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Wochenrückblick: Hotspots, BND-Überwachung, Tagesschau App

+++ OLG Köln: Unitymedia darf Kundenrouter als Hotspots nutzen

+++ Verfassungsbeschwerde gegen BND-Massenüberwachung

+++ NDR reicht Verfassungsbeschwerde im Streit um Tagesschau App ein

+++ Verlage fürchten Auswirkungen der ePrivacy-Verordnung

+++ Erneute Fusionspläne von Vodafone und Unitymedia
OLG Köln: Unitymedia darf Kundenrouter als Hotspots nutzen
Unitymedia darf auf den seinen Kunden zur Verfügung gestellten Routern ein zweites WLAN-Signal („WifiSpot“) aktivieren, um damit ein flächendeckenden WLAN-Netz aufzubauen. Das hat das OLG Köln am Freitag entschieden (Az. 6 U 85/17). Eine ausdrückliche Zustimmung („Opt-In“), wie von der Verbraucherzentrale NRW gefordert, sei nach Ansicht des Gerichts nicht erforderlich. Der Kunde müsse aber jederzeit die Möglichkeit haben, einer solchen Nutzung zu widersprechen („Opt-Out“). Die Aktivierung eines zweiten Signals stelle keine unzumutbare Belästigung (§ 7 Abs. 1 UWG) dar, da die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Interessen am Aufbau eines solchen Netzes den Eingriff gegenüber einzelnen Kunden überwiegen. Damit hob das Gericht das erstinstanzliche Urteil des LG Köln (Az. 31 O 227/16) auf. Die Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig, die Revision zum BGH zugelassen.
Zur Pressemitteilung des OLG Köln.

Verfassungsbeschwerde gegen BND-Massenüberwachung
Journalistenverbände und die Bürgerrechtsorganisation Gesellschaft für Freiheit (GFF) haben Verfassungsbeschwerde gegen die im BND-Gesetz geregelte sog. Ausland-Ausland-Überwachung eingereicht. Das Gesetz ermöglicht es dem Bundesnachrichtendienst (BND) seit Januar 2017 Telekommunikationsvorgänge im Ausland zu überwachen und alle anfallenden Inhalts- und Verkehrsdaten aufzuzeichnen und auszuwerten, ohne das es hierfür eines konkreten Verdachts oder einer richterlichen Genehmigung bedürfe. Die Überwachung erfolgt aufgrund bestimmter Suchbegriffe unter Annahme einer allgemeinen Bedrohungslage. Die Kläger führen an, das Gesetz differenziere nicht zwischen besonders geschützten Gruppen wie Journalisten oder Berufsgeheimnisträgern und beeinträchtige somit deren Arbeit. Auch sei eine Unterscheidung zwischen Inlands- und Auslandskommunikation weder technisch noch rechtlich möglich, so dass der Überwachung letztendlich keine Grenzen gesetzt seien. Ferner fehlten klare Regelungen zu Weitergabe und Austausch von Informationen mit anderen Ländern. Die Beschwerde wurde, wie nun bekannt wurde, bereits im Dezember 2017 eingereicht.
Zur Meldung auf LTO.
Zur Meldung auf heise.de.

NDR reicht Verfassungsbeschwerde im Streit um Tagesschau App ein
Medienberichten zufolge hat der Norddeutsche Rundfunk (NDR) bereits am 22. Januar Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des OLG Köln zur Tagesschau-App eingelegt. Das OLG hatte Ende September entschieden, dass es sich bei der überwiegend von Text und Bildern geprägten Tagesschau App um ein presseähnliches Telemedienangebot handle, das zu betreiben dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk untersagt sei. Erst im Dezember hatte der BGH den Antrag des NDR auf Zulassung der Revision zurückgewiesen.
Zur Meldung auf faz.net.

Verlage fürchten Auswirkungen der ePrivacy-Verordnung
Laut einer Studie des Verbands Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) befürchten Verleger in Deutschland durch die neue ePrivacy-Verordnung negative Auswirkungen auf die europäische Medienlandschaft. Die strengen Vorschriften zum Online-Tracking führten zu Umsatzrückgängen im Werbegeschäft und entzögen digitalen Verlagsangeboten damit die wirtschaftliche Existenzgrundlage. Der Verband fordert daher die Bundesregierung auf, die Einführung der geplanten Regelungen zu verhindern.
Zur Studie des VDZ.
Zur Meldung auf heise.de.

Erneute Fusionspläne von Vodafone und Unitymedia
Vodafone und der Kabelnetzbetreiber Global Liberty haben erneut Gespräche über den Tausch von Landestöchtern, u.a. in Deutschland und Großbritannien, aufgenommen, in deren Zuge Unitymedia an Vodafone gehen könnte. Erste Gespräche hatten die beteiligten Firmen bereits 2015 geführt, jedoch ohne Erfolg.
Zur Meldung der Financial Times (UK).

, Telemedicus v. 04.02.2018, https://tlmd.in/a/3262

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