+++ Streit um IP-Adressen könnte vor dem EuGH landen
+++ Urheberrecht Schwerpunktthema auf dem Deutschen Juristentag
+++ Runes of Magic: BGH zum Duzen in Werbung
+++ Leistungsschutzrecht: Suchmaschinen listen einzelne Verlagsseiten nicht mehr
+++ Nach Google-Urteil: Europäische Datenschützer entwickeln Beschwerdenetzwerk
+++ Bayerische Datenschutzbehörde fordert Unternehmen zur Verschlüsselung auf
+++ BGH zu Sprachlernsoftware in gelber Farbe
Streit um IP-Adressen könnte vor dem EuGH landen
Der BGH hat in einem aktuellen Verfahren darüber zu befinden, ob IP-Adressen als personenbezogene Daten im Sinne des Datentschutzrechts einzustufen sind. Offenbar wird der BGH diese Rechtsfrage jetzt dem EuGH vorlegen. Das hat der Vorsitzende Richter in der mündlichen Verhandlung erkennen lassen. Anlass des Verfahrens ist eine Klage von Patrick Breyer, einem Abgeordneten der Piratenpartei, gegen die Bundesrepublik Deutschland (Az. VI ZR 135/13). Breyer wirft der Bundesrepublik vor, beim Besuch ihrer Webseiten seine IP-Adressen zu speichern, obwohl hierfür keine datenschutzrechtliche Erlaubnis besteht. Einer der entscheidenden Punkte des Falles ist der Personenbezug dynamischer IP-Adressen – eine der klassischen Fragen des Internetrechts, die bislang nicht höchstrichterlich entschieden ist.
Ausführlich zum rechtlichen Hintergrund auf Telemedicus.
Zur Nachricht auf heise.de.
Urheberrecht Schwerpunktthema auf dem Deutschen Juristentag
Auf dem Deutschen Juristentag vergangene Woche war das Urheberrecht eines der Schwerpunktthemen. Vier Experten hatten dazu im Vorfeld Stellungnahmen veröffentlicht, die größtenteils für eine Modernisierung des Urheberrechts und die Stärkung von Nutzer- und Verwertungsrechten eintreten. Ebenfalls wurde diskutiert, die Zuständigkeit für das Urheberrecht gänzlich auf EU-Ebene zu verlagern, eine Wissenschaftsschranke zu schaffen und Haftungsfragen für WLAN-Betreiber gesetzlich klarzustellen. Die Ergebnisse des Juristentags werden die rechtspolitische Debatte der nächsten Zeit voraussichtlich stark beeinflussen.
Der Thesenband zum Deutschen Juristentag (ab S. 61).
Zusammenfassung bei irights.info.
Runes of Magic: BGH zum Duzen in Werbung
Kinder über Werbung direkt anzusprechen und zum Kauf von Produkten aufzufordern, ist wettbewerbswidrig (§ 3 Abs. 3 UWG iVm. Nummer 28 des Anhangs zum UWG). Kann darunter auch Werbung fallen, die ihren Adressaten duzt? Dazu hat sich nun erneut der Bundesgerichtshof geäußert. Das Gericht entschied am Donnerstag, dass der Hersteller des PC-Spiels „Runes of Magic” seine Werbung wettbewerbswidrig auch an Kinder gerichtet hatte. Der BGH begründete dies auch mit der informellen Sprache des Werbetextes („Pimp deinen Charakter”). Der Spielebranche werde damit formelle Sprache aufgenötigt, meinen die Rechtsanwälte Konstantin Ewald und Felix Hilgert.
Mehr bei spielerecht.de.
Leistungsschutzrecht: Suchmaschinen listen einzelne Verlagsseiten nicht mehr
Die Suchmaschinen web.de, GMX und T-Online listen Nachrichteneinträge einzelner Zeitungsangebote nicht mehr („Bild,” „Welt,” „Berliner Zeitung”). Das meldet Stefan Niggemeier in seinem Blog. Ein Sprecher von 1&1 begründet den Schritt mit dem Leistungsschutzrecht für Presseverlage (§ 87f UrhG) und der Rechtsunsicherheit, die mit ihm einhergeht: „Im Kern geht es unter anderem darum, ab welcher Textlänge und von wem Presseverleger eine Vergütung für die öffentliche Zugänglichmachung von Presseerzeugnissen verlangen können.” Die betroffenen Verlage hatten sich zuvor in der VG Media organisiert, um Ansprüche aus dem Leistungsschutzrecht für Presseverlage geltend zu machen.
Mehr bei Stefan Niggemeier.
Nach Google-Urteil: Europäische Datenschützer entwickeln Beschwerdenetzwerk
Die europäischen Datenschutzbehörden wollen sich besser vernetzen, um mit Datenschutz-Beschwerden gegen Suchmaschinen einheitlich umgehen zu können. Anlass ist das Google-Urteil des EuGH vom Mai dieses Jahres, nach dem Betroffene im Einzelfall von Suchmaschinenbetreibern verlangen können, aus dem Suchindex entfernt zu werden. Carlo Piltz begrüßt in seinem Blog eine Vereinheitlichung des Beschwerdeverfahrens, warnt aber vor „schablonenhafter” Rechtsgüterabwägung.
Zur Meldung bei delegedata.de (Carlo Piltz).
Bayerische Datenschutzbehörde fordert Unternehmen zur Verschlüsselung auf
Das Bayerische Landesamt für Datenschutz fordert landesweit zahlreiche Unternehmen zur Verwendung verschlüsselter Kommunikation auf. Zuvor hat das Landesamt die E-Mail-Server der Unternehmen überprüft – anlasslos, wie es heißt. Wer keine Verschlüsselung einsetzt, erhalte eine E-Mail mit einer entsprechenden Aufforderung. Als Rechtsgrundlage nennt das Landesamt § 38 BDSG, der die Aufsichtsbehörden zur Kontrolle befugt, ob Datenschutzrecht eingehalten wird.
Mehr dazu bei golem.de.
BGH zu Sprachlernsoftware in gelber Farbe
Der Verlag Langenscheidt kann einem Konkurrenten verbieten, Sprachlernsoftware in durchgängig gelber Verpackung anzubieten. Das hat der BGH entschieden. Farben prägen die Kennzeichnungsgewohnheiten auf dem inländischen Markt der zweisprachen Wörterbücher, so der BGH. Das Publikum verstehe in diesem Produktbereich die vom beklagten Konkurrenten großflächig und durchgängig verwendete Farbe Gelb als Produktkennzeichen von Langenscheidt.
Mehr bei internet-law.de.