+++ EU-Kommission fordert Berichte von sozialen Netzwerken zu Desinformation
+++ Jugendschutz: Landesmedienanstalten gehen gegen Pornoportale vor
+++ Corona-Warn-App soll am Dienstag starten
+++ Gesetzespaket zur Hasskriminalität soll nächste Woche verabschiedet werden
+++ TKG-Referentenentwurf mit Recht auf schnelle Internetanschlüsse
+++ Staatszersetzend: BVerfG zur Verletzung des Neutralitätsgebots
EU-Kommission fordert Berichte von sozialen Netzwerken zu Desinformation
Die EU-Kommission fordert von Online-Plattformen wie Facebook, TikTok und Twitter in einer Gemeinsamen Mitteilung monatliche Berichte über deren Kampf gegen Desinformation in der Corona-Krise. Hintergrund sei die unverhältnismäßig hohe Menge von Fake News in den Netzwerken während dieser Zeit. In den monatlichen Berichten sollen die Plattformen darlegen, was sie tun, um zuverlässige Inhalte etwa von Behörden oder Medien zu fördern, aber auch Fälle von Manipulationen und bösartiges Verhalten melden.
Zur Pressemitteilung der EU-Kommission.
Gemeinsame Mitteilung zur Bekämpfung von Desinformation.
Jugendschutz: Landesmedienanstalten gehen gegen Pornoportale vor
Die von den Landesmedienanstalten gebildete Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat die drei Portale Youporn, Pornhub und Mydirtyhobby mit Sitz in Zypern aufgefordert, ihre Seiten mit einer Altersverifikation zu versehen. Dazu verpflichte der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag. Reagieren die Portale nicht, erwägt die KJM Zugangssperren zu den Portalen. Solche Sperren waren in der Vergangenheit stark umstritten. Die Internetprovider müssten sie einrichten. Man habe Maßnahmen gegen die Betreiber Anfang Mai beschlossen, so die KJM.
Mehr in der FAZ.
Hintergrund beim Spiegel.
Corona-Warn-App soll am Dienstag starten
Die Corona-Warn-App geht offenbar am Dienstag an den Start. Letzte Tests seien positiv verlaufen, so die Bundesregierung. Der TÜV bemängelte zuletzt zwar noch Schwachstellen beim TAN-System, das Missbrauch mit falsch gemeldeten Infektionen unterbinden soll – stellt der App aber insgesamt ein positives Zeugnis in puncto Datensicherheit aus. Das Tracing soll helfen, Kontakte mit Infizierten nachzuvollziehen und so Infektionsketten zu unterbrechen.
Zur Meldung bei der Süddeutschen.
Gesetzespaket zur Hasskriminalität soll nächste Woche verabschiedet werden
Das Gesetzespaket gegen rechte Hasskriminalität soll am Donnerstag im Bundestag beschlossen werden – mit zahlreichen Änderungen, wie es bei Zeit Online heißt. Regierung und Opposition hätten sich demnach geeinigt. Im Dezember hatte die Bundesregierung das Gesetzespaket vorgestellt. Es nimmt die Sozialen Netzwerke stärker in die Pflicht, verschärft die Strafbarkeit von Gewaltaufforderungen und soll Präventionsarbeit stärken.
Zum Artikel bei Zeit Online.
TKG-Referentenentwurf mit Recht auf schnelle Internetanschlüsse
Die Bundesregierung will das Telekommunikationsgesetz (TKG) reformieren. Den umfassenden Referentenentwurf für das Telekommunikationsgesetz (TKG) hat netzpolitik.org veröffentlicht. Demnach plant die Bundesregierung unter anderem ein Recht auf schnellen Internetanschluss, ein Minderungsrecht, wenn die vertraglich vereinbarte Internetgeschwindigkeit nicht geliefert werde, sowie die Öffnung des Zugangs zur Netzinfrastruktur für neue Netzanbieter. Der Entwurf fußt auf dem vor zwei Jahren beschlossenen EU-Kodex, der den Sprung in die „Gigabit-Gesellschaft“ einläuten soll. Schon zum Amtsantritt hatte die Bundesregierung eine starke Verbesserung der deutschlandweiten Breitband-Internetversorgung angekündigt.
Zum Entwurf bei netzpolitik.org.
Staatszersetzend: BVerfG zur Verletzung des Neutralitätsgebots
Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) darf in seiner Rolle als Minister die AfD in einem Interview auf der Internetseite des Ministeriums nicht als „staatszersetzend“ bezeichnen. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden (Az. 2 BvE 1/19). Art. 21 Abs. 1 Satz 1 GG gewährleiste das Recht der Parteien, am politischen Wettbewerb teilzunehmen. Sowohl Bundesregierung als auch deren Mitglieder müssten das Neutralitätsgebot beachten, ein Eingriff in den politischen Wettbewerb der Parteien dürfe nicht geschehen. Wer ein Ministeramt innehat, sei außerhalb der amtlichen Funktion nicht an der Teilnahme am politischen Meinungskampf gehindert. Den Eilantrag der AfD hatte das BVerfG im konkreten Fall noch abgelehnt (Az. 2 BvQ 90/18).
Zur Pressemeldung des BVerfG.