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Wochenrückblick: Influencer-Werbung, Leermedien, Russland

+++ Kein Werbehinweis bei Influencer-Account mit selbst gekaufter Kleidung

+++ BKA und FBI heben Darknet-Marktplatz aus

+++ Leermedienabgabe: Neue Vergütungen für Unterhaltungselektronik

+++ Gesetz in Russland: Datenverkehr soll über nationale Server geleitet werden

+++ Verschwörungstheorien und Hassbotschaften: Facebook schließt Personen aus
Kein Werbehinweis bei Influencer-Account mit selbst gekaufter Kleidung
Die Influencerin Cathy Hummels darf auf Instagram ihre selbst gekaufte Kleidung empfehlen, ohne dies als Werbung zu kennzeichnen. Das hat das LG München I entschieden. Der Verband Sozialer Wettbewerb (vsw) hatte Hummels abgemahnt. Der Vorwurf: Hummels betreibe Schleichwerbung, weil sie Postings nicht als Werbung kennzeichnet, in denen sie ihre Kleidung auf Herstellerseiten verlinkt. Hummels argumentierte dagegen, sie verlinke ihre Kleidung aus „reiner Begeisterung“. Das LG München I entschied: Hummels müsse weder ihren ganzen Account noch alle Produkthinweise als Werbung kennzeichnen. Im Gegenteil erwecke gerade ein Werbehinweis einen täuschenden Eindruck darüber, Hummels habe tatsächlich einen Werbevertrag mit einer wichtigen Marke. Was den gesamten Account angeht, sei die Kommerzialität „ohne Weiteres erkennbar“. Hummels bespielt ihren Instagram-Account mit Mode, Reisen, Yoga und ihrem Sohn.
Mehr bei der taz.

BKA und FBI heben Darknet-Marktplatz aus
Ermittler des BKA, der Zentrale Staatsanwaltschaft für Internetkriminalität (ZIT) und des FBI haben den Darknet-Marktplatz „Wallstreet Market“ ausgehoben. Über die Plattform konnten Drogen, gefälschte Ausweise, Nutzeraccounts und Kreditkartendaten bezogen werden. Anscheinend wurden mehr als 40 Million Euro umgesetzt. Die drei mutmaßlichen Betreiber der Plattform sitzen in Haft; die Plattform ist mittlerweile offline.
Zur Meldung bei Tagesschau.de.

Leermedienabgabe: Neue Vergütungen für Unterhaltungselektronik
Industrie und Verwertungsgesellschaften haben sich auf die Höhe der urheberrechtlichen Abgaben für Unterhaltungselektronik geeinigt – rückwirkend zum Jahr 2008. Für TV-Geräte mit Festplattenspeichern zahlen Hersteller und Importeure demnach zum Beispiel 12 Euro je Gerät; dasselbe gilt für DVD-Rekorder und Set-Top-Boxen mit Festplatten. Der Gesamtvertrag regelt auch Tantieme für MP3-Player, CD-, Mini-Disc- und Kassettenrekorder. Die GEMA, GVL und VG Wort erheben Tantieme aus Ausgleich für erlaubte Privatkopien und schütten sie an Urheber aus. Für die Unterhaltungsindustrie haben der IT-Branchenverband Bitkom sowie der Zentralverband Elektrotechnik- und Elektroindustrie verhandelt. Bitkom appelliert an die Bundesregierung, das Vergütungssystem „ganz neu aufzustellen“ und Pauschalgebühren abzuschaffen – kaum jemand brenne noch CDs oder fertige Privatkopien an.
Mehr bei heise.de.

Gesetz in Russland: Datenverkehr soll über nationale Server geleitet werden
Nach einem neuen russischen Gesetz muss der gesamte russische Internetverkehr künftig über Server im eigenen Land geleitet werden. Dafür wird ein nationales Domain-System und neue Routen für den Datentransfer errichtet. So soll der Verkehr vor Ausfällen oder Angriffen geschützt werden. Kritiker befürchten verstärkte Zensur und Überwachung.
Zur Meldung bei SPON.

Verschwörungstheorien und Hassbotschaften: Facebook schließt Personen aus
Facebook hat sechs prominente US-Amerikaner von Facebook und Instagram ausgeschlossen. Sie seien für Hassbotschaften oder Verschwörungstheorien, antisemitische oder islamfeindliche Äußerungen oder Aufrufe zum Rassenkrieg bekannt; einzelne Personen seien bereits zuvor zeitweise gesperrt worden, hätten ihr Verhalten aber nicht geändert. Der Ausschluss erfolgte unter Berufung auf die Nutzungsbedingungen, denen zufolge Facebook „gefährliche Einzelpersonen und Organisationen” sperrt.
Zur Meldung bei heise.de.
Mehr bei der Süddeutschen.

, Telemedicus v. 05.05.2019, https://tlmd.in/a/3415

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