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Wochenrückblick: Holzklotz-Fall, Badewasser, ZDF-Bildausfall

+++ Bundesrat stoppt BKA-Gesetz – Bundesregierung will Vermittlungsausschuss anrufen

+++ Bundesnetzagentur genehmigt neue Netzdurchleitungsentgelte für die Telekom

+++ Bundesrat stimmt befristeter Verlängerung von § 52a UrhG zu

+++ BVerfG: Angeklagter im „Holzklotz-Fall“ darf nur anonymisiert gezeigt werden

+++ LG Berlin: Verzicht auf Persönlichkeitsrechte im Privatfernsehen

+++ VG Wiesbaden: Keine Rechtsgrundlage für Rundfunkgebühr auf internetfähige Endgeräte

+++ ARD bildet zentrale Koordinierungsgruppe für den Drei-Stufen-Test

+++ EU-Ministerrat entscheidet über wichtige Rechtsfragen der Informationsgesellschaft

+++ Bundesdatenschutzbeauftragter Peter Schaar wiedergewählt

+++ UEFA zahlt ZDF Schadensersatz für Bildausfall bei EM 2008
Bundesrat stoppt BKA-Gesetz – Bundesregierung will Vermittlungsausschuss anrufen
In seiner Sitzung am 28. November 2008 hat der Bundesrat das umstrittene BKA-Gesetz abgelehnt. Darüberhinaus sprach sich die Länderkammer auch gegen die Anrufung des Vermittlungsausschusses aus. Zumindest Letzteres wurde von Beobachtern nicht erwartet und wird allgemein als barsche Zurückweisung des Regelwerks gewertet. Bundeskanzlerin Merkel kritisierte die ablehnende Haltung des Bundesrates inzwischen und Bundesinnenminister Schäuble drängt nun zur Eile. Deshalb soll nun von der Bundesregierung der Vermittlungsausschuss angerufen werden.
Einen Überblick zum Stand des Gesetzgebungsprozesses gibt es bei sueddeutsche.de.

Bundesnetzagentur genehmigt neue Netzdurchleitungsentgelte für die Telekom
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat der Deutschen Telekom AG (DTAG) eine Erhöhung der Netzdurchleitungsentgelte für Gespräche in ihrem Netz um durchschnittlich 4,4 Prozent genehmigt. Damit blieb die BNetzA allerdings deutlich unter der von der DTAG geforderten zehnprozentigen Erhöhung zurück. Die diesbezügliche Regulierungsverfügung tritt bereits am kommenden Montag in Kraft und gilt bis zum 30. Juni 2011. Bei den Netzdurchleitungsentgelte handelt es sich um jene Gebühren, die Wettbewerber an den Ex-Monopolisten zahlen müssen, wenn Anrufe ihrer Kunden über das Netz der DTAG zugeführt oder terminiert werden.
Pressemeldung der BNetzA zu den neuen Netzdurchleitungsentgelten.

Bundesrat stimmt befristeter Verlängerung von § 52a UrhG zu
Nachdem bereits der Bundestag das Gesetz zur Verlängerung des § 52a UrhG um weitere vier Jahre verabschiedet hatte, hat nun auch der Bundesrat dieser Änderung in § 137k UrhG erwartungsgemäß zugestimmt. Nach der nun noch ausstehenden Ausfertigung des Gesetzes durch den Bundespräsidenten wird es auch weiterhin zulässig sein, kleine Teile eines Werkes, Werke geringen Umfangs sowie einzelne Beiträge aus Zeitungen oder Zeitschriften in schulische oder universitäre Intranets einzustellen. Die bisherige Regelung war bis zum Ende des Jahres 2008 befristet. Die Neuregelung verlängert diese Frist nun bis bis zum 31. Dezember 2012.
Ausführliche Informationen bietet eine Pressemeldung des Bundesjustizministeriums.

BVerfG: Angeklagter im „Holzklotz-Fall“ darf nur anonymisiert gezeigt werden
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat am 27. November 2008 entschieden, dass bei der Bildberichterstattung über die Hauptverhandlung im sogenannten „Holzklotz-Fall“ das Gesicht des Angeklagten anonymisiert werden muss. Die Karlsruher Richter bestätigten damit im einstweiligen Rechtsschutz eine entsprechende Anordnung des zuständigen LG Oldenburg. Nach Auffassung des BVerfG obsiegt im einstweiligen Rechtsschutz das Recht des Angeklagten auf anonymisierte Darstellung gegenüber dem vom Fernsehsender N24 vorgebrachten Recht auf freie Berichterstattung.
Telemedicus zu den Einzelheiten der BVerfGE zur Bildberichtersattung in Strafverfahren.

LG Berlin: Verzicht auf Persönlichkeitsrechte im Privatfernsehen
In einer aktuellen Entscheidung setzt sich das Landgericht Berlin mit Vorfällen in der Pro7-Sendereihe „Die Burg“ auseinander. In dem Verfahren ging es um streitige Anwaltskosten zwischen zwei ehemaligen Teilnehmern, die beide der sogenannten „B-Prominenz“ zugerechnet werden können. Inhaltlich musste sich das Gericht dabei auch mit einer vermeintlich schweren Persönlichkeitsrechtsverletzung befassen, die sich zwischen den Beteiligten im Fortgang der Sendereihe zugetragen hatte. Überraschender Weise gelangt das Gericht im Zuge dessen zu der Überzeugung, dass eine solche Verletzung nicht vorliegt. Denn die Prominenten hätten durch die Teilnahme an der Sendung bereits den Verzicht auf ihre Persönlichkeitsrechte kundgetan.
Telemedicus zu dieser durchaus streitbaren Conlusio der Berliner Richter.
Das Urteil des LG Berlin in der Causa „Pipibadewasser“ im Volltext bei lampmann-behn.de.

