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Wochenrückblick: Internet-Allianz, Verschlüsselung, Störerhaftung

+++ US Pläne zu Internet-Allianz stoßen auf Kritik

+++ Innenministerkonferenz nimmt Verschlüsselung bei Messengern ins Visier

+++ DSGVO: EuGH-Generalanwalt spricht sich für Verbandsklagerecht aus

+++ VG Düsseldorf: Jugendschutz gilt auch für im EU-Ausland belegene Portalbetreiber

+++ LG Hamburg zur Störerhaftung des DNS-Resolvers

US Pläne zu Internet-Allianz stoßen auf Kritik
Die von US-Präsident Joe Biden geplante „Allianz für die Zukunft des Internets“ gegen China und Russland stößt in der EU auf Kritik. Im Mittelpunkt des Vorhabens stehen technische Sicherheitsstandards, die Verpflichtung ausschließlichen Einsatz vertrauenswürdiger Anbieter für die Kerninfrastruktur sowie strengere Regeln zur Regulierung marktbeherrschender Unternehmen. Während die EU die Anerkennung der Bedeutung von Datenschutz und Internetregulierung grundsätzlich begrüße, befürchtet man eine technische Spaltung des Internets. Der Vorschlag dürfte eine Antwort auf Chinas „New IP“-Initiative darstellen.
Zur Meldung im Handelsblatt.
Zur Meldung auf golem.de.

Innenministerkonferenz nimmt Verschlüsselung bei Messengern ins Visier
Auf ihrer Herbstkonferenz am Freitag haben die Innenminister von Bund und Ländern erneut bessere Möglichkeiten zur digitalen Strafverfolgung gefordert. Im Kern geht es dabei um die Verpflichtung internetbasierter Kommunikationsdienste (u.a. Web-Mail, Messenger etc.) Strafverfolgungsbehörden unter Umgehung der Verschlüsselung Zugriff auf die Kommunikation ihrer Nutzer zu ermöglichen. Die Implementierung entsprechender Schnittstellen müsste jedoch im Einklang mit der Rechtsprechung  des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zu Quellen-Telekommunikationsüberwachung und Staatstrojaner erfolgen (Az.: 1 BvR 2771/18). Ferner wenden sich die Innenminister gegen die Anonymität im Netz, die eine strafrechtliche Verfolgung von Tätern, insbesondere im Zusammenhang mit Hass- und Äußerungsdelikten, erschwere.
Zur Pressemitteilung der Innenministerkonferenz.
Zur Meldung auf LTO.
Zur Meldung auf heise.de.

DSGVO: EuGH-Generalanwalt spricht sich für Verbandsklagerecht aus
In seinen Schlussanträgen kommt der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) zum Schluss, dass ein nationalrechtliches Sammelklagerecht zugunsten von Verbraucherschutzverbänden bei Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) mit europäischem Recht vereinbar ist (Az. C-319/20). Derlei Klagen müssten sich jedoch auf die Verletzung von Rechten beziehen, die den Betroffenen unmittelbar aus der DSGVO erwachsen. Dies sei bei den vorliegend seitens des Bundesverband Verbraucherzentralen (vzbv) gerügten Verstößen gegen die Informationspflichten durch Facebook der Fall. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte die Frage 2019 dem EuGH vorgelegt.
Zu den Schlussanträgen des Generalanwalts am EuGH.
Zur Meldung auf heise.de.
Zur Meldung auf golem.de.

VG Düsseldorf: Jugendschutz gilt auch für im EU-Ausland belegene Portalbetreiber
Einer Entscheidung des Verwaltungsgericht Düsseldorf zufolge gelten die Anforderungen des deutschen Jugendmedienschutzstaatsvertrags auch für Anbieter von pornografischen Internetportalen im EU-Ausland (Az. 27 L 1414/20, 27 L 1415/20, 27 L 1416/20). Die Anbieter könnten sich in derartigen Fällen nicht auf das Herkunftslandsprinzip berufen. Drei in Zypern ansässige Portalbetreiber hatten gegen eine entsprechende Untersagungsverfügung der Landesmedienansalt NRW geklagt, die nun vom VG bestätigt wurde.
Zur Pressemitteilung des VG Düsseldorf.
Zur Meldung auf urheberrecht.org.

LG Hamburg zur Störerhaftung des DNS-Resolvers
Das Landgericht Hamburg hat eine einstweilige Verfügung gegen den DNS-Resolver Quad9 bestätigt. Dieser sei nach den Regeln der Störerhaftung verpflichtet, die Erreichbarkeit einer Webseite, über die Urheberrechtsverletzungen begangen worden sein sollen, mittels DNS-Sperre einzuschränken. Laut dem LG unterliege ein DNS-Resolver, anders als Internetprovider und Registrare, nicht der Haftungsprivilegierung der § 7 ff. TMG. Die Verfügung erwirkt hat die Sony Music GmbH. Quad9 hat angekündigt, gegen die Entscheidung Berufung einzulegen. Unterstützt wird das Quad9 dabei von der NGO Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF).
Zur Pressemitteilung von Quad9.
Zur Meldung auf golem.de.
Zur Pressemitteilung der GFF.
Ausführlich auf heise.de.

, Telemedicus v. 05.12.2021, https://tlmd.in/-9869

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