+++ Schlussanträge beim EuGH zur Vorratsdatenspeicherung
+++ LG Hamburg: Google-Bildersuche verletzt das Urheberrecht
+++ EuGH: Telefonnummer keine Pflichtangabe im Impressum
+++ OLG Zweibrücken: IP-Adressen als Beweis bei P2P-Abmahnungen
+++ Urheberrecht: Intranet-Regelung geht in die Verlängerung
+++ Kommentar-Benachrichtigungen in Blogs als neue Abmahnfalle?
+++ Wickert gibt Streit um Drittsendelizenzen auf
+++ Internationale Datenschutzkonferenz in Straßburg
+++ BGH: Berichterstattung über Krankheit von Ernst August von Hannover unzulässig
Schlussanträge beim EuGH zur Vorratsdatenspeicherung
Der Generalanwalt beim EuGH Yves Bot hat seine Schlussanträge im Verfahren gegen die Vorratsdatenspeicherung gestellt: Seiner Meinung nach ist die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung rechtmäßig. Gegenstand des Verfahrens war die Richtlinie 2006/24/EG zur Vorratsdatenspeicherung. Die Kläger, Irland und die Slowakei, wollten die Richtlinie für nichtig erklären lassen. Es geht dabei vor allem um die Reichweite der Binnenmarktkompetenz der EG aus Art. 95 EGV. Diese Vorschrift legt Bot sehr weit aus und sieht die Vorratsdatenspeicherungs-Richtlinie von der Binnenmarktkompetenz gedeckt. Kritisiert wird an dem Schlussantrag, dass weder die Frage eines möglichen Grundrechteverstoßes erörtert, noch auf nationale Bedenken in den Mitgliedsstaaten (u.a. Deutschland) eingegangen wurde.
Zu den Hintergründen: Telemedicus.
LG Hamburg: Google-Bildersuche verletzt das Urheberrecht
Nach Ansicht des Landgerichts Hamburg ist die Google-Bildersuche urheberrechtswidrig. Ein Fotograf und ein Comic-Zeichner hatten gegen die Vorschauansichten ihrer Bilder auf der Ergebnisanzeige bei der Google-Bildersuche geklagt. Das Gericht stellte fest, dass es sich bei diesen „thumbnails“ zwar um Verkleinerungen der Originale handele; selbstständige Werke seien darin jedoch nicht zu sehen. Eine solche Bearbeitung eines Werkes bedürfe indes einer Einwilligung des Urhebers – und eine solche liege in den beiden vorliegenden Fällen gerade nicht vor. Google hat bereits Berufung eingelegt.
Weiteres beim Institut für Urheber- und Medienrecht.
EuGH: Telefonnummer keine Pflichtangabe im Impressum
Der Europäische Gerichtshof hat vergangene Woche über die Frage entschieden, ob das Impressum eines Unternehmens zwingend auch die Telefonnummer enthalten muss. Ganz eindeutig fiel die Antwort jedoch nicht aus: Die Angabe eines Kontaktformulars reicht nach Ansicht des Gerichts dann aus, wenn der Diensteanbieter innerhalb von 30 bis 60 Minuten Anfragen – auf Wunsch des Nutzers auch telefonisch – beantworten kann. Kann der Unternehmer diese Anforderungen nicht erfüllen, ist die Angabe einer Telefonnummer Pflicht. In jedem Fall müsse aber zusätzlich eine E-Mail Adresse angegeben werden.
Zu der Meldung bei Telemedicus.
OLG Zweibrücken: IP-Adressen als Beweis bei P2P-Abmahnungen
IP-Adressen und die dazugehorigen Kundendaten dürfen in Fällen von P2P-Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen in Zivilverfahren verwendet werden. Dies entschied das OLG Zweibrücken und revidierte damit das Urteil des LG Frankenthal. Das OLG bezweifelte, dass eine dynamische IP-Adresse ein Verkehrsdatum sei. Dies hatte die Vorinstanz angenommen und deshalb die Grundsätze aus der einstweiligen Anordnung zur Vorratsdatenspeicherung des Bundesverfassungsgerichts angewendet. Danach dürfen vorratsgespeicherte Verkehrsdaten nur dann angefordert werden, wenn es um schwere Straftaten geht. Nach Ansicht des OLG liegen aber nur Bestandsdaten vor, weil die Auskunft über den Inhaber der IP-Adresse vergleichbar sei, mit der Auskunft über den Inhaber einer Telefonnummer. Letztere seien als Bestandsdaten anerkannt.
Hintergründe und der Beschluss im Volltext bei Dr. Bahr.
Urheberrecht: Intranet-Regelung geht in die Verlängerung
Erneut steht eine Änderung des Urheberrechtsgesetzes an. Diesmal geht es um den § 52a UrhG („Öffentliche Zugänglichmachung für Unterricht und Forschung“), der nur noch bis zum 31. Dezember 2008 gilt. Politiker und Interessenvertreter diskutieren nun darüber, ob man die Norm ersatzlos auslaufen lässt – oder ihr auch nach dem Ablauf des Moratoriums wieder Geltung verschafft. Während das Bundesjustizministerium sich bereits für den Erhalt der Urheberrechtsschranke ausgesprochen hat, lehnt der Börsenverein des Deutschen Buchhandels eine Fortgeltung ab.
Mehr zu dem Thema: Bei Telemedicus.
Kommentar-Benachrichtigungen in Blogs als neue Abmahnfalle?
Jan Tißler vom „Upload Magazin“ ist wegen rechtswidriger Kommentarbenachrichtigungen in seinem Blog abgemahnt worden. Das Plugin für die Blog-Software WordPress verschickt Nutzern auf Wunsch E-Mails wenn neue Kommentare zu einem Thema eingegangen sind. Jedoch nutzt sich Software nicht das sog. „Double Opt-in“ Verfahren, was nach deutscher Rechtsprechung in vielen Fällen wohl rechtswidrig ist.
Zur Abmahnung weiter im Upload-Magazin.
Die Rechtsfragen im Detail bei Advisign.
Wickert gibt Streit um Drittsendelizenzen auf
Ulrich Wickert hat seine Klage gegen die Vergabe der Drittsendezeiten bei RTL am Dienstag zurückgezogen. Der ehemalige Moderator hatte vor dem VG Hannover eine Einstweilige Verfügung gegen die Vergabe der Sendezeiten für sogenannte „unabhängige Dritte“ beantragt. Sein Antrag war vom Gericht jedoch abgelehnt worden. Seine Klage im Hauptsacheverfahren zog Wickert nun zurück, da sein Anwalt auch hier wenig Chancen auf Erfolg sah.
Weiter bei der FAZ.
Internationale Datenschutzkonferenz in Straßburg
Vom 15.–17. Oktober fand in Straßburg die 30. Internationale Datenschutzkonferenz statt. An dem Kongress nahmen Datenschutzexperten aus 70 Ländern teil. Dabei wurden einerseits große Differenzen, andererseits aber auch Übereinstimmungen zwischen den teilnehmenden Staaten deutlich. Während vor allem von US-amerikanischer Seite Datenschutzbestimmungen als Handelshemmnisse betrachtet werden, machten sich Vertreter anderer Länder wie Deutschland und China für einen strengeren internationalen Datenschutz stark. Einig war man sich offenbar beim Jugendschutz: Junge Menschen müssten stärker vor dem Missbrauch ihrer Daten gewarnt werden.
Weitere Informationen beim Focus und bei Heise.
BGH: Berichterstattung über Krankheit von Ernst August von Hannover unzulässig
Der BGH hat die Bildberichterstattung über eine Erkrankung von Ernst August Prinz von Hannover für unzulässig erklärt und damit die Revisionen verschiedener Verlage zurückgewiesen. In den angegriffenen Artikeln wurde über die Erkrankung des Prinzen, Alkoholgenuss als mögliche Ursache und seine Erholungsphase berichtet. Die Artikel waren mit älteren und aktuellen Fotos von Ernst August und Caroline von Hannover versehen. Die Abwägung des Gerichts zwischen den Rechten der Kläger und der Presse- und Informationsfreiheit der beklagten Verlage ergab, dass dem Persönlichkeitsrecht der Kläger der Vorrang zukomme. Der Gesundheitszustand gehöre „einfach nicht an die Öffentlichkeit“.
Die Pressemitteilung des BGH.