+++ BGH: Verurteilung wegen Hausverlosung im Internet rechtskräftig
+++ Bundestags-Studie: Vorratsdatenspeicherung widerspricht EU-Grundrechtecharta
+++ Zwischenbericht der Enquete-Kommission
+++ dpa legt weiteren Rechtsstreit mit dapd bei
+++ Chaos Computer Club schlägt neues Vergütungsmodell für Kreative vor
+++ Sarrazin erwirkt einstweilige Verfügung gegen NPD
BGH: Verurteilung wegen Hausverlosung im Internet rechtskräftig
Der Bundesgerichtshof hat vergangene Woche ein Urteil des LG München I gegen den Veranstalter einer Hausverlosung im Internet bestätigt. Auf seiner Internetseite hatte der Angeklagte u.a. versichert, dass es sich bei der Verlosung um ein „zulässiges Geschicklichkeitsspiel” handele, das nach den „rechtlichen Vorgaben” konzipiert sei. Tatsächlich hatten sowohl die zuständigen Behörden, als auch sein Rechtsanwalt Bedenken gegen die Verlosung angemeldet. Insgesamt erlangte der Angeklagte hierdurch mehr als 400.000 Euro. Als die zuständige Behörde ihm schließlich den Spielbetrieb untersagte, zahlte er jedoch nur einen geringen Betrag (etwa 4.000 Euro) an einige der Spielteilnehmer zurück. Das LG München I verurteilte ihn daher u.a. wegen Betruges. Zu Recht, wie der BGH entschied: Durch den Hinweis auf die rechtskonforme Gestaltung des Spiels habe der Angeklagte die Teilnehmer getäuscht, die daraufhin – im Vertrauen auf die rechtliche Zulässigkeit der Verlosung – ihren Teilnahmebeitrag zahlten.
Zur Pressemeldung des BGH.
Der Beschluss des BGH (Az. 1 StR 529/10) im Volltext.
Bundestags-Studie: Vorratsdatenspeicherung widerspricht EU-Grundrechtecharta
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages veröffentlicht, das sich mit der Vereinbarkeit der Vorratsdatenspeicherung mit der Europäischen Grundrechtecharta befasst. Danach bestehen erhebliche Zweifel, ob eine anlasslose Speicherung von Telekommunikationsdaten mit der Charta vereinbar ist. Insbesondere sei zu befürchten, dass die Vorratsdatenspeicherung in das Gemeinschaftsgrundrecht
der berufs- und wirtschaftlichen Betätigungsfreiheit zu Lasten der Telekommunikationsanbieter eingreift. Zwar könne man eine Geeignet- und Erfoderlichkeit der Speicherung durchaus annehmen. Da die europäische Richtlinie jedoch keine Vorgaben zur Kostentragungslast enthält, seien nicht gerechtfertigte Wettbewerbsverzerrungen zu befürchten. Auf der anderen Seite hielten sich die Erfolge der Vorratsdatenspeicherung „in einem sehr kleinen
Rahmen”. Insgesamt sei die Verpflichtung in ihrer derzeitigen Form daher nicht angemessen.
Zur Pressemeldung des AK Vorratsdatenspeicherung.
Das Gutachten als PDF.
Zwischenbericht der Enquete-Kommission
Die Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ des Bundestages hat einen ersten Zwischenbericht veröffentlicht. Inhaltliche Ergebnisse enthält der Bericht jedoch noch nicht. Vielmehr stand bislang die Gliederung der Problemfelder im Zentrum der Kommissionsarbeit. Konkrete Zwischenergebnisse sollen im Sommer folgen.
Ausführlicher Bericht bei Heise online.
Der Bericht als PDF.
dpa legt weiteren Rechtsstreit mit dapd bei
Der Streit zwischen den Nachrichtenagenturen dpa und dapd scheint sich zu legen. Nachdem die dapd Anfang April erklärt hatte, der dpa keine „Monopolstellung” mehr vorzuwerfen, machte nun die dpa einen Schritt zurück: Die Presseagentur gab eine Unterlassungserklärung ab, wonach sie sich künftig nicht mehr als „Qualitätsführer” bezeichnen wird. Schon im April letzten Jahres war der Streit zwischen den beiden Presseagenturen eskaliert und hatte sich über das vergangene Jahr hinweg fortgesetzt.
Die Meldung bei DWDL.
Chaos Computer Club schlägt neues Vergütungsmodell für Kreative vor
Der Chaos Computer Club (CCC) hat ein neues Vergütungsmodell für Kreative vorgeschlagen. Mit der sog. „Kulturwertmark” sollen Konsumenten künftig selbst entscheiden können, welche Kreativen wieviel Geld von ihnen bekommen. Jeder Teilnehmer soll einen festen monatlichen Betrag einzahlen, den er dann über eine Art Micropayment-System an Künstler seiner Wahl vergeben kann. Als Ausgleich sollen die Werke nach einigen Jahren oder nach Erreichen einer bestimmten Auszahlsumme jedem zur nicht-kommerziellen Nutzung zur Verfügung stehen.
Die Vorschläge des CCC im Detail.
„Nutzergebühr fürs Internet” bei der FAZ.
Sarrazin erwirkt einstweilige Verfügung gegen NPD
Die NPD darf keine Wahlwerbung mit Zitaten von von Thilo Sarrazin machen. Das hat das LG Berlin vergangene Woche im Eilverfahren entschieden (Az. 27 O 274/11). Sarrazin hatte eine einstweilige Verfügung gegen die rechts-nationale Partei beantragt, weil diese in Berlin Postkarten mit dem Zitat Sarrazins „Ich möchte nicht, dass wir zu Fremden im eigenen Land werden” verteilt hatte. Dadurch entstehe der Eindruck, dass Sarrazin sich bewusst für die Kampagne zur Verfügung gestellt hätte, so die Argumentation des Gerichts.
Die Meldung bei Juris.