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Wochenrückblick: Internetzugang, DSGVO-Ansprüche, Pressefreiheit

+++ BGH: Telekommunikationsunternehmen darf Endgerätewahl nicht einschränken

+++ EuGH entscheidet über DSGVO-Schadensersatz- und Auskunftsansprüche

+++ Anklage gegen Mitarbeiter von Radio Dreyeckland

+++ Tag der Pressefreiheit: Deutschland rutscht weiter ab

BGH: Telekommunikationsunternehmen darf Endgerätewahl nicht einschränken
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass ein Telekommunikationsunternehmen seinen Kund:innen nicht vorschreiben kann, einen mobilen Internetzugang nur mit mobilen Endgeräten zu nutzen. Eine derartige Klausel, die die Nutzung z.B. in stationären LTE-Routern untersagte, halte einer Inhaltskontrolle nicht stand. Die Klausel verstößt gegen Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/2120, die besagt, dass Endnutzer:innen das Recht haben, den Internetzugang mit Endgeräten ihrer Wahl zu nutzen. Dieses Recht gilt unabhängig vom Vertragstyp oder der verwendeten Netztechnologie. Die Endgerätewahlfreiheit kann nicht wirksam abbedungen werden. Die Klausel, die bestimmte Endgeräte von der Nutzung ausschließt, sei daher unwirksam. Die Verordnung legt fest, dass der Zugang zum Internet über den Internetzugangsdienst gewährleistet sein muss, unabhängig von den verwendeten Endgeräten. Endnutzer:innen können frei unter den zur Verfügung stehenden Endgeräten wählen.
Zur Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs.
Zur Nachricht bei lto.de.

EuGH entscheidet über DSGVO-Schadensersatz- und Auskunftsansprüche
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat klargestellt, dass die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Schadenersatzansprüche nicht an eine Erheblichkeitsschwelle knüpft. Antragsteller:innen müssten keinen schwerwiegenden immateriellen Schaden nachweisen. In dem österreichischen Fall ging es um einen massiven Datenmissbrauch durch die Post, die Informationen über politische Affinitäten gesammelt hatte. Der EuGH entschied, dass die betroffene Person Schadenersatz für die rechtswidrige Verarbeitung ihrer Daten verlangen kann, unabhängig von der Erheblichkeit des Schadens. Auch den Umfang des Auskunftsrechts gemäß DSGVO hat der EuGH (C-487/21) weit ausgelegt.  Das Auskunftsrecht umfasse auch die Herausgabe von Kopien von Dokumenten und Auszügen aus Datenbanken in einem für Betroffene verständlichen Format.
Zur Pressemitteilung des EuGH.
Zur Nachricht bei heise.de.

Anklage gegen Mitarbeiter von Radio Dreyeckland
Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hat Anklage gegen den Verfasser eines Onlineartikels erhoben, in dem das Archiv der verbotenen Vereinigung „linksunten.indymedia“ verlinkt war. Der Artikel war bei Radio Dreyeckland erschienen, woraufhin vor einigen Monaten eine Razzia des Senders stattfand. Das Verfahren gegen den für die Webseite Verantwortlichen im Sinne des Presserechts sei dagegen eingestellt worden. Umstritten ist dabei vor allem, ob Journalist:innen sich strafbar machen, wenn sie in einer Berichterstattung über Vereinsverbote auf Archivseiten der verbotenen Vereine verlinken. Das wäre dann der Fall, wenn das Setzen eines Links als strafbare Unterstützungshandlung gewertet würde.Zur Nachricht bei heise.de.
Zur Nachricht bei der Badischen Zeitung.

Tag der Pressefreiheit: Deutschland rutscht weiter ab
Deutschland ist im Ranking der Pressefreiheit zum dritten Mal in Folge abgestiegen und befindet sich nun auf Platz 21. Die Gewalt gegen Journalisten und Medienschaffende in Deutschland habe weiter zugenommen. Die laut Reporter ohne Grenzen 103 physischen Angriffen seien der höchste Stand seit Beginn der Aufzeichnungen im Jahr 2015. Die Mehrheit der Angriffe fand in verschwörungsideologischen, antisemitischen und extrem rechten Kontexten statt. Der Abstieg habe aber vor allem damit zu tun, dass sich andere Länder stark verbessert hätten.
Zur Nachricht beim zdf.de.
Zur Nachricht bei heise.de.

 

, Telemedicus v. 07.05.2023, https://tlmd.in/-11028

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