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Wochenrückblick: Insiderinformation, Waffengleichheit, Biometrie

+++ EuGH: Presse darf Insiderinformationen unter Umständen weitergeben

+++ Irische Datenschutzbehörde: 17 Millionen-Bußgeld an Meta

+++ BVerfG betont prozessuale Waffengleichheit im Presserecht

+++ Ampelregierung: Keine biometrische Überwachung nach KI-Verordnung

+++ Innenministerin Faeser durfte an Coronaproteste appellieren

EuGH: Presse darf Insiderinformationen unter Umständen weitergeben
Journalistinnen und Journalisten dürfen Marktgerüchte zu Recherchezwecken weitergeben und offenlegen. Das hat der Europäische Gerichtshof in einem Vorabentscheidungsverfahren über das Unionsrecht zu Insiderinformationen entschieden (Az. C-303/20). Hintergrund ist ein Artikel von einem Journalisten der Daily Mail über Gerüchte zu Kaufangeboten für Aktien. Vor Veröffentlichung des Artikels gab der Journalist an Personen weiter, die mit dieser Information auf steigende Kurse setzen konnten. Die französische Finanzaufsicht verhängte gegen den Journalisten ein Bußgeld in Höhe von 40.000 Euro. Die Weitergabe der Gerüchte kann für journalistische Zwecke gerechtfertigt sein, entschied der EuGH nun. Das Verbot zur Offenlegung von Insiderinformation wahre die Integrität der Finanzmärkte, dürfe aber auch Journalismus nicht abschrecken.
Mehr bei LTO.

Irische Datenschutzbehörde: 17 Millionen-Bußgeld an Meta
Die irische Datenschutzbehörde hat gegen Meta (früher Facebook) ein Bußgeld in Höhe von 17 Millionen Euro verhängt. Grund sind zwölf Verletzungen des Datenschutzrechts, zu denen Beschwerden aus 2018 vorlagen. Meta habe keine angemessenen technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um Daten von EU-Nutzerinnen und -Nutzern zu schützen. Adressatin des Bußgeldes ist die Meta Platforms Ireland Limited.
Meldung bei heise.

 
BVerfG betont prozessuale Waffengleichheit im Presserecht
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat erneut über Anhörungspflichten in einstweiligen Verfügungsverfahren entschieden (Az. 1 BvR 123/21). Bevor ein Gericht eine einstweilige Anordnung erlässt, muss es beide Parteien anhören. Das hat das BVerfG schon mehrfach entschieden. Hintergrund des jüngsten Beschlusses von Januar war eine Fotoberichterstattung, gegen die eine Prominente eine einstweilige Verfügung am LG Berlin beantragte. Das LG bezog den Presseverlag nicht in die Eilentscheidung ein – er erfuhr erst nach Erlass der Verfügung davon. Damit sei offenkundig die prozessuale Waffengleichheit verletzt, so das BVerfG. Gerichte müssten die Gleichwertigkeit der Verfahrensbeteiligten gewährleisten.
Mehr bei LTO.
 
Ampelregierung: Keine biometrische Überwachung nach KI-Verordnung
Die Ampelregierung will keine biometrische Überwachung umsetzen. Das hat ein Abteilungsleiter aus dem Justizministerium im Digitalausschuss des Bundestages erklärt. Deutschland werde Techniken zur Identifikation von Personen im öffentlichen Raum aus der Ferne etwa durch Videoüberwachung mit automatisierter Gesichtserkennung und andere biometrische Verfahren zur Strafverfolgung „nicht zulassen“, heißt es bei heise. Die geplante KI-Verordnung der EU sieht eine solche Option für die Mitgliedstaaten vor – etwa zur Terrorbekämpfung, zum Auffinden vermisster Kinder oder per Haftbefehl Gesuchter.
Mehr bei heise.
 
Innenministerin Faeser durfte an Coronaproteste appellieren
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) durfte auf Twitter dazu appellieren, dass Coronaproteste nicht an zu vielen unterschiedlichen Orten stattfinden. Das hat das VG Berlin im Februar entschieden und damit einen Eilantrag zurückgewiesen (Az. VG 6 L 17/22). Der Appell von Faeser aus Januar, sich nicht gleichzeitig an vielen Orten zu versammeln, wolle nicht regierungskritischer Positionen herabsetzen, so das VG. Vielmehr sei es Faeser darum gegangen, auf die erschwerte Arbeit der Sicherheitsbehörden bei der Durchsetzung von Corona-Maßnahmen hinzuweisen. Der Antragsteller sah in dieser Äußerung sein Versammlungsrecht beeinträchtigt. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
Mehr bei LTO.

 

, Telemedicus v. 20.03.2022, https://tlmd.in/-10096

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