VG Wiesbaden: Keine Rechtsgrundlage für Rundfunkgebühr auf internetfähige Endgeräte
Mit einer Enscheidung vom 19. November 2008 hat sich das Verwaltungsgericht Wiesbaden gegen die Rundfunkgebühr für Computer ausgesprochen. Das Gericht schloss sich damit im Ergebnis insbesondere den jüngsten Entscheidungen des VG Münster und des VG Braunschweig in diesem Zusammenhang an. Allerdings geht die Entscheidung in ihrer Bergündung weiter als alle bisherigen: Das VG Wiesbaden findet nämlich noch nicht einmal eine tragfähige Rechtsgrundlage für eine Gebührenpflichtigkeit von sogenannten „neuartigen Rundfunksempfangsgeräten“ im Rundfunkgebührenstaatsvertrag.
Die Einzelheiten der Entscheidung aus Wiesbaden bei Telemedicus.

ARD bildet zentrale Koordinierungsgruppe für den Drei-Stufen-Test
Noch vor der Verabschiedung des 12. RÄStV durch die Länderparlamente hat die ARD organisatorische Maßnahmen für die Durchführung des Drei-Stufen-Tests (sog. Public-Value-Test) getroffen. Diesem Test sollen nach Maßgabe des 12. RÄStV zukünftig alle neuen digitalen Angebote öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten unterzogen werden. Federführend bei der anstaltsübergreifenden Koordinierung des Drei-Stufen-Tests bei der ARD wird die sogenannte „Online-Anstalt“, der SWR, sein. Dort soll eine zentrale Koordinierungsgruppe angesiedelt werden. Neben dem Intendanten des SWR sollen dem Gremium Experten der Fachkonferenzen und Fachkommissionen sowie externe Spezialisten angehören. Des Weiteren ist nach ARD-Angaben eine enge Zusammenarbeit mit dem ZDF geplant.
Weitere Details sind einer Pressemeldung der ARD zu entnehmen.

EU-Ministerrat entscheidet über wichtige Rechtsfragen der Informationsgesellschaft
Beim Treffen des EU-Ministerrates in der vergangenen Woche in Brüssel haben die Minister der EU-Mitgliedsstaaten auf dem Bereich des Datenschutz-, des Telekommunikations- und des Rundfunkrechts wichtige Beschlüsse gefasst:
Zum einen haben sich die Innen- und Justizminister der EU gegen die anonyme Nutzung von Telekommunikation ausgesprochen. Dies betrifft insbesondere den Bereich von Pre-Paid-Handykarten. In der Frage der europäischen Fluggastdatenspeicherung (PNR) haben sie hingegen keine Einigung erzielen können.
Dazu berichtet heise.de.
Ebenfalls haben die Minister den umstrittenen Rahmenbeschluss zum Datenschutz im Bereich innere Sicherheit und Strafverfolgung verabschiedet.
Weitere Informationen zum Rahmenschbeschluss bei heise.de.
Ferner hat der EU-Ministerrat einstimmig die Beschlüsse des Europäischen Parlaments über das europäische Frequenzmanagement bestätigt und erkennt damit die besondere Rolle des Rundfunks an. Damit verbleibt die Kompetenz zur Frequenzvergabe – und damit auch die Verteilung der „Digitalen Dividende“ – weiterhin alleinig bei den Mitgliedsstaaten.
Die Einzelheiten gibt es in einer Pressemeldung des VPRT.
Nicht zuletzt wurde in Brüssel unter den für Telekommunikation zuständigen Ministern auch ein Kompromiss zum Telekom-Paket gefunden. Wobei sich die Minister insbesondere auch für eine weitere Absenkung der Roamingkosten im Bereich der Datendienste aussprachen.
Die Einzelheiten der Einigung bei heise.de.
Viele der Ministerratsbeschlüsse stehen nun auf der Agenda für kommende Sitzungen der EU-Kommission und des EU-Parlaments.
Zusammenfassung der Ergebnisse des Ministerrats bei statewatch.org (PDF in franz. Sprache).

Bundesdatenschutzbeauftragter Peter Schaar wiedergewählt
In der vergangenen Woche hat der Deutsche Bundestag Peter Schaar erneut zum Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit gewählt. Mit insgesamt 484 Stimmen wurde der 54-Jährige für weitere fünf Jahre im Amt bestätigt. Der den Grünen angehörende Datenschutzexperte konnte damit auch die Stimmen der Union auf sich vereinigen, die vor fünf Jahren noch gegen ihn votierte. Der Bundesdatenschutzbeauftragte untersteht dem Bundesinnenministerium, ist aber nicht an dessen Weisungen gebunden. Zuletzt wurden immer wieder Stimmen laut, seine Stellung der des Wehrbeauftragten anzupassen und somit durch direkte Anbindung an das Parlament zu stärken.
Meldung zur Wiederwahl von Peter Schaar bei Beck Aktuell.

UEFA zahlt ZDF Schadensersatz für Bildausfall bei EM 2008
Der europäische Fußballverband UEFA zahlt dem ZDF Schadensersatz für den Bildausfall während der Übertragung des Halbfinalspiels der Europameisterschaft 2008. Im Spiel Deutschland – Türkei fiel damals aufgrund eines Unwetters zeitweilig das Bildsignal der UEFA komplett aus. Über die Höhe der Kompensationszahlung kann nur spekuliert werden. Angeblich ist aber von einem hohen sechsstelligen Betrag auszugehen. Die UEFA beabsichtigt nun ihren technischen Dienstleister in Regress zu nehmen.
Die Einzelheiten zum Schadensersatz der UEFA bei faz.net.

, Telemedicus v. 30.11.2008, https://tlmd.in/a/1058

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