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Wochenrückblick: Informationsschreiben, TKG, TAL, 5G

+++ BGH zum presserechtlichen Informationsschreiben

+++ BNetzA entscheidet über TAL-Standardangebot

+++ LG Berlin: Noah Becker erhält 15.000 € wegen rassistischen Tweets

+++ Router-Hacking: BNetzA geht gegen Missbrauch vor

+++ 5G-Ausbau: Bundesregierung erwägt Ausschluss von Huawei
BGH zum presserechtlichen Informationsschreiben
Der BGH hat vergangene Woche in einer Entscheidung über die Zulässigkeit eines presserechtlichen Informationsschreibens entschieden. Diese stellen ein geeignetes Mittel dar, um präventiv etwaige Verletzungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Berichterstattung zu verhindern. Soweit dies als Möglichkeit genutzt wird, dem Betroffenen bereits im Vorfeld einer Berichterstattung Gehör zu verschaffen und dadurch Rechtsverletzungen zu verhindern, seien diese auch entgegen dem ausdrücklichen Wunsch eines Presseunternehmens zulässig, keine derartigen Informationsschreiben zu erhalten. Dies gilt jedoch nicht, wenn das Schreiben keine Informationen enthält, mittels derer das Presseunternehmen eine mögliche Verletzung der Persönlichkeitsrechte durch eine etwaige Berichterstattung erkennen könnte. Da diese Voraussetzungen eines rechtmäßigen Informationsschreibens auch in dem konkreten Rechtsstreit nicht vorlagen, erkannte der BGH dieses als rechtswidrig an.
Zur Pressemitteilung des BGH.

BNetzA entscheidet über TAL-Standardangebot
Vergangene Woche hat die Bundesnetzagentur in dem aktuellen Standardangebotsverfahren über den regulierten Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung (TAL) entschieden. Darüber berichtet Spiegel-Online ausführlich. In dem Verfahren werden die grundsätzlichen vertraglichen Regelungen festgelegt, zu denen das zugangsregulierte Unternehmen den Zugang ermöglichen muss. Das ist in diesem Fall die Telekom, die mit Vectoring-Technologien eine möglichst lange wirtschaftliche Verwertung herkömmlicher Kupferleitungen anstrebt. Die BNetzA-Entscheidung enthält auch eine umstrittene Regelung, wonach die Telekom ein Vorrecht vor ihre Leitung störenden Signalen anderer Unternehmen erhält.
Zum ausführlichen Bericht bei spiegel.de.
Die Entscheidung der BNetzA im Sharepoint des Breko.

LG Berlin: Noah Becker erhält 15.000 € wegen rassistischen Tweets
Noah Becker, der Sohn des Tennis-Spielers Boris Becker, kann von dem AfD-Politiker Jens Maier ein Schmerzensgeld in Höhe von 15.000 € nebst der Erstattung außergerichtlicher Anwaltskosten verlangen. Dies hat das LG Berlin vergangene Woche entschieden. Hintergrund ist ein rassistischer Tweet über Becker, der von Maiers Twitter-Account versendet wurde. Der Politiker hatte zuvor das Angebot Beckers abgelehnt, die Hälfte des nunmehr gerichtlich zugesprochenen Betrags an eine karitative Einrichtung zu spenden.
Zur Nachricht bei lto.de.

Router-Hacking: BNetzA geht gegen Missbrauch vor
Die Bundesnetzagentur ist im Januar gegen mehrere Fälle sogenannten Router-Hackings vorgegangen. Dabei werden Telefonanlagen derartig manipuliert, dass sie massenhaft ausländische oder sonstige kostenpflichtige Verbindungen aufbauen und dadurch für den Inhaber erhebliche vermeintliche Kosten verursachen. So wurden in einigen Fällen Beträge in sechsstelliger Höhe aufgerufen. Die Behörde hat hieraufhin Auszahlungs- und Inkassoverbote, die eine Abwicklung der somit erzielten unberechtigten Entgelte über die Telefonrechnung verhindern sollen.
Zur Pressemitteilung der BNetzA.

5G-Ausbau: Bundesregierung erwägt Ausschluss von Huawei
Die Bundesregierung prüft derzeit den Ausschluss des chinesischen Unternehmens Huaweis von einem technischen Ausbau von 5G-Netzen in Deutschland. Dies geht aus einer Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine parlamentarische Anfrage hervor, wie golem diese Woche unter Verweis auf die Nachricht beim Handelsblatt berichtete. Demnach gehe es vor allem um sicherheitsrelevante Anforderungen, die alle Unternehmen erfüllen müssten, um am Ausbau teilzunehmen. Zuletzt hatte noch das BSI Zweifel an der Sicherheitskritik gegenüber Huawei geäußert und keine hinreichenden Beweise für den unterstellten Spionageverdacht gesehen. Das Unternehmen ist in der deutschen Mobilfunkbranche etabliert und rüstet alle großen Netzbetreiber aus, die vor einem Bann warnten.
Zur Berichterstattung bei golem.de.
Zur Nachricht beim Handelblatt (€).

, Telemedicus v. 20.01.2019, https://tlmd.in/a/3383

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