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Wochenrückblick: Influencer-Marketing, Vorratsdaten, Cookies

+++ BGH entscheidet über Influencer-Marketing

+++ EuGH verhandelt zur Vorratsdatenspeicherung

+++ Verbraucherzentralen mahnen wegen Cookie-Bannern ab

+++ LG Wuppertal zu Rechtsmissbrauch bei Auskunftsanspruch

+++ LfDI Hessen warnt vor Datenübermittlung per Fax 

BGH entscheidet über Influencer-Marketing
Die Veröffentlichung eines Beitrags durch Influencer:innen stellt eine geschäftliche Handlung zugunsten eines fremden Unternehmens dar, wenn dieser Beitrag nach seinem Gesamteindruck übertrieben werblich ist. Das hat der BGH in drei Verfahren zum Influencer Marketing entschieden (Az. I ZR 90/20, I ZR 125/20, I ZR 126/20). „Übertrieben werblich” kann ein Beitrag etwa sein, wenn er ohne jede kritische Distanz allein die Vorzüge eines Produkts dieses Unternehmens in einer Weise lobend hervorhebt, dass die Darstellung den Rahmen einer sachlich veranlassten Information verlässt. Das bloße Markieren des Unternehmens mittels sogenannter Tap Tags reicht für diesen werblichen Überschuss noch nicht aus – das Verlinken auf die Webseite allerdings schon. Erhalten die Influencer:innen für den Beitrag keine Gegenleistung, müssen sie die Beiträge auch nicht nach den medienrechtlichen Spezialvorschiften als Werbung markieren. 
Zur Pressemeldung des BGH.
Details bei der Wirtschaftswoche.

EuGH verhandelt zur Vorratsdatenspeicherung
Der Europäische Gerichtshof hat vergangene Woche erneut über die Zulässigkeit der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland, Irland und Frankreich verhandelt. Anlass ist u.a. ein Verfahren der deutschen Provider Telekom und Spacenet, die sich gegen die Verpflichtung wehren, auf eigene Kosten bestimmte Daten für behördlichen Zugriff zu speichern. Bereits 2014 hatte der EuGH die Umsetzung einer Vorratsdatenspeicherung in Deutschland als unzulässig kritisiert. Zwar hatte die Bundesregierung anschließend eine Neuregelung auf den Weg gebracht. Diese wurde jedoch seit einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW derzeit von der Bundesnetzagentur ausgesetzt. Mit einem Urteil im aktuellen Verfahren ist nicht vor Februar zu rechnen.
Weiter bei LTO.
Weitere Hintergründe bei Deutschlandradio Kultur.

Verbraucherzentralen mahnen wegen Cookie-Bannern ab
Die Verbraucherzentralen gehen derzeit vermehrt gegen unzureichende Cookie-Banner vor. Wie der Verbraucherzentrale Bundesverband vergangene Woche mitgeteilt hat, haben die Verbraucherzentralen etwa 950 Webseiten überprüft knapp 100 Abmahnungen wegen Verstößen gegen die DSGVO und das Telemediengesetz (TMG) ausgesprochen. In knapp 2/3 aller Fälle hätten die Unternehmen eine Unterlassungserklärung abgegeben. Gegen andere Unternehmen seien bereits Klagen erhoben worden, u.a. gegen Lieferando und Napster. Cookie-Einwilligungen stehen derzeit unter intensiver Beobachtung. Bereits im Sommer hatte die Organisation NOYB zahlreiche sog. „Hinweisbögen” an Unternehmen verschickt, denen die Organisation rechtswidrige Cookie-Banner vorwirft.
Weiter bei Beck aktuell.

LG Wuppertal zu Rechtsmissbrauch bei Auskunftsanspruch
Das Landgericht Wuppertal hat Ende Juli entschieden, dass einem Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO der Einwand des Rechtsmissbrauchs entgegengehalten werden kann (Az. 4 O 409/20). Die Entscheidung wurde vergangene Woche im Volltext veröffentlicht. Hintergrund war der Streit eines Kunden mit seiner Versicherung. Der Kunde wollte zahlreiche Unterlagen über Prämienerhöhungen in den letzten Jahren von seiner Versicherung auf Grundlage von Art. 15 DSGVO herausverlangen. Dies sei nach Ansicht des Gerichts rechtsmissbräuchlich. Denn die Herausgabe im Rahmen eines Streits um Prämienzahlungen sei aus Sicht der DSGVO ein „vollkommen verordnungsfremder Zweck”.
Details bei de lege data.

LfDI Hessen warnt vor Datenübermittlung per Fax
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (LfDI) hat vergangene Woche eine Warnung vor der Übermittlung personenbezogener Daten per Fax veröffentlicht. In Zeiten paketbasierter Telekommunikation sei der Übertragungsweg nicht als sicher anzusehen, da die Vermittlungsstellen potenziell international verteilt und von „verschiedensten staatlichen oder privaten Akteuren betrieben” würden.  Der Hessische LfDI ist nicht die erste Datenschutzbehöde, die vor dem Versand personenbezogener Daten warnt. Zuletzt war etwa die Bremer Datenschutzbehörde zu einer ähnlichen kritischen Einschätzung gelangt.
Zur Veröffentlichung des LfDI Hessen.

  • Adrian Schneider

    Adrian Schneider ist Mitbegründer, Vorstand und Hausnerd von Telemedicus sowie Rechtsanwalt bei Osborne Clarke in Köln.

  • Hans-Christian Gräfe

    Hans-Christian Gräfe ist Mitglied im Kernteam von Telemedicus, Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Weizenbaum-Institut für die vernetzte Gesellschaft und Lehrbeauftragter an der TU Berlin.

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