+++ Innenminister verbietet linksunten.indymedia.org
+++ Gamescom: Diskussion um Rechtsrahmen für Spiele
+++ USA: Hoster muss Daten über Trump-kritische Webseite herausgeben
+++ Kein Urteil im Affen-Selfie-Fall
Innenminister verbietet linksunten.indymedia.org
Das Bundesinnenministerium (BMI) hat vergangene Woche die Betreibervereinigung der linken Aktivistenwebseite linksunten.indymedia.org verboten. Die Webseite ist inzwischen abgeschaltet. Über die Webseite konnten Nutzer anonym Inhalte veröffentlichen. Die Plattform war in der linken Szene äußerst populär und wurde beispielsweise zur Organisation von Demonstrationen, aber auch zu Veröffentlichung von Bekennerschreiben für Gewalttaten genutzt. Zudem sollen über die Internetseite nach Ansicht des BMI Gewalttaten geplant worden sein. Die Betreiber hätten entsprechende Inhalte nicht gelöscht. Ob es sich bei den Betreibern tatsächlich um eine verbotsfähige Vereinigung gehandelt hat, wird derzeit kontrovers diskutiert.
Hintergründe beim Faktenfinder der Tagesschau.
Gamescom: Diskussion um Rechtsrahmen für Spiele
Auf der Computerspielemesse Gamescom haben Vertreter mehrerer politischer Parteien den politischen und rechtlichen Stellenwert von Computerspielen diskutiert. Nachdem Bundeskanzlerin Merkel eine stärkere Kulturförderung für Computerspiele in Aussicht gestellt hatte, betonten auch Vertreter von CDU, FDP, SPD, Grünen und Linken u.a. die rechtlichen Rahmenbedingungen. So waren sich die Vertreter weitgehend einig, dass die Anforderungen des Rundfunkrechts für Streamer erleichtert werden und eSports als förderfähige Sportart anerkannt werden solle.
Zusammenfassung der Diskussion bei netzpolitik.org.
USA: Hoster muss Daten über Trump-kritische Webseite herausgeben
Das District of Columbia Superior Court hat vergangene Woche den Webhoster DreamHost verpflichtet, Daten über Besucher einer Trump-kritischen Webseite an die US-Justizbehörden herauszugeben. Über die Webseite war zum Widerstand im Rahmen der Vereidigung von Donald Trump als US-Präsident aufgerufen worden. Das US-Justizministerium wollte daher die IP-Adressen der Besucher dieser Webseite einsehen, um diese identifizieren zu können. Zwar schränkte das Gericht den Antrag dahingehend ein, dass nur Daten aus einem bestimmten Zeitraum herausgegeben werden müssen. Zudem müsse das Justizministerium darlegen, wie die Daten unschuldiger ausgeschlossen werden sollen. Dennoch sei DreamHost zur Herausgabe der Daten verpflichtet. Nach kontroversen öffentlichen Diskussionen hat das Justizministerium jedoch angekündigt, den Antrag teilweise zurückzuziehen.
Details bei ZEIT online.
Weitere Entwicklungen bei The Verge.
Kein Urteil im Affen-Selfie-Fall
Im Urheberrechtsstreit um ein Selfie-Foto eines Affen zeichnet sich ein Ende ab. Im Jahr 2011 hatte ein Affe mit der Kamera eines Naturforschers ein Foto von sich angefertigt. Der Forscher hatte das Foto daraufhin kommerziell genutzt. Die Tierschutzorganisation Peta ging gegen den Forscher vor einem US-Gericht mit dem Argument vor, dem Affen stünden die Urheberrechte an dem Foto zu. Am Donnerstag teilten die Parteien nun mit, kurz vor einer außergerichtlichen Einigung zu stehen.
Weiter bei futurezone.at.