+++ EuGH entscheidet über Personenbezug von IP-Adressen
+++ Bundestag: BND darf im Inland ausländischen Internetverkehr abhören
+++ BVerwG: Kein Informationsanspruch auf Behördentelefonnummern
+++ LG Dresden: Keine Pflicht zur Verlinkung auf OS-Plattform für Amazon-Händler
+++ Facebook wehrt sich gegen Transfer-Verbot von WhatsApp-Daten
EuGH entscheidet über Personenbezug von IP-Adressen
Der Europäische Gerichtshof hat vergangene Woche die seit Jahren umstrittene Frage beantwortet, ob und unter welchen Voraussetzungen dynamische IP-Adressen „personenbezogene Daten“ sind. Nach Auffassung des EuGH handelt es sich dabei bei IP-Adressen um personenbezogene Daten, wenn der verantwortlichen Stelle ein „rechtliches Mittel” zur Verfügung steht, den Inhaber der IP-Adresse zu ermitteln. Gleichzeitig stellte der EuGH fest, dass IP-Adressen gespeichert werden dürfen, wenn hieran ein berechtigtes Interesse besteht, beispielsweise eine Erhebung zur Abwehr von Cyberattacken. Nationale Regelungen müssen dieses berechtigte Interesse berücksichtigen. Damit werden möglicherweise umfassende Änderungen am deutschen Telemediengesetz erforderlich. Hintergrund des Urteils war ein Verfahren des deutschen Politikers Patrick Breyer gegen die Bundesrepublik Deutschland. Breyer hielt die Praxis von Ministerien, IP-Adressen von Besuchern ihrer Internetseiten zu speichern, für rechtswidrig.
Pressemitteilung des EuGH
Das Urteil im Volltext.
Bundestag: BND darf im Inland ausländischen Internetverkehr abhören
Der Bundestag hat vergangene Woche eine Reform des Gesetzes über den Bundesnachrichtendienst („BND”) beschlossen. Danach soll der BND künftig befugt sein, auch im Inland ausländischen Datenverkehr mitzulesen, beispielsweise an deutschen Internetknoten. Bisher erlaubte das Gesetz dem BND lediglich das Mitschneiden von „internationalen Telekommunikationsbeziehungen”. Ob dies dem BND erlaubt, auch im Inland ausländischen Datenverkehr mitzuschneiden, war jedoch hoch umstritten. Zuletzt hatte der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier die Überwachungspraxis des BND als „insgesamt rechtswidrig” eingestuft.
Mehr zur BND Reform auf heise.de.
BVerwG: Kein Informationsanspruch auf Behördentelefonnummern
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat vergangene Woche entschieden, dass das Informationsfreiheitsgesetz keinen Anspruch auf Herausgabe der Durchwahlnummern aller Behördenmitarbeiter ermöglicht. Hintergrund war die Klage eines Mannes, der von den Jobcentern in Köln, Nürnberg-Stadt, Berlin Mitte und Berlin Treptow-Köpenick die Herausgabe der Diensttelefonlisten verlangt hatte. Ein solcher Anspruch bestehe jedoch nicht, so das BVerwG. Der Herausgabe stehe die „Gefährdung der Funktionsfähigkeit der Behörde” und der Schutz der personenbezogenen Daten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entgegen.
Pressemitteilung des BVerwG vom 20.10.2016.
LG Dresden: Keine Pflicht zur Verlinkung auf OS-Plattform für Shopbetreiber auf Amazon
Seit 9. Januar 2016 sind Betreiber von Webshops dazu verpflichtet einen Link auf eine sog. Online-Streitschlichtungsplattform zu setzen. Die Plattform wird durch die EU-Kommission bereitgestellt und soll der einfacheren Streitbeilegung zwischen Händler und Kunden dienen. Nach Ansicht des Landgerichts Dresden trifft diese Pflicht jedoch nicht Händler, wie ihre Waren auf Amazon vertreiben. Das ergibt sich aus einem Urteil des Gerichts, das vergangene Woche bekannt geworden ist. Demnach müssen Händler nur auf „ihren” Internetseiten die Plattform verlinken. Auf Plattformen wie Amazon treffe diese Pflicht nur den Betreiber der Internetseite – also Amazon – nicht aber einzelne Händler.
Martin Rätze vom Shopbetreiber Blog mit einer kritischen Analyse.
Facebook wehrt sich gegen Transfer-Verbot von WhatsApp-Daten
Facebook hat vergangene Woche vor dem Verwaltungsgericht Hamburg ein Eilverfahren gegen eine Anordnung des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten beantragt. Dieser hatte Facebook Ende September untersagt, Nutzerdaten von dem Messenger WhatsApp zu erheben. Das zu Facebook gehörende WhatsApp hatte zuvor angekündigt, künftig Nutzungsdaten an Facebook übermitteln zu wollen. Nutzer konnten dem nur teilweise im Wege des „Opt-Out” widersprechen. Gegen das Verbot dieses Datenaustausches hat Facebook nun einen Antrag auf Aussetzung der sofortigen Vollziehbarkeit gestellt.
Die Hintergründe bei Heise online.