nach § 100 Abs. 1 TKG auch ohne konkreten Anlass zur Fehlerbehebung gespeichert werden dürfen. Darauf berief sich die Telekom vor dem OLG Frankfurt und bekam nun Recht.
Die Details bei internet-law.de.
Online-Partnervermittlung erwirkt einstweilige Verfügung gegen Verbraucherzentrale
Das Betreiberunternehmen der Online-Partnervermittlung ElitePartner hat vor dem LG Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen die Verbraucherzentrale Hamburg erwirkt. Die Verbraucherzentrale hatte dem Unternehmen vorgeworfen, Kunden Rechnungen über mehrere tausend Euro zu stellen, obwohl diese ihren Vertrag fristlos widerrufen haben. Nach der Verfügung darf die Verbraucherzentrale diese Vorwürfe vorerst nicht wiederholen.
Die Meldung bei Heise online.
Angreifer kopiert zwei Millionen Kundendaten von Vodafone
Neben der Übernahme von Kabel Deutschland geriet Vodafone auch wegen eines Datenlecks in die Schlagzeilen. Wie das Unternehmen mitteilte, ist ein Unbefugter in den Besitz von zwei Millionen Kundendaten gelangt, darunter auch Daten von ehemaligen Kunden. Ersten Vermutungen zufolge soll es sich um die Tat eines Insiders handeln. Ein Tatverdächtiger wurde bereits ermittelt. Kurz darauf veröffentlichte eine Hacker-Gruppe ein Bekennerschreiben, das den Verdächtigen entlasten soll. An der Ernsthaftigkeit des Schreibens bestehen allerdings erhebliche Zweifel. Auf einer eigens eingerichteten Webseite können Kunden von Vodafone prüfen, ob sie von dem Datendiebstahl selbst betroffen sind.
Die Hintergründe bei golem.de.