+++ Apples Provisionen auf In-App-Käufe möglicherweise missbräuchlich
+++ USA: Holpriger Start für Copyright-Klage gegen KI-Anbieter
+++ EDSA untersagt Facebook und Instagram personalisierte Werbung
+++ Cyberallianz gegen Lösegeldzahlungen bei Ransomware-Angriffen
+++ USA: Biden erlässt Dekret zur KI-Regulierung
+++ DSGVO: Grindr wehrt sich gerichtlich gegen Millionen-Buße
+++ LG Berlin: „Do Not Track“ ein wirksamer Widerspruch
Apples Provisionen auf In-App-Käufe möglicherweise missbräuchlich
Wie nun bekannt wurde, hat die die niederländische Wettbewerbsaufsicht „Authority for Consumers and Markets“ (ACM) bereits im Juli Apples hohe Provisionen im Zusammenhang mit In-App-Käufen als Missbrauch von Marktmacht eingestuft. Demnach ist es Apple untersagt, App-Anbietern für den Verkauf digitaler Inhalte die Verwendung von Apples-Bezahlschnittstelle vorzuschreiben oder ihnen zu verbieten, auf externe Kaufmöglichkeiten hinzuweisen. Die Entscheidung bezog sich auf Dating-Apps und ist mit einem Bußgeld in Höhe von 50 Mio. EUR verbunden.
Zur Meldung auf heise.de.
USA: Holpriger Start für Copyright-Klage gegen KI-Anbieter
Das Bezirksgericht in San Francisco hat die eingereichte Klage gegen den Anbieter des KI-Bildgenerators Stable Diffusion lediglich in einem, wenn auch entscheidenden, Punkt zugelassen und im Übrigen abgewiesen. Verhandelt wird die Frage, ob die Bildgeneratoren gegen Urheberrechte verstoßen, da sie unter anderem mit Hilfe von urheberrechtlich geschützten Vorlagen trainiert wurden. Die Klageabweisung in weiteren Punkten sowie gegenüber weiteren Beteiligten stützt sich im Wesentlichen darauf, dass zwei der drei klagenden Künstlerinnen ihre Werke nicht beim US Copyright Office gemeldet hätten sowie ein Urheberrechtsverstoß seitens der ebenfalls beklagten Künsterplattformen (u.a. DeviantArt) nicht glaubhaft dargelegt werden konnte.
Zur Meldung auf golem.de.
Zur Meldung auf heise.de.
EDSA untersagt Facebook und Instagram personalisierte Werbung
Der Ausschuss der Europäischen Datenschutzbeauftragten (EDSA) hat die irische Datenschutzaufsichtsbehörde beauftragt, das norwegische Verbot verhaltensbasierter Werbung gegenüber Meta auf ganz Europa sowie den Euroäischen Wirtschaftsraum (EWR) auszuweiten. Der EDSA folgt damit dem Ersuchen der norwegischen Aufsichtsbehörde, die bereits im Juli ein Verbot unter Androhung eines täglichen Bußgelds von ca. 85.000 EUR verhängt hatte. Metas Beschwerde im Eilverfahren gegen die einstweilige Verfügung blieb erfolglos, weshalb der Konzern nun Klage im Hauptsacheverfahren eingereicht hat. Nach Auffassung der Behörden kann sich Meta hinsichtlich seiner Werbepraxis mangels Erforderlichkeit nicht auf den mit dem Nutzer geschlossenen Vertrag zur Nutzung seiner Dienste stützen. Für die Wirksamkeit einer Einwilligung bedarf es aber einer alternativen Nutzungsmöglichkeit ohne Tracking. Entsprechend hat Meta bereits Anfang der Woche angekündigt, ein Bezahlabo in Europa einzuführen.
Zur Meldung auf heise.de.
Cyberallianz gegen Lösegeldzahlungen bei Ransomware-Angriffen
Insgesamt 40 Länder unter Führung der USA haben im Rahmen der International Counter Ransomware Initiative (ICRI) beschlossen, künftig keine Lösegeldforderungen bei Ransomeware-Angriffen zu zahlen. Die Initiative, der neben den USA und der EU weitere 48 Länder angehören, tagt bereits zum dritten Mal. Die Teilnehmer verpflichten sich ferner zum intensiveren Informationsaustausch mit dem Ziel, Finanzströme von Ransomware-Gruppen offenzulegen und auszutrocknen.
Zur Meldung (engl.) auf reuters.com.
Zur Meldung auf heise.de.
USA: Biden erlässt Dekret zur KI-Regulierung
US-Präsident Biden hat am Mittwoch ein Dekret (Executive Order) zur Regulierung von KI erlassen. Das Dekret richtet sich an Bundesbehörden, die wiederum im nächsten Schritt die eigentlichen Anbieter von KI-Modellen in die Pflicht nehmen sollen. Über die Inhalte hatte man sich zuvor mit führenden Technologieunternehmen verständigt. Entwickler von KI-Modellen sollen verpflichtet werden, diese einer Risikoprüfung zu unterziehen und das Ergebnis den Behörden mitzuteilen, sowie Maßnahmen zu ergreifen, um mögliche Gefahren für die Gesellschaft zu minimieren. In diesem Kontext fordert Biden auch neue Datenschutzgesetze, um die Privatsphäre der Bürger, insbesondere Kinder, vor den Risiken des Einsatzes von KI zu schützen.
Fact Sheet zur Executive Order.
Zur Meldung auf heise.de.
DSGVO: Grindr wehrt sich gerichtlich gegen Millionen-Buße
Grindr hat Klage gegen das 2021 durch die norwegische Datenschutzaufsichtsbehörde verhängte Bußgeld in Höhe von ca. 10 Mio. EUR eingereicht. Die Datingplattform für Homosexuelle, Bi-, Trans- und Queer-Menschen hatte personenbezogene Daten seiner Nutzer ohne deren Einwilligung für Werbezwecke genutzt und an Dritte weitergegeben. Grindr sieht durch die Entscheidung sein Geschäftsmodell bedroht und wirft der Aufsichtsbehörde vor, die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) falsch auszulegen. Weil Grindr die Datenweitergabe unmittelbar gestoppt hat, wurde das Bußgeld auf ca. 5,5 Mio. EUR reduziert (Az. 20/02136-18), vom Beschwerdeausschuss für den Schutz der Privatsphäre aber grundsätzlich bestätigt (Az. PVN-2022-22 Grindr).
Zur Meldung auf heise.de.
LG Berlin: „Do Not Track“ ein wirksamer Widerspruch
Das Landgericht (LG) Berlin hat es LinkedIn untersagt, die Browserfunktion „Do Not Track“ (DNT) in seinen Nutzungsbedingungen als rechtlich nicht relevant zu bezeichnen (Az.: 16 O 420/19). Nach Auffassung des LG begründe die Nutzung der Funktion einen wirksamen Widerspruch gegen Online-Tracking, der auch automatisch erfolgen könne. Die Mitteilung seitens LinkedIn sei daher irreführend. Das Urteil, das bereits im August erging, beschränkt sich auf die Rechtswidrigkeit der Information. Die Frage, ob DNT seitens LinkedIn zur Kenntnis genommen und beachtet werden müsse, bleibt offen. Geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Zum Urteil des LG Berlin (Az. 16 O 420/19).
Zur Pressemeldung des vzbv.
Zur Meldung auf heise.de.