+++ Haftung für Hyperlinks
+++ Neues vom Rundfunkbeitrag
+++ Förderprogramm für elektronischen Personalausweis
+++ BSI Richtlinie zu sicherem E-Mail-Verkehr
+++ IGF diskutiert Ausweitung digitaler Strafverfolgung
Haftung für Hyperlinks
Mit Beschluss vom 18. November (Az. 310 O 402/16) hat das LG Hamburg die jüngste Rechtsprechung des EuGH zur Haftung des Webseitenbetreibers für das Verlinken rechtswidriger Inhalte erstmals auch in Deutschland umgesetzt. Nach dem Urteil des EuGH vom September dieses Jahres haftet nicht nur der Betreiber einer Webseite für hierüber begangene Urheberrechtsverletzungen, sondern auch derjenige, der die entsprechenden Inhalte auf seiner eigenen Webseite verlinkt und diese mit Gewinnerzielungsabsicht betreibt. Wer Inhalte verlinke, ohne sich über deren Rechtmäßigkeit Kenntnis zu verschaffen bzw. weitere Nachforschungen anzustellen, zu dessen lasten werde vermutet, dass er in Kenntnis der Rechtswidrigkeit handle und somit das fremde Werk selbst unerlaubt öffentlich zugänglich mache. Im vorliegenden Fall hatte der Antragsgegner auf eine Webseite verlinkt, auf der ein bearbeitetes Architekturfoto des Antragsstellers veröffentlicht wurde. Das Foto stand unter einer Creative-Commons-Lizenz, deren Vorgaben mangels Hinweis auf die Bearbeitung jedoch nicht gänzlich eingehalten wurden und somit die Rechtsverletzung begründeten. Welche Prüfpflichten dem Webseitenbetreiber künftig obliegen hat das Gericht offen gelassen, da der Antragsgegner angab keinerlei Prüfung vorgenommen zu haben. Der Beschluss des LG Hamburg erging ohne mündliche Verhandlung im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes. Eine eingehendere juristische Auseinandersetzung mit dem Thema steht daher noch aus.
Zur Meldung auf heise.de.
Zum Beschluss des LG Hamburg.
Neues vom Rundfunkbeitrag
Am Mittwoch hat das BVerwG die Erhebung des Rundfunkbeitrags für Betriebsstätten und betrieblich genutzte Kraftfahrzeuge als verfassungskonform bestätigt (Az. 6 C 49.15 u. Az. 6 C 12.-14.15). Damit wies es die Klagen der Unternehmen Sixt und Netto ab, die sich durch die Beitragsbemessung nach Anzahl der Betriebsstätten und Firmenfahrzeugen benachteiligt sahen. Währenddessen geht der Barzahlprotest gegen den Rundfunkbeitrag in die nächste Instanz. Der Journalist und Initiator des Protests Norbert Häring hat gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof Berufung eingelegt. Das Verwaltungsgericht hatte zuvor entschieden, der Hessische Rundfunk dürfe die Begleichung des Rundfunkbetrags in bar ablehnen.
Zur Meldung auf urheberrecht.org.
Zur Meldung auf golem.de.
Förderprogramm für elektronischen Personalausweis
Mehr als die Hälfte der Bevölkerung verfügt über einen elektronischen Personalausweis, aber kaum jemand nutzt dessen Funktionen. Dies will die Bundesregierung nun ändern und hat deshalb nun einen Gesetzesentwurf zur Förderung des elektronischen Identitätsnachweises beschlossen. Danach soll die eID-Funktion des Ausweises künftig standardmäßig bei Ausgabe freigeschaltet sein und auch das Serviceangebot auf Behördenseite soll erweitert werden. Eine wesentliche Hürde dürften jedoch nach wie vor die Kosten für die Beschaffung des benötigten Kartenlesegeräts sein.
Zur PM der Bundesregierung.
Zur Meldung auf heise.de.
BSI Richtlinie zu sicherem E-Mail-Verkehr
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat am Mittwoch eine technische Richtlinie zur sicheren E-Mail-Übermittlung veröffentlicht. Die darin enthaltenen Maßnahmen beschäftigen sich u.a. mit Verschlüsselung, signierten DNS-Abfragen und vertrauenswürdigen Zertifikaten. Damit will das BSI neue Maßstäbe und Standards in Sachen Sicherheit und Vertraulichkeit digitaler Kommunikation setzen.
Zur Meldung auf heise.de.
Zur Richtlinie „TR-03108 Sicherer E-Mail-Transport“ des BSI.
IGF diskutiert Ausweitung digitaler Strafverfolgung
Ein kontrovers diskutiertes Thema des diesjährigen Internet Governance Forums (IGF) war die Ausweitung der Zugriffsmöglichkeiten auf im Ausland gespeicherte Daten durch nationale Strafverfolgungsbehörden. Dabei soll ein geplantes Abkommen zwischen Großbritannien und den USA als Vorbild für die Reform bestehender Rechtshilfeabkommen dienen. Ein erster Schritt in diese Richtung soll Mitte kommenden Jahres mit den Verhandlungen über ein Zusatzprotokoll zur internationalen Cybercrime Konvention getan werden. Die Diskussion ist auch eine Reaktion auf das andauernde Verfahren zur Datenherausgabe gegen Microsoft.
Zum geplanten Abkommen zw. Großbritannien und den USA.
Zur Meldung auf heise.de